Urheberrechte an Fotos

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11521

    Urheberrechte an Fotos

    Moin zusammen,

    ich bin zur Zeit dabei, sämtliche Fotos aus meinem Besitz neu zu ordnen und zu katalogisieren. Da ergibt sich eine Frage: Wie werden Urheberrechte bei Fotos gehandhabt. Ich meine jetzt nicht die Fristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das ist schon klar), sondern folgende Situationen:

    1. Das Bild wurde mit dem eigenen Apparat gemacht, aber durch eine andere Person.
    2. Das Bild wurde mit einem fremden Apparat gemacht, aber von mir selbst.

    Bei wem liegen in solchen Fällen die Urheberrechte?

    Von so haarespaltenden Fragen, wie fremder Appparat mit eigenem Film usw. will ich mal gar nicht reden.

    Kennt sich da jemand aus?

    Danke für Eure Antworten!

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • Aida
    Erfahrener Benutzer
    • 19.12.2008
    • 416

    #2
    Hallo, Friedrich,

    das ist ja mal eine kniffelige Frage, über die ich mir noch nie Gedanken gemacht habe... ich bin immer davon ausgegangen, dass wer der "Urheber" des Bildes ist, auch die Rechte hat. Also zumeist derjenige, der das Bild "knipst", aber auch z.B. der, der für die Gestaltung und den Anlass zuständig ist (wenn ich im Urlaub einen Passanten bitte, meine Familie und mich vor dem Stadtpanorama in der und der Weise zu fotografieren, ihm den Apparat mit Einstellungen und Anweisungen übergeben, halte ich mich für den Urheber des Bildes. Im Gegensatz dazu: Gehe ich mit meiner Familie in ein Fotoatelier und ein Fotograf gestaltet die Aufnahme, ist er der Urheber und hält die Rechte an dem Bild. Allerdings dürfte er es ohne mein Einverständnis nicht veröffentlichen).
    Vielleicht aber ist ja auch mal ein Jurist im Forum, der sich dazu verläßlicher äußern kann?

    Mit besten Grüßen
    Christel

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    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4700

      #3
      Hallo Friedrich,

      das ist ganz leicht zu beantworten. Das Urheberrecht an einem Foto hat derjenige, der der Urheber ist, also der die schöpferische Leistung erbracht hat, nämlich auf den Auslöser drückte. Dabei ist es vollkommen unerheblich, wo er den Apparat her hat, ob geliehen, von Touristen in die Hand gedrückt bekommen oder gar klaut . Ein Urheberrecht wird also nicht durch den Eigentümer des "Handwerkszeugs" begründet, selbst, wenn es sich um ein "Auftragswerk" handelt oder man sogar Geld für diesen Auftrag zahlte. Dann hat man schlicht und einfach ein Nutzungsrecht, dass dann allerdings auch mit dem Schöpfer ausgehandelt werden sollte, was das Nutzungsrecht alles beinhaltet (nur zum persönlichen Gebrauch, Veröffentlichungsrecht usw.).

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4700

        #4
        Hallo Christel,

        das ist im Grunde ein sehr interessanter Aspekt, denn es ist tatsächlich ein Grenzfall. Die eigentlich schöpferische Leistung hast nämlich Du und nicht der bloße Knopfdrücker erbracht. In solch einem Fall sollte es möglichst nicht zum Rechtsstreit kommen, denn da wird das ganze zur Auslegungssache. Die besseren "Karten" dürftest allerdings Du dabei haben. Der Knopfdrücker müßte nämlich erstmal nachweisen, wie groß sein "schöpferischer" Anteil wirklich war. Etwas anderes ist es jedoch, wenn man einem Touristen einen Aparat in die Hand drückt und ihn mit der Situation klar kommen läßt.

        Die Sache mit dem Fotostudio ist wiederum so, dass der Fotograf das Urheberrecht an dem Foto hat, Du aber hast das Nutzungsrecht an diesem erworben. Will er selbst das Foto nutzen, muss er sich das von Dir genehmigen lassen. Allerdings gibt es auch hier einen Haken an der Sache. Die Frage ist nämlich, ob er Dir wirklich das uneingeschränkte Nutzungsrecht überlassen hat oder nur das Recht zum privaten Gebrauch. Im Zweifelsfall sollte das vorher geklärt werden. Brauchst Du das Foto für eine Behörde oder fürs Fotoalbum geht das in Ordnung. Willst Du es aber veröffentlichen, musst Du ihn um Genehmigung bitten, sofern eine Veröffentlichungsgenehmigung nicht Bestandteil Deines Nutzungsrechtes ist. Er hat aber in jedem Fall einen Anspruch auf Veröffentlichungshonorar, da er ja das Urheberrecht hat. Hat er mehr als ein Foto gemacht und sie Dir nicht mitverkauft, hat er daran uneingeschrenkte Rechte.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11521

          #5
          Moin Hina,

          danke für Deine Auskunft. Ich denke, daß in den meisten Fällen, wenn jemand für jemanden geknipst hat, die zwischenmenschlichen Beziehungen unter diesen doch so gut sein sollten, daß sich die Frage nach dem Urheberrecht/Nutzungsrecht gar nicht stellt. Ich würde jedenfalls nie auf den Gedanken kommen, daß ich, wenn ich jemand anderen in dessen Auftrag knipse, als Urheber diesem bei der Verwendung des Fotos Schwierigkeiten zu machen. Viele, die im Auftrag knipsen, interessiert vielleicht garnicht, daß sie ein Urheberrecht haben, weil sie lediglich jemandem einen Gefallen getan haben.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4700

            #6
            Hallo Friedrich,
            die Sache braucht ja auch nicht künstlich kompliziert zu werden. Das Urheberrecht umfasst ja sowieso nur die Frage einer Veröffentlichung, in welcher Form auch immer (Internet, Ausstellung, Druckerzeugnis usw.). Privater Gebrauch ist davon komplett ausgeschlossen. Du kannst also so oder so damit machen, was Du möchtest, es sogar verunstalten, solange Du es nicht an die Öffentlichkeit bringst. Aber dann versteht es sich ja eigentlich auch von selbst, dass man diese Absicht dem Knipser mitteilt.
            Viele Grüße
            Hina
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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            • Aida
              Erfahrener Benutzer
              • 19.12.2008
              • 416

              #7
              Guten Abend, Hina,

              vielen Dank für diese sehr qualifizierte Aussage!
              Nun aber noch eine Frage: Wann erlischt das Urheberrecht von z.B. historischen Fotoateliers, wenn Du eine Aufnahme veröffentlichen möchtest?

              Liebe Grüße,
              Christel

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              • Hina
                Erfahrener Benutzer
                • 03.03.2007
                • 4700

                #8
                Hallo Christel,

                das Urheberrecht an schöpferischen Leistungen erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Im Zweifelsfall, wenn das Todesdatum oder der Urheber nicht rauszubekommen ist, sollte man als Faustformel 100 Jahre nach der Entstehung des Fotos ansetzen.

                Interessant ist, dass es mittlerweile massive Bemühungen gibt, das Urheberrecht nicht mehr zeitlich zu begrenzen, also ein immerwährendes Urheberrecht durchzusetzen. Hier macht sich vor allem die Tonträgerindustrie sehr stark. So richtig glaubt aber niemand dran, dass das durchsetzbar ist.

                Viele Grüße
                Hina
                "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4700

                  #9
                  Hallo Christel,

                  das Urheberrecht an schöpferischen Leistungen erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Im Zweifelsfall, wenn das Todesdatum oder der Urheber nicht nicht rauszubekommen ist, sollte man als Faustformel 100 Jahre nach der Entstehung des Fotos ansetzen.

                  Interessant ist, dass es mittlerweile massive Bemühungen gibt, das Urheberrecht nicht mehr zeitlich zu begrenzen, sondern um ein immerwährendes Urheberrecht. Hier macht sich vor allem die Tonträgerindustrie sehr stark. Hintergrund dafür ist die vertragliche Verkopplung des angloamerikanischen Copyright mit dem europäischen Urheberrecht. Es geht also eigentlich um ein immerwährendes Verwertungsrecht.

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                  • Aida
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.12.2008
                    • 416

                    #10
                    Danke, Hina,

                    die "100 Jahre sicherheitshalber" bewirken, dass ich kaum eines meiner alten Bilder veröffentlichen dürfte....

                    Vielen Dank für die Auskunft

                    Christel

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                    • ukro
                      Benutzer
                      • 13.07.2007
                      • 7

                      #11
                      Urheberrecht an den Fotos

                      Mit eurer Diskussion hinsichtlich des Urheberrechts habt Ihr recht, jedoch tritt momentan eine weitere Dimension des Urhebberrechts auf, unabhängig, davon, ob ihr das Foto selbst gemacht habt, nämlich die Frage, ist das Bild auf dem Grundstück eines Gebäudes gemacht worden oder außerhalb des Grundstücks.

                      Mittlerweile gibt es einige Institutionen, die, im Falle der Veröffentlichung, finanzielle Ansprüche geltend machen, wenn beispielsweise ein historisches Gebäude von deren Grundstück aus aufgenommen wurde. Dies betrifft besonders gewerbliche Fotografen, die ganze Bildbestände und damit auch teilweise ihr Lebenswerk einstampfen können, da sie es nicht mehr ohne Lizenzzahlungen veröffentlichen dürfen.

                      Ein gutes Beispiel für derartige Forderungen ist beispielsweise der Tierpark Hagenbeck in Hamburg, dort müssen Besucher, die fotografieren wollen, beim Eintritt eine Fotolizenz erwerben. Fotografieren sie die Tiere von außerhalb des Tierparks, greifen diese Forderungen nicht.

                      Mit anderen Worten, es wurde eine weitere Geldquelle erschlossen und der geneigte Amateur kann sich durchaus aufs Glatteis begeben, sollte er derartige Objekte z.B. auf seiner Webseite veröffentlichen. Es kann zu Abmahnungen oder Forderungen kommen.

                      Wir beobachten diese Entwicklung

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                      • Hina
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2007
                        • 4700

                        #12
                        Hallo urko,

                        ja, das ist auch so ein Aspekt, den man beachten sollte. Allerdings ist die Durchsetzung des Hausrechts keine neue Erfindung, es werden nur immer mehr, die es damit sehr ernst meinen und natürlich auch eine Geldquelle darin sehen. Bisher waren es in erster Linie Museen, Firmen und Flughäfen, die ungenehmigtes Fotografieren ahndeten, egal, ob für Privatzwecke oder Veröffentlichungen.
                        Mit dem Urheberrecht hat das alles jedoch nichts zu tun.

                        Viele Grüße
                        Hina
                        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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