Kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat!

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  • maxist
    Benutzer
    • 19.09.2013
    • 78

    Kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat!

    Hallo,

    da es früher üblich war, relativ schnell nach dem Tod des Ehepartners wieder zu heiraten, würde mich interessieren was bei euren Ahnen die kürzeste Zeitspanne zwischen Tod des Ehepartners und neuer Heirat war.

    Bei mir liegt die kürzeste Spanne bei 3 Monaten und 6 Tagen.
    Christian Fauls erste Ehefrau Anna Schmid starb am 13.02.1739.
    Am 19.05.1739 heiratete er Katharina Metzger.
    81
  • Corinne
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2012
    • 297

    #2
    Hallo,

    Die erste Frau meines 4xUrgrossvaters starb am 12.5.1820, er heiratete dann 2 Monate danach am 17.7.1820 meine 4xUrgrossmutter.

    Zu dem Zeitpunkt war er schon 53 Jahre alt, seine 2te Frau 30 Jahre jünger.
    Seine beiden Kinder aus erster Ehe waren schon erwachsen, und älter als seine 2te Frau. Es war also nicht so, dass er schnell eine andere Frau heiraten wollte, damit die Kinder eine Mutter hätten.

    Die beiden haben zusammen dann noch 6 Kinder bekomen, zwischen 1821 und 1831.

    LG

    Corinne

    auf der Suche nach Marie Hubertine CAUCHY ∞ 8.6.1670 in Mons St Germain (Belgien) mit Jean POMEROEUL (1648-1690)

    Interessengemeinschaft Luxemburg http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=227

    Kommentar

    • maxist
      Benutzer
      • 19.09.2013
      • 78

      #3
      Hallo Corinne,

      so ähnlich war es bei meinem 6xUrgroßvater auch.
      Er war 53 Jahre als seine 1. Frau starb, mit der er allerdings keine Kinder hatte.
      Mit seiner zweiten Frau, die 26 Jahre jünger war als er, hatte er noch fünf Kinder.
      Bei seinem letzten Kind war er 62 Jahre alt.
      Gestorben ist er mit 84 Jahren.

      Gruß Florian

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      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Trauerzeit

        es gab eine kirchlich vorgeschriebene Trauerzeit die eingehalten werden musste, bevor man wieder heiraten durfte, ich glaube gelesen zu haben, dass es 2 oder 3 Monate waren;
        Gruss.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • econ
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2012
          • 1424

          #5
          Hallo,

          meine 4fachUrgroßmutter starb am 22.09.1847, mein 4fachUrgroßvater ehelichte seine zweite Frau am 20.11.1847, also 59 Tage danach. Und zwar kirchlich, lt. KB-Eintrag. Wenn es so eine Vorschrift gegeben haben sollte, hat man sich offensichtlich nicht daran gehalten.

          Lg von Econ

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            den von mir erwähnten Hinweis hatte ich wohl im Kirchenbuch im 17.Jht.oder 18.Jht einer evang. markgräflich-badischen Gemeinde gelesen; in anderen dt. Staaten, Religionen und Jahrhunderten mag es anders geregelt gewesen sein; ich weiß auch nicht mehr genau wie der Trauerzeitraum war, vielleicht auch nur 6 Wochen. (Vielleicht galt die Regelung auch nur in der Gemeinde, vom Pfarrer durchgesetzt).
            Und im 19.Jht. schließlich war die Macht der Kirchen gesunken und ihnen schwerer den Menschen Vorschriften zu machen
            Gruss
            Viele Grüße

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4843

              #7
              Guten Abend!

              Zitat von econ Beitrag anzeigen
              meine 4fachUrgroßmutter starb am 22.09.1847, mein 4fachUrgroßvater ehelichte seine zweite Frau am 20.11.1847, also 59 Tage danach. Und zwar kirchlich, lt. KB-Eintrag. Wenn es so eine Vorschrift gegeben haben sollte, hat man sich offensichtlich nicht daran gehalten.

              Ja, wo der Begriff des Trauerjahres herkommt würde ich mal gerne wissen. Bestimmt nicht aus Niederbayern vor 1800.

              Die Umfrage ist eigentlich falsch gestellt, es sollte eher nach dem mittleren Abstand zwischen Tod des einen und der Hochzeit des anderen gefragt werden. Grob geschätzt währen das wohl auch 2-3 Monate...
              Gruß
              gki

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              • elwetritsche
                Erfahrener Benutzer
                • 23.03.2013
                • 917

                #8
                Hallo!

                Wikipedia sagt zu dem Begriff Trauerjahr folgendes:

                Trauerjahr ist in der Rechtssprache die Frist, innerhalb deren eine Witwe im Allgemeinen nicht wieder heiraten darf oder durfte. Dieses Konzept ist auf das Römische Recht zurückzuführen.
                In Deutschland galt nach dem alten Bürgerlichen Gesetzbuch diese Frist für zehn Monate. Ausnahmen waren dadurch möglich, dass die Witwe nachweisen konnte, dass sie (vom verstorbenen Ehemann) nicht schwanger sei. Dies konnte durch die Untersuchung einer Hebamme geschehen. Die vorzeitige Eheschließung war jedoch nicht ungültig, das Trauerjahr also nur ein aufschiebendes Ehehindernis.
                Das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch beschränkte die Frist auf sechs Monate für die nichtschwangere Witwe, mit der Möglichkeit der Verkürzung auf drei Monate. Sie musste dann aber auf den so genannten Ehegewinn aus der früheren Ehe verzichten.
                Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten.
                Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet.
                http://de.wikipedia.org/wiki/Trauerjahr

                Mir persönlich waren 12 Monate als Trauerjahr bekannt und das Witwen dieses einhalten mußten um eine mögliche Vaterschaft des Verstorbenen zu bestimmen. Witwer sollten nach Möglichkeit auch das Trauerjahr einhalten, aber wenn kleine Kinder da waren sah man das nicht so eng.
                Liebe Grüße
                Elwe

                Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.

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                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 4843

                  #9
                  Zitat von elwetritsche Beitrag anzeigen
                  Hallo!

                  Wikipedia sagt zu dem Begriff Trauerjahr folgendes:



                  Mir persönlich waren 12 Monate als Trauerjahr bekannt und das Witwen dieses einhalten mußten um eine mögliche Vaterschaft des Verstorbenen zu bestimmen. Witwer sollten nach Möglichkeit auch das Trauerjahr einhalten, aber wenn kleine Kinder da waren sah man das nicht so eng.
                  Guten Abend!



                  Offenbar gab es das für Bayern nicht.

                  "Das bayerische Landrecht und manches Particularrecht kennen gar keine Trauerzeit".
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • Cardamom
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.07.2009
                    • 2024

                    #10
                    Liebe Forschende,

                    eine gute Umfrage.
                    Ich war schon immer ein bissl schockiert über den Zeitraum von weniger als 2 Monaten, bis mein Urgroßvater nach dem Tod seiner 1. Frau eine neue Ehe mit meiner Urgroßmutter eingegangen ist. Seine Kinder waren da schon mindestens 16, also scheidet das eigentlich aus als Argument, oder?
                    Allerdings hatte sie (die 2. Frau) ein uneheliches 10jähriges Mädchen - aber dann müssen die beiden sich doch schon länger gekannt haben .... was ja wieder Anlaß zu Spekulationen gibt.
                    Oder, noch eine Möglichkeit: der gute Mann wollte auf eine gute fränkische warme Mahlzeit am Tag, aufs Hemden-gewaschen-und-gebügelt-kriegen nicht verzichten - für manchen doch sicher auch ein Grund zum Heiraten ...


                    Sterbedatum der 1. Frau: 15.10.1917
                    Heiratsdatum mit der 2. Frau: 22.12.1917 = 37 Tage

                    liebe Grüße
                    Cornelia

                    Kommentar

                    • Joanna

                      #11
                      Hallo Cornelia,

                      als Dein Großvater geheiratet hat, war Kriegszeit. Vielleicht wollte er nur, dass seine Kinder wohlbehütet aufwachsen sollten, falls ihm etwas passieren sollte.

                      Ich habe mindestens eine Heirat gesehen, die nach dem Tod der ersten Ehefrau bereits nach 14 Tagen stattfand. Das Baby war auch erst 14 Tage alt und brauchte wohl eine Mutter. Da es ca. 1870 war, nehme ich mal an, dass man sich nicht einfach so eine Frau ins Haus holen konnte, die das Kind versorgt hätte. Also hat man die Schwägerin geheiratet, deren Mann 1 Jahr vorher verstorben war. Ich finde das alles ganz normal.

                      Selbst wenn die Trauerzeit eine gewisse Zeit in Anspruch genommen hat, konnte diese eben nicht immer eingehalten werden.

                      Gruß Joanna

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4843

                        #12
                        Hallo Cornelia!

                        Zitat von Cardamom Beitrag anzeigen
                        Oder, noch eine Möglichkeit: der gute Mann wollte auf eine gute fränkische warme Mahlzeit am Tag, aufs Hemden-gewaschen-und-gebügelt-kriegen nicht verzichten - für manchen doch sicher auch ein Grund zum Heiraten ...
                        Garantiert!

                        Sterbedatum der 1. Frau: 15.10.1917
                        Heiratsdatum mit der 2. Frau: 22.12.1917 = 37 Tage
                        Das ist schon sportlich!
                        Aber bei dem Datum muß man fragen: War er evtl. auf Heimaturlaub von der Front oder sonstigem Kriegseinsatz? Oder rechnete er damit eingezogen zu werden?
                        Gruß
                        gki

                        Kommentar

                        • Friedrich
                          Moderator
                          • 02.12.2007
                          • 11326

                          #13
                          Moin Cornelia,

                          Zitat von Cardamom Beitrag anzeigen
                          Allerdings hatte sie (die 2. Frau) ein uneheliches 10jähriges Mädchen - aber dann müssen die beiden sich doch schon länger gekannt haben ....
                          woraus ich schließe, daß das 10jährige Mädchen seine Tochter war, oder wie muß ich diese Sätze jetzt verstehen?

                          Friedrich
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                          • econ
                            Erfahrener Benutzer
                            • 04.01.2012
                            • 1424

                            #14
                            Zitat von Cardamom Beitrag anzeigen
                            Sterbedatum der 1. Frau: 15.10.1917
                            Heiratsdatum mit der 2. Frau: 22.12.1917 = 37 Tage
                            Da muß ich deinen Urgroßvater mal in Schutz nehmen: Ich zähle 68 Tage.

                            LG von Econ

                            Kommentar

                            • Cardamom
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.07.2009
                              • 2024

                              #15

                              econ hat Recht: ich hab einen ganzen Monat unterschlagen beim Zählen.
                              Also 67 Tage (den Hochzeitstag rechne ich nicht mit).

                              Seltsamerwiese war Urgroßopa nicht beim Militär; ich hab ihn jedenfalls noch nicht unter seinen daten in den Kriesgsstammrollen gefunden. Kann sein, weil er als Eisenbahn- Rangiermeister vielleicht "unentbehrlich" war? Und gerade deswegen eine gute Partie, weil er zuhause und nicht in Gefahr war, als Krüppel oder gar nicht heimzukehren.

                              Nein, Friedrich: so weit hab ich nicht gedacht. Aber ich gehe schon davon aus, dass man sich eine Weile ... sagen wir mal: einige Monate - kennt, bevor man beschließt, zu heiraten.


                              liebe Grüße
                              Cornelia

                              Kommentar

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