einige Wörter nicht entzifferbar

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  • wmatt
    Benutzer
    • 12.03.2010
    • 13

    [gelöst] einige Wörter nicht entzifferbar

    Hallo,
    die meisten Wörter aus dem beigefügten Protokoll (Protokoll01.pdf) kann ich lesen (s. Protokoll02.pdf).
    Bei einigen versagen aber meine Künste. Erbitte Hilfe.

    Gruß
    Werner
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von wmatt; 14.03.2010, 16:41.
  • rigrü
    Erfahrener Benutzer
    • 02.01.2010
    • 2559

    #2
    Auf die Schnelle lese ich.

    Beschluß: Dem Herrn Pfarrer Jacobi in
    Burghaun wird hierauf eröffnet, daß
    nach den Bestimmungen des, sämmtli-
    chen Predigern am 15 Januar 1827 sub
    Nr 101 bekannt gemachten, Beschlusses
    Kurfürstlichen Staats Ministeriums Ab-
    theilung des Innern vom 3. Januar 1827
    die Vorenthaltung der Dimissorialien
    Seitens des Katholischen Pfarrers, der
    Vornahme der Trauung des Martin
    Kimpel nicht entgegen stehe und solche
    daher insofern allen übrigen gesetz-
    lichen Erfordernissen genügt worden,
    durch den Herrn Pfarrer vollzogen werden können.

    rigrü
    rigrü

    Kommentar

    • Michael1965
      Erfahrener Benutzer
      • 08.08.2007
      • 2037

      #3
      Hallo Werner,

      hier meine Version:


      No. 1779 Bericht des Pfarrers Jacobi in
      Burghaun vom 13. d. M. die Trauung des
      katholischen Martin Kimpel in der
      Fockenmühle und der evangelischen
      Katharina Frick zu Clausmarbach betr.
      Beschluß: Dem Herrn Pfarrer Jacobi in
      Burghaun wird hierauf eröffnet, dass
      nach den Bestimmungen des, sämtli
      chen Predigern vom 15 Januar 1727 sub
      Nr 101 bekannt gemachten, Beschluß des
      Kurfürstlichen Staats Ministerium Ab
      teilung des Inneren vom 3. Januar 1727
      die Vorenthaltung der Dimissorialien
      seitens des katholischen Pfarrers, der
      Vornahme der Trauung des Martin
      Kimpel nicht entgegen stehe und solche
      doch er insofern allen übrigen gesetz-
      lichen Erfordernissen genügt worden,
      durch den Herrn Pfarrer vollzogen
      werden könne.
      Gruß Michael
      Nihil fit sine causa
      (Nichts geschieht ohne Grund)

      Kommentar

      • wmatt
        Benutzer
        • 12.03.2010
        • 13

        #4
        Vielen Dank für die prompte Hilfe.
        Für alle, die wie ich mit dem Wort "Dimissoralien" nicht anzufangen wissen, hier eine Erläuterung
        Dimissorialĭen

        (lat., literae dimissoriales oder dimissoriae), Urkunden, welche bezeugen, daß ein Geistlicher die Berechtigung zur Vornahme einer Amtshandlung auf einen andern Geistlichen überträgt. Schon das vortridentinische Kirchenrecht bestimmte, daß ohne Dimissorialien weder fremde Geistliche zur Vollziehung geistlicher Handlungen zugelassen, noch fremde Parochianen in eine andre Gemeinde aufgenommen werden sollten. Auch die evangelische Kirche hält den Grundsatz fest, daß ein Pfarrkind eine geistliche Amtshandlung von einem andern Geistlichen als dem, zu dessen Parochie es gehört, nur nach Erlangung eines Dimissoriums von demselben vollziehen lassen darf, daher man mit Dimissoriale vorzugsweise die Urkunde bezeichnet, wodurch der zur Entgegennahme des ehelichen Konsenses berechtigte Pfarrer diese seine Befugnis einem andern Pfarrer überträgt. Das deutsche Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875, welches die obligatorische Zivilehe einführte, gestattet in analoger Weise dem zuständigen Standesbeamten durch schriftliche Ermächtigung die Übertragung der Befugnis zur Eheschließung auf einen andern Standesbeamten.

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