Erbitte Hilfe bei Sterbeeintrag Latein / morbo gallico

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  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 370

    [gelöst] Erbitte Hilfe bei Sterbeeintrag Latein / morbo gallico

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterberegister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1741
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grafschaft Hoya
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe LateinexpertInnen,

    hier mal wieder ein etwas umfänglicherer Eintrag über eine Frau, deren Lebenswandel damals wohl nicht so wohlgelitten war. Ich habe versucht, einzelne Wörter zu lesen, indem ich Cäsar und Pons fragte - leider finde ich aber keinen rechten Zusammenhang: sie hat in ihrem Leben gegen 6 Vorschriften verstoßen (contra sextam praeceptio), litt an Syphilis (morbo gallico) und ist daran evtl verstorben, nachdem die Krankheit sich offenbar zwischen Weihnachten (Nativatatis festo) und Karfreitag (Passionis) verschlimmerte. Was hat das aber mit der Kirchenzensur zu tun?

    Ich habe trotzdem mal versucht, den Text in einigermaßen lateinisch klingende Worte zu transkribieren - was evtl. manches verschlimmbessert hat:

    23) d. 9 Maii wurde abends in der Stille beerdiget Mar
    gareta Elisabet Bartels von Üpse, so daselbst gestor
    ben d 7 eiusd. ab(ends). 8 Uhr, aetat 37 ut urebant. Vita anteacta
    flagitus contra sextam praeceptio erat insanus atque
    haud seic an morbo (: Gallico ) inde contracto perierit.
    Infantem certe ex illegitimo con cubitu (concubine) reliquit cumque
    jam inde a Nativitatis festo morbo laborasset sacra
    synapi tandem die Passionis d. 31 Marti vesperi usa
    esset qua biennio et quelus eo abstinuerat, Censure
    Ecclesiasticam sine dubio subterefugiens quam
    tamcu, serium dolorem testata, in tecto, se ad=
    missuram, facta debita admonitione efeorre
    ctione promiserat utinam ferio!
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Uwe
  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 370

    #2
    Hallo liebe LateinerInnen,

    ist der Text zu schwer?
    Viele Grüße
    Uwe

    Kommentar

    • Huber Benedikt
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2016
      • 4650

      #3
      ist der Text zu schwer?

      Das nicht aber ich hab momentan nur wenig Zeit

      zunächst mal der Lateintext wie ich ihn lese ;-()




      23) d. 9 Maii wurde abends in der Stille beerdiget Mar
      gareta Elisabet Bartels von Üpse, so daselbst gestor
      ben d 7 eiusd. ab(ends). 8 Uhr, aetat 37 ut dicebant. Vita anteacta
      flagitus contra sextam praeceptio erat infamus atque
      haud scio an morbo (: Gallico ) inde contracto perierit.
      Infantem certe ex illegitimo con cubitu reliquit cumque
      jam inde a Nativitatis festo morbo laborasset sacra
      synaxi tandem die Passionis d. 31 Marti vesperi usa
      esset qua biennio et plus eo abstinuerat, Censure
      Ecclesiasticam sine dubio subito refugiens quam
      tamen, serium dolorem testata, in lecto, se ad-
      missuram, facta debita admonitione et corre-
      ctione promiserat utinam serio!

      Naja gegen 6 Vorschriften???, ich tät sagen , gegen EINE reichte schon um den Pfarrer zu erzürnen ;-)))

      …...den 7. dieses (Monats) abends 8 Uhr im Alter von 37 wie gesagt wird.
      Ihr vorher geführtes Leben schändete das 6. Gebot und war ehrlos und sie ging auch
      an der vielleicht dadurch verursachten Syphilis zugrunde.
      Es hinterblieb ein Kind sicherlich aus dem ungesetzlichen Geschlechtsverkehr wann auch immer, denn schon am Weihnachtsfest litt sie an der Krankheit, das hl. Abendmahl - welchem sie 2 Jahre und mehr ferngeblieben war- brauchte sie schliesslich am Karfreitag, den 31. März abends.
      Der kirchliche Tadel weicht ohne Zweifel sofort zurück wenn dennoch von ernsthaften Schmerzen geprüft, bettlägerig, die geschehene Schuld eingestanden wird (und) Warnung und Besserung versprochen wurde, hoffentlich ernsthaft.

      Verbesserungen in Lesung und Übersetzung sind willkommen ;-))))
      Ursus magnus oritur
      Rursus agnus moritur

      Kommentar

      • usegen
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2012
        • 370

        #4
        Hallo Huber Benedikt,

        erstmal ganz herzlichen Dank für die Übersetzung trotz knapper Zeit! Da wird doch einiges klarer. Vom 6. Gebot konnte "Frag Cäsar" ja auch noch nichts wissen, zumindest im christlichen Sinne ;.))

        Da ich auf diesem Sektor auch nicht so ganz sattelfest bin: Hat sie das Abendmahl am 31.März empfangen, weil sie bereits todkrank war - immerhin ist sie ja erst gut 1 Monat später gestorben?

        Bedeutet "censure" Tadel? Pons bietet für "censure" Sittenkontrolle an. Wäre also Kirchliche Sittenkontrolle eine mögliche Übersetzung?

        Die Dame selbst habe ich übrigens noch nicht so recht zuordnen können, es gab da zwar eine (ledige) "Marie Elisabeth Bartels" mit offenbar recht losen Sitten - eine Heirat habe ich (noch) nicht entdeckt, lediglich ein uneheliches Kind. Wahrscheinlich handelt es sich aber um dieselbe Person.
        Viele Grüße
        Uwe

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          ad 1)
          die Kommunion empfing sie wohl als sie bereits todkrank und qualvoll leidend sich wieder der Kirche
          und ihren Riten zuwandte nachdem sie vorher jahrelang fernblieb.

          ad 2)
          Für das Wort censura gibts so ca 20 Möglichkeiten der Übersetzung
          (Rüge,Tadel. Kritik, Bewertung, Einschätzung, Aufsicht, Kontrolle, Beurteilung, um nur einige zu nennen)
          Der kirchenrechtliche Begriff "censura Ecclesiastica" ist die kirchliche Strafbefugnis, d.h. das Recht des Bischofs bei Verstössen gg kirchl. Vorschriften und Gebote entsprechende Bussen/Strafen (bis zur Exkommunikation) zu verhängen.
          = Kirchliche Gerichtsbarkeit ,Kirchenjurisdiktion.........
          Such dir was aus ;-))))
          (Ich würd sagen: Die kirchliche Strafgewalt muss sofort weichen wenn......jemand Reue und Besserung zeigt)

          ad 3)
          Da bin ich sicher.
          ...ex illegitimo concubito cumque heisst nun mal dass das hinterbliebene Kind aus einer andauernden unehelichen Beziehung entstammte.
          Sie war ja bereits todkrank und strarb bald darauf , also sicher unverheiratet .

          im Text von gestern "statt con cubito / concubito
          und statt censure / censura
          nur der Ordnung halber ;-))))
          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 14.08.2016, 15:04.
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

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          • usegen
            Erfahrener Benutzer
            • 19.11.2012
            • 370

            #6
            Nochmals vielen Dank, Huber Benedikt!

            Ad 3 trifft offenbar die Situation, denn von einer Heirat ist nichts bekannt, wohl aber von einem unehelichen Kind.
            Viele Grüße
            Uwe

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