Nachnamenvergabe bei unehelichem Kind einer Witwe?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Rheinländer
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2012
    • 1468

    Nachnamenvergabe bei unehelichem Kind einer Witwe?

    Hallo zusammen,

    habe mal eine etwas komplizierte Frage (zumindest sehe ich sie als solche an )!

    Welchen Nachnamen bekommt das uneheliche Kind einer verwitweten Frau?

    Vielleicht folgendes Beispiel:

    Hans Meier heiratet Gertrud Müller. Nach einigen Jahren stirbt Hans. Gertrud ist nun Witwe, trägt aber doch den Namen Meier. Nun ist Gertrud noch nicht so alt, bekommt nochmals ein Kind, aber der Vater ist "unbekannt" (zumindest für die Behörden). Wie heißt nun das Kind? Meier oder Müller?

    Habe einen konkreten Fall und eine Vermutung, kann aber noch nichts beweisen. Wer kann vielleicht weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Überlegungen und viele Grüße!
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo,

    normal bekam das Kind den Mädchennamen der Mutter, in Deinem Beispiel also Müller.
    Ich hab in meinem Bekanntenkreis folgende Zusammenstellung:
    Die Mutter ist verheiratet, bekam etliche Kinder.
    Der Ehemann der Mutter starb.
    Die Mutter bekam von einem Mann ein Kind, der Vater ist unbekannt,
    das Kind bekam den Geburtsnamen der Mutter.
    Die Mutter heiratet wieder und bekommt in der Ehe wieder etliche Kinder.
    Also hat die Mutter etliche Kinder mit verschiedenen Familiennamen,
    je nachdem welchen Vater die Kinder hatten.

    Viele Grüße
    Gudrun

    Kommentar

    • Rheinländer
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2012
      • 1468

      #3
      Hallo Gudrun,

      herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Bei dem Fall aus Deinem Bekanntenkreis ist es ja fast ähnlich wie bei mir, außer der zweiten Heirat. Dann verhärtet sich mein Verdacht sehr und langsam wird mir einiges klar...

      Viele Grüße und vielen Dank!

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Hallo Rheinländer,
        in meiner Datei habe ich vier solcher Fälle:
        1-3- führten den Geburtsnamen der Mutter, allerdings mit
        dem Zusatz "(später) genannt xyz (FN. des zweiten Ehemannes)
        Kind 4 wurde später durch den Kindesvater legitimiert und führte
        dessen FN..
        LG. Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


        Kommentar

        • Rheinländer
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2012
          • 1468

          #5
          Hallo Roland,

          Vielen Dank für die Hinweise! Bei unehelichen Kindern und späterer Anerkennung war mir das Prozedere auch immer klar; allerdings waren dies immer unverheiratete Frauen - eine Witwe war bisher noch nicht dabei

          In meinem Fall bin ich nur zufällig drauf gekommen. Ich habe mittels eines alten Adressbuchs versucht, das Sterbedatum der besagten Dame herauszufinden und dann sehe ich, dass sie im selben Haushalt lebt, wie das unehelich geborene (mittlerweile erwachsene) Kind und sein Name zugleich ihr Geburtsname ist... Da dämmerte mir plötzlich was...

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4843

            #6
            Hab einen Fall Mitte/Ende 19. Jhd. in Bayern, da hieß das Kind erst nach dem Familiennamen der Witwe (also dem ihres verstorbenen Mannes). Auch als Erwachsener (1885,87), spätestens aber bei der eigenen Hochzeit (1892) hieß er nach dem Mädchennamen der Mutter.

            Wie es zu der Umstellung kam konnte ich noch nicht ergründen.
            Gruß
            gki

            Kommentar

            • Rheinländer
              Erfahrener Benutzer
              • 14.02.2012
              • 1468

              #7
              Hallo gki,

              vielen Dank für deinen Beitrag. Das ist ja wirklich rätselhaft...

              Das wäre nämlich auch meine Frage gewesen: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen, wenn die Frau von ihrem Ehemann schwanger ist, dieser aber vor der Geburt des Kindes stirbt?

              Leider habe ich das Problem, dass ich noch nicht weiß, wie ich meine Theorie beweisen soll. Der Betroffene ist 1910 geboren, aber kein direkter Verwandter. Das Sterbedatum weiß ich nicht, aber die "neueren" Sterbeurkunden enthalten ja auch keine Angaben mehr zu den Eltern. An die Heiratsurkunde käme ich schon, aber da sind ja auch keine Eltern aufgeführt Schon verzwickt! Ich habe höchstens die Hoffnung, dass auf der Sterbeurkunde der (vermeintlichen) Mutter etwas herauszufinden ist...

              Viele Grüße!

              Kommentar

              • Joanna

                #8
                Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
                Das wäre nämlich auch meine Frage gewesen: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen, wenn die Frau von ihrem Ehemann schwanger ist, dieser aber vor der Geburt des Kindes stirbt?
                Hallo Roland,

                wenn das Kind innerhalb von 9 Monaten nach dem Tod des Ehemannes geboren wurde, erhielt es den Namen des verstorbenen Ehemannes.
                Es sei denn, die Mutter hat bei der Geburt angegeben, dass der Vater ein anderer sei.

                Wenn die Hebamme nun das Kind angemeldet hat, wird sie den Namen der Mutter zu der Zeit der Geburt genannt haben. Bei der Taufe hat dann der Pfarrer nachgerechnet und siehe da, der angebliche Vater war schon mehr als 9 Monate vor der Geburt gestorben. Und schon wurde der Name geändert. In solchen Fällen gab es auch nicht immer eine in unserem Sinne "Namensänderung".

                Gruß Joanna

                Kommentar

                • Lola38
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2013
                  • 484

                  #9
                  Hallo Rheinländer, ich versuche bei RJ etwas für dich herauszufinden über Schlichter und Kern. Müsste aber wissen ob katholisch oder evangelisch? lg. lola38

                  Kommentar

                  • Rheinländer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.02.2012
                    • 1468

                    #10
                    Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                    Hallo Roland,

                    wenn das Kind innerhalb von 9 Monaten nach dem Tod des Ehemannes geboren wurde, erhielt es den Namen des verstorbenen Ehemannes.
                    Es sei denn, die Mutter hat bei der Geburt angegeben, dass der Vater ein anderer sei.
                    Hallo Joanna,

                    ich bin zwar nicht Roland , aber vielen Dank für deine Antwort. Das klingt einleuchtend. Wahrscheinlich wäre es hilfreich, wenn ich das genaue Sterbedatum des verstorbenen Ehemanns herausfinde und dann auch einmal nachrechne (wie gesagt, an die Geburtsurkunde komme ich noch nicht). Wäre dieses uneheliche Kind eigentlich noch auf der Meldekarte des Ehepaars vermerkt? Oder bekommt die Witwe, auch wenn sie nicht mehr heiratet, noch eine eigene Karte? Da müsste ich einmal beim Stadtarchiv nachhören...

                    Viele Grüße und einen schönen Abend!

                    Kommentar

                    • Lola38
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2013
                      • 484

                      #11
                      Hallo Rheinländer, habe leider noch keinen erfolg gehabt. Käme evtl. auch Schlechter in frage? lg. lola38

                      Kommentar

                      • Lola38
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.01.2013
                        • 484

                        #12
                        Hallo Rheinländer, ich wurde leider wieder ausgeklickt. RJ bedeutet Rudi Jung. Ich fürchte allerdings ich kann dir nicht weiterhelfen. Wende dich doch bitte auch an "ittau" hier im forum, sie ist, so glaube ich sehr firm in Saarbrücken. Ich werde dennoch alle meine daten fertig absuchen und dir nachricht geben.. lg. lola38

                        Kommentar

                        • Joanna

                          #13
                          Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
                          Hallo Joanna,
                          ich bin zwar nicht Roland , aber vielen Dank für deine Antwort.
                          Hallo @Rheinländer,

                          Entschuldigung. Natürlich heißt Du nicht Roland. Aber bei einer Deiner Antworten sah ich nur "Rheinländer" und "Roland" - man müsste eben richtig schauen können.

                          Gruß Joanna

                          Kommentar

                          • Mats
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2009
                            • 3390

                            #14
                            Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
                            Wäre dieses uneheliche Kind eigentlich noch auf der Meldekarte des Ehepaars vermerkt? Oder bekommt die Witwe, auch wenn sie nicht mehr heiratet, noch eine eigene Karte? Da müsste ich einmal beim Stadtarchiv nachhören...
                            Hallo Rheinländer,

                            vielleicht wurde das auch unterschiedlich gehandhabt. Ich denke aber, die Witwe müsste eine eigene Karte bekommen haben wenn sie der Haushaltsvorstand war.

                            Beispiel meine Urgroßeltern: Er starb 1930, da war meine Urgroßmutter ca 54 Jahre alt. Sie hatte 10 Kinder, davon 9 aus dieser Ehe. das älteste ca 31, das jüngste ca 13 Jahre alt. Nach dem Tod ihres Mannes wurde für sie eine neue Meldekarte angelegt. Allerdings wurden die Kinder nicht umgetragen sondern da gab es nur einen Vermerk "siehe Karte des Vaters".

                            Grüße aus OWL
                            Anja
                            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                            also ist heute der richtige Tag
                            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                            Dalai Lama

                            Kommentar

                            • Ramanujan
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.05.2010
                              • 585

                              #15
                              Ich kenne einen Fall, bei dem der Ehemann 1885 gestorben ist und die Witwe 1888 eine Tochter zur Welt bringt. Das Mädchen hat den Nachnamen der Witwe, also den des verstorbenen Ehemanns. Der Vater des Kindes ist nicht angegeben.

                              Gruß,
                              Ramanujan
                              Zuletzt geändert von Ramanujan; 23.08.2013, 10:44. Grund: Tippfehler

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X