Was genau ist ein Gutsbesitzer?

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  • Thomas77727
    Erfahrener Benutzer
    • 29.04.2013
    • 310

    Was genau ist ein Gutsbesitzer?

    Schönen guten Tag

    Ich habe mal eine generelle Frage.
    In einem Register fand ich die Berufsbezeichnung "Gutsbesitzer"
    Bauer, Ackermann, Landmann, Landbauer und Ackermann sind mir schon öfter begegnet...

    Geh ich richtig in der Annahme, dass es da eine Hierarchie in der bäuerlichen Gesellschaft gibt?

    Tagelöhner > Ackermann > Landbauer, (dem das Land das er bestellt gehört) und dann der Gutsbesitzer? Kann da jemand Auskunft geben?

    Schönen Dank im Voraus ...
  • Mechthild

    #2
    Hallo Thomas,

    aus Wikipedia, evtl. hilfts Dir ja:

    Gutsbesitzer


    Unter einem Gutsbesitzer versteht man heute den Eigentümer einer großen Landwirtschaft, die auch mit anderen Erwerbszweigen wie Käserei oder Mühle verbunden sein kann. Der Unterschied zu einem Landwirt (Bauer) besteht einerseits in der Betriebsgröße (ab ca. 100 ha), andererseits im gesellschaftlichen Status.
    Letzterer rührt auch aus der geschichtlichen Entwicklung her. Die früheren Betreiber der großen Güter waren teilweise die eigentliche Gutsherrschaft, teilweise hatten sie Verwaltungsfunktionen und meist die Leitung des benachbarten Dorfes inne. Siehe diesbezüglich Gutsherr.
    Die Bezeichnung Bauerngutsbesitzer bezeichnet beispielsweise in Sachsen die Besitzer der bis ins 19. Jahrhundert hinein als Altgemeinde die Verantwortung gegenüber dem Grundherrn für das Dorf besitzenden Hufner, die im Gegensatz zu Häuslern das Entscheidungsrecht besaßen und, wie in den Dorfrügen festgehalten, zusammen mit dem vom Grundherrn eingesetzten Dorfrichter und durch die aus ihren Reihen stammenden Schöppen auch wahrnahmen. Auch die verschiedenen, im 19. Jahrhundert erlassenen Gemeinde- und Städteordnungen schafften lediglich die Vorrechte der Altgemeindemitglieder ab, jedoch behielten die Bauerngutsbesitzer ihren Landbesitz.
    Aus den Reihen der Bauerngutsbesitzer stammten in Sachsen zahlreiche Mitglieder der Ländlichen Wahlbezirke der II. Kammer des Sächsischen Landtags, der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, so beispielsweise der Gutsbesitzer, Gemeindevorstand, Ortsrichter und Landtagsabgeordnete Carl Gottlieb Barth (1819–1898). Ähnliches galt auch für die Weingutsbesitzer wie beispielsweise Franz Carl Sickmann (1790–1860).




    Schöne Grüße
    Mechthild

    Kommentar

    • Karla
      • 23.06.2010
      • 1017

      #3
      Hallo Thomas 77727 !
      Mein Ururgrossvater Johann Heinrich Gottlieb Thrum geb. 1831 in Moßbach
      war nicht nur Gutsbesitzer dort , sondern auch Viehzuechter !
      Sein Schwiegervater Johann Friedrich Wilhelm Wieduwilt geb. 1801 in Kröllpa war sogar Buergermeister von Moßbach.

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      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1657

        #4
        Falls denn Interesse am Thema besteht:

        Arno Lange: Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern. Mitteilungen des Roland 1936 (http://www.amf-verein.de/leistungen/c7-7_lange.html)

        Kommentar

        • Thomas77727
          Erfahrener Benutzer
          • 29.04.2013
          • 310

          #5
          Danke für eure Antworten

          Zumindest weis ich jetzt, dass der Gutsbesitzer etwas "besonderes" war.

          Eröffnet mir einen neuen Ansatz.

          Vielen Dank

          Kommentar

          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1657

            #6
            Suche in den Historischen Adressbüchern (compgen.de) mal nach "Gutsbesitzer". Da findest du 736 Ergebnisseiten à 25 Einträge. Macht 18.400 Gutsbesitzer in einer Datenbank, die nur einen Bruchteil der Landesfläche abdeckt und einen großen Anteil an städtischer Bevölkerung hat (mit wenigen Gutsbesitzern). Etwa jeder 200. Eintrag ist ein "Gutsbesitzer". Würde man es auf den ländlichen Raum beschränken wäre der Anteil noch höher.

            Ich finde deine Schlussfolgerung gewagt. Ohne den zeitlich und regional unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontext und Kenntnis der Besitztümer (beispielsweise aus Güteradressbüchern) lässt sich daraus wenig ableiten. Die meisten der o.g. Gutsbesitzer stehen in diesen Büchern allerdings gar nicht erst drin, zu unbedeutend ihr Besitz.
            Zuletzt geändert von Acanthurus; 15.09.2013, 18:14.

            Kommentar

            • Grapelli
              Erfahrener Benutzer
              • 12.04.2011
              • 2223

              #7
              Hallo Thomas,

              ein "Gutsbesitzer" ist in der Regel einfach ein Bauer. Damit unterscheidet er sich zwar vom Tagelöhner bzw. Knecht, über die Größe und die Besitzverhältnisse der landwirtschaftlichen Fläche des Bauern ist damit allerdings noch nichts ausgesagt.

              MfG Grapelli
              Herzliche Grße
              Grapelli

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              • AlfredM
                • 21.07.2013
                • 2247

                #8
                Hallo Grapelli

                Entschuldige das ich dich berichtige aber ein
                Gutsbesitzer unterscheidet sich doch von einem Bauern oder
                Landwirt.

                Hier geht es tatsächlich um die Größe des Besitzes an
                Acker- Wiesen- oder Waldfläche.

                Eine genaue Einteilung der Größen ist verschieden nach Bundesländern
                wie auch die Bezeichnung über Hektar, Tagwerk oder Morgen.

                In Bayern z.B. wird nach heutiger Rechnung ab 500 Hektar bestellbarer
                Fäche ein landw. Bertrieb als Gutsbetrieb bezeichnet.

                MfG

                Alfred
                MfG

                Alfred

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                • rigrü
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.01.2010
                  • 2559

                  #9
                  Abhängig von Region, Zeit und Autor kann der Begriff "Gutsbesitzer" so ziemlich jede denkbare Grundstücksgröße beinhalten. Allgemeingültige Definitionen helfen da nicht weiter.
                  rigrü

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                  • roi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.11.2006
                    • 377

                    #10
                    Nach meiner Erfahrung hängt die Deutung des Begriffs "Gutsbesitzer" stark von Region und Zeit ab. In unserer Gegend wurde z.B. um 1920 fast jeder Bauer mit eigenem Hof zum "Gutsbesitzer", während dies Wort vorher (und auch später wieder) nur für sehr große Höfe angewendet wurde.

                    Kommentar

                    • Thomas77727
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.04.2013
                      • 310

                      #11
                      Hallo

                      Danke für eure Antworten...
                      Leider muss ich sagen, dass sie mir anscheinend momentan nicht weiterhelfen, da es anscheinend schwer ist, eine gültige Definition zu finden.

                      Trotz allem Danke und einen schönen verregneten Restmittwoch

                      Kommentar

                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4843

                        #12
                        Es würd schon helfen, wenn Du uns verraten würdest, auf welche Region und welche Zeit sich Deine Anfrage bezieht.
                        Gruß
                        gki

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                        • Thomas77727
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.04.2013
                          • 310

                          #13
                          Hallo

                          Das stimmt natürlich

                          Zeit: 1800
                          Raum: ehemaliges Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ...
                          Amt: Rockenstuhl

                          Schönen Abend

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