Der Händler Marko Zanoni aus St. Johann,
hat den ihm für das Kalenderjahr 1894 zum Steuersatz von 48 Mark erteilten Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 2874 zum Handel mit geringwertigen Spiel -und Schmuckwaren , sowie zum Vorzeigen abgerichteter Affen und zum Harmonikaspielen verloren.
Nachdem dem Zanoni eine 2te. Ausfertigung erteilt worden ist , wird der Schein Nr. 2874 hiermit für ungültig erklärt.
Trier den 12. August 1894.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. I. 17094 III.G. 1118 )
hat den ihm für das Kalenderjahr 1894 zum Steuersatz von 48 Mark erteilten Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 2874 zum Handel mit geringwertigen Spiel -und Schmuckwaren , sowie zum Vorzeigen abgerichteter Affen und zum Harmonikaspielen verloren.
Nachdem dem Zanoni eine 2te. Ausfertigung erteilt worden ist , wird der Schein Nr. 2874 hiermit für ungültig erklärt.
Trier den 12. August 1894.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. I. 17094 III.G. 1118 )
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