Wandergewerbescheine

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  • itau
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    Wandergewerbescheine

    Der Händler Marko Zanoni aus St. Johann,

    hat den ihm für das Kalenderjahr 1894 zum Steuersatz von 48 Mark erteilten Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 2874 zum Handel mit geringwertigen Spiel -und Schmuckwaren , sowie zum Vorzeigen abgerichteter Affen und zum Harmonikaspielen verloren.

    Nachdem dem Zanoni eine 2te. Ausfertigung erteilt worden ist , wird der Schein Nr. 2874 hiermit für ungültig erklärt.
    Trier den 12. August 1894.

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. I. 17094 III.G. 1118 )
  • itau

    #2
    Nach einer auf dem Polizei - Amte zu Saarbrücken unter dem 22. v. Mts. zu Protokoll gegebenen Erklärung hat der Colporteur Heinrich Blume daselbst , 55 Jahre alt ,

    den ihm vom Königl. Landraths - Amte zu Saarbrücken unter dem 16. Februar cr. sub. Nr. 45 erteilten steuerfreien Gewerbe - Legitimationsschein zum Aufsuchen von Bestellungen auf Druckformulare und Bilder für Rechnung der Firma Christian MÖLLINGER , Buchhändler daselbst ,

    in den ersten Tagen des Monats März cr. in der Neugasse von Saarbrücken verloren , weshalb dieser Schein hiermit für ungültig erklärt wird.
    Indem wir das Signalement des Blume hierunten folgen lassen , fordern wir den etwaigen Finder des fraglichen Gewerbe - Leg.- Scheines auf , ihn der nächsten Polizeibehörde zur Einsendung an uns abzugeben.

    Trier den 27. April 1870

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1870

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    • itau

      #3
      Nach einer auf dem Bürgermeisterei - Amte zu Fraulautern unter dem 20. v. Mts. zu Protokoll gegebenen Erklärung des

      Handelsmannes Johann Langers aus Fraulautern
      hat derselbe seinen ihm unter dem 12. Januar cr. s
      ub. No. 89 zum Steuersatze von 17 Thlrn. 18 Sgr. pro 1872 erteilten Gewerbeschein zum Hausirhandel mit Kramwaren , sowie zum Aufstellen eines Radspieles zur Benutzung gegen Entgeld im Umherziehen in Begleitung seines Sohnes

      Johann Langers als Träger

      am 9. v. Mts. in St. Johann verloren ,
      weshalb dieser Schein hiermit für ungültig erklärt wird.
      Indem wir das Signalment des Langers und seines Sohnes hierunten folgen lassen , fordern wir den etwaigen Finder des gedachten Gewerbelegitimationsscheines hiermit auf , denselben der nächsten Polizeibehörde zur Einsendung an uns abzugeben.

      Langers Johann , 1Mtr. 77 , Augen und Haare braun , 55 Jahre alt.
      Langers Johann ( Sohn ) 1Mtr.70 , Augen und Haare braun , 20 Jahre alt.

      Trier den 2. April 1872

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872 ( II. No. 4752.a. )

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      • itau

        #4
        Gertrude WUNN

        Die Händlerin Gertrude Wunn aus Dudweiler

        hat den ihr für das Kalenderjahr 1900 zum Steuersatz von 6 Mark erteilten Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 1453 zum Handel mit Kurzwaren verloren .

        Nachdem der Wunn eine 2te Ausfertigung erteilt worden ist , wird der Schein Nr. 1458 hiermit für ungültig erklärt.


        Trier den 18. April 1900. ( Nr. B.A. 1099. III. G. 6222)
        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900

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        • itau

          #5
          Der Kesselflicker und Löffelgießer

          Christian Huth , 34 Jahre alt ,aus Herrensohr , Kreis Saarbrücken ,

          hat nach der auf dem Bürgermeisterei - Amte zu Dudweiler zu Protokoll gegebenen Erklärung den ihm von uns unter dem 14. Dezember pr. sub. Nr. 359 zum Steuersatze von 4 Thlr. 12 Sgr. pro 1868 erteilten Gewerbeschein zum Betriebe des Gewerbes als Kesselflicker , Löffelgießer und Scherenschleifer im Umherziehen am 27. Mai c. in dem Orte Wellesweiler , im Kreise Ottweiler verloren , und wird deshalb dieser Schein für ungültig erklärt.

          Indem wir hierunten das Signalement des Huth folgen lassen , fordern wir den etwaigen Finder des fraglichen Gewerbescheins auf , denselben der nächsten Polizeibehörde zur Einsendung an uns abzugeben.

          Trier den 30. Juni 1868

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868

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          • itau

            #6
            Vitus HOFFMANN

            Nach einer auf dem Bürgermeisterei - Amte zu Illingen unter dem 11. August cr. zu Protokoll gegebenen Erklärung des Handelmannes Johann Vitus Hoffmann von dort, ist demselben sein ihm vom Königlichen Landraths - Amte zu Ottweiler unter dem 22. März cr. No. 25 zu 2 Thlr. 6 Sgr. erteilter Gewerbelegitimationsschein zum Aufsuchen von Warenbestellungen abhanden gekommen , weshalb dieser Schein hiermit für ungültig erklärt wird.
            Indem wir das Signalement des HOFFMANN hierunter folgen lassen , fordern wir den etwaigen Finder des fraglichen Gewerbe- Legitimationsscheines hiermit auf , ihn der nächsten Polizeibehörde zur Einsendung an uns abzugeben.
            Signalment : Statur klein , Augen braun , Haare schwarz melirt , Alter 44 , besondere Kennzeichen : keine.

            Trier den 4. Oktober 1870

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1870 . ( II. 12176 )

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            • itau

              #7
              Johann EMIG

              Dem Händler
              Johann Emig , * am ............... in Langenbrombach , wohnhaft in Völklingen ,
              ist der am 8. Dezember 1937 unter Nr. 11 E erteilte Wandergewerbeschein für das Jahr 1938 abhanden gekommen .
              Unter dem 30. März 1938 ist eine Zweitschrift ausgestellt worden. Die Erstausfertigung wird hiermit für ungültig erklärt.

              Saarbrücken , den 30. März 1938.
              Der Reichskommissar für das Saarland.
              J.A. gez.: Dr. SCHILLING


              Amtsblatt für das Saarland 1938.

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              • itau

                #8
                GETREY aus lauterbach

                Die Ehefrau Nikolaus Gertrey * Hutzel aus Lauterbach
                hat den ihr für das Kalenderjahr 1906 zum Steuersatz von 18 Mark erteilten Gewerbeschein Nr. 2947 zum Handel mit Kartoffeln mittelst einspänniger Fuhre und unter Mitführung der Maragretha Getrey als Begleiterin verloren.

                Nachdem derselben eine zweite Ausfertigung erteilt worden ist , wird der Schein Nr. 2947 hiermit für ungültig erklärt.

                Trier , den 30. März 1906

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1906

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                • itau

                  #9
                  Becker - Ohlmann aus Gronig

                  Dem Handelsmann Peter Becker aus Gronig , welcher nach einer auf dem Bürgermeister - Amte Alsweiler zu Protokoll gegebenen Erklärung , den ihm unterm 22. November pr. sub No. 637 zum Steuersatze von 8 Tlr. 20 Sgr. erteilten Gewerbeschein zum Hausirhandel mit Schleifsteinen , unter Mitführung des Peter Ohlmann als Träger, in der Gegend von Hagen im Reg.- Bezirke Arnsberg verloren hat, haben wir ein Duplikat dieses Gewerbescheines erteilt.

                  Indem wir das Signalment des BECKER und dessen Begleiters hierunten folgen lassen , erklären wir den verloren gegangen Gewerbeschein hiermit für ungültig und fordern den etwaigen Finder desselben auf, solchen der nächsten Polizei - Behörde zur Abgabe an uns abzuliefern.

                  Signalment:
                  Becker Peter , Wohnort Gronig , 37 Jahre , Größe : 5 Fuß 3 Zoll , Haare dunkelblond , Stirne gewöhnlich , Augen braun , Nase und Mund mittel, Kinn klein , Bart blond , Farbe gesund.

                  Ohlmann Peter , Wohnort Gronig, 47 Jahre , Größe : 5 Fuß 2 Zoll , Haare schwarz , Stirne gewölbt , Augen schwarzbraun , Nase spitz , Mund mittel, Kinn rund , Bart schwarz , Farbe gesund.

                  Trier, den 4. Juni 1867
                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1867

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