Wie ich gestern abend noch in einem meiner neu geschenkten Bücher lesen konnte, gibt es die staatliche Schulaufsicht offensichtlich erst ab dem 19. Jahrhundert, davor waren Schulangelegenheiten durch den örtlichen Pfarrer wahrgenommen. Ist das soweit korrekt?
Gibt es in den Pfarrarchiven dann vielleicht noch etwaige Unterlagen, wie Schülerlisten o.ä.? Oder gibt es andere Möglichkeiten zum Rückschluss auf Schulbildung im bürgerlich-bäuerlichen Bereich?
Danke!
Gibt es in den Pfarrarchiven dann vielleicht noch etwaige Unterlagen, wie Schülerlisten o.ä.? Oder gibt es andere Möglichkeiten zum Rückschluss auf Schulbildung im bürgerlich-bäuerlichen Bereich?
Danke!
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