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#1
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Liebe Forscherkolleg:innen,
rund um meinen ärgerlichsten toten Punkt gibt es für mich aktuell noch nicht nachvollziehbare Sachverhalte. U.a. die Anpassung eines Taufeintrages bei dem jüngsten Kind meines Vorfahren (siehe Nr. 306 anbei). ![]() In diesem evangelischen Eintrag aus Bromberg/Posen wurde aus mir unerklärlichen Gründen ein weiterer oder auch abweichender Vorname (Christophorus) des Vaters Stephan Starkowski ergänzt - mit Verweis auf seinen katholischen Taufschein aus Paledzie Koscielne (deutsch: Kirchlich Palendzie). Die Nennung dieses Vornamens ist einmalig und dieser taucht später nicht mehr auf. Die Gretchenfragen sind nun: Wieso wurde diese Anpassung nachträglich vorgenommen? Was könnte vor Oktober 1900 geschehen sein, das es notwendig machte einen Taufschein des Vaters vorzulegen? ![]() Nachfolgend ein paar ergänzende Fakten für mehr Kontext:
Ich brauche die Schwarmintelligenz und kollektive Erfahrung dieses Forums. Habt Ihr schon etwas Ähnliches gesehen oder gehabt? Ich hoffe sehr auf jede noch so kleine kreative Hypothese, Fantasie, jeden Denkanstoß, Tipp oder Hinweis, den Ihr mir geben könnt! Optimalerweise ergeben sich daraus neue Forschungsmöglichkeiten. ![]() Einen guten und v.a. gesunden Start ins Wochenende! LG, Simon Geändert von PosenEmser (27.11.2021 um 14:19 Uhr) |
#2
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![]() Hallo Simon:
Ich bin mir etwas unklar, wie hier angepaßt wurde. Wurde der Vater zuerst nur als Stephan Starkowski bezeichnet (und so noch im Kirchenbuchduplikat), und hier das Christophorus dann ergänzt, mit einer Einklammerung des Stephan? Falls das hier die Unsicherheit ist, würde ich gerne wissen, wie genau der Starkowski bezeichnet wurde, der am 19.01.1867 in Zielonke starb (da wir wissen, daß er einen Sohn namens Basilius hatte) - war das Christophorus Starkowski, Stephan Starkowski, oder Christophorus Stephan Starkowski? VG --Carl-Henry |
#3
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![]() Hallo Carl-Henry,
guter Punkt. Der Vorname Christophorus wurde ergänzt. Sowohl im Duplikat, bei Heirat, Taufen, Heiraten und Toden seiner Kinder, als auch bei seinem Tod wird er nur Stephan genannt. Habe es nochmal ergänzt im 1. Beitrag. LG, Simon Geändert von PosenEmser (26.11.2021 um 23:33 Uhr) |
#4
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![]() Hallo Simon,
meine spontane Vermutung: Christoph könnte der erste Vorname Deines Vorfahren laut Taufeintrag gewesen sein, Stephan der zweite Vor- und zugleich der Rufname. Zumindest bei meinen sizilianischen Vorfahren habe ich es häufig erlebt, dass nicht der erste Taufname, sondern irgend ein anderer als Rufname verwendet wurde. Das würde sehr gut zu einer Ergänzung "laut Taufschein" passen, die in Deinem konkreten Fall nachträglich im Kirchenbuch vermerkt wurde. Im Taufschein dürfte "Christoph" als erster Vorname vermerkt gewesen sein! Viele Grüße! |
#5
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![]() Guten Morgen,
ich weiß nicht, wie die Vornamen in der Gegend abgekürzt würden, aber ein "Steffl" für Stephan ist von einem "Stoffl" für Christoph nicht so weit entfernt. Liebe Grüße Zita |
#6
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![]() Hallo Sbriglione und Zita,
danke für Eure Einschätzung zum Vornamen generell. Ich stimme Euch zu! Jedoch stellen sich ja grundsätzlich die folgenden Fragen:
Gibt es hierzu irgendwelche Ideen? LG, Simon |
#7
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![]() Hallo Simon,
Zitat:
Ich könnte mir da 2 Szenarien vorstellen: 1) Er wurde auf den VN Christophorus getauft, aber in einer überwiegend katholischen Umgebung etablierte sich aufgrund des Geburts-/Tauftags der Rufname Stephan. 2) Er sollte auf den VN Christophorus getauft werden, aber der katholische Pfarrer packte den Stephanus noch dazu, weil ja gerade Stefanitag war. Dieser Name etablierte sich dann. Weißt du, wie der Vater mit VN hieß oder gibt es da nur die Beschreibung "gleichen Namens" aus dem Heiratseintrag? Es gibt aber auch noch ein 3. Szenario, dass ich mir vorstellen könnte. In Obra gibt es zu diesem Zeitpunkt zwei gleichzeitig geführte KB, eins mit ausgeschriebenen Einträgen, das andere ist tabellarisch aufgebaut (ähnlich wie die Listenform, die später im 19. Jh. idR als Vordrucke genutzt wurden). Ob diese Praxis in dieser Region üblich war oder eventuell sogar vorgeschrieben, weiß ich nicht, aber es sind beides Originale. IdR stimmen die Einträge überein, aber es gibt auch teilweise Abweichungen. Meist ist die Abweichung, dass in einem Taufbuch ein VN angegeben ist und im anderen ein weiterer VN. Falls so eine doppelte Buchführung auch in Paledzie Koscielne existierte, könnte sich so ein plötzlich auftauchender VN erklären. Der stand dann halt nur in dem einem Buch (aus dem der für die Heirat erforderliche Taufschein erstellt wurde). Als man um 1900 erneut einen Taufschein anforderte, wurde diese dann aber aus dem anderen Buch erstellt, wo ein weiterer VN angegeben war. Zitat:
Zitat:
Am 10.7.1888 stirbt in Zielonke im Alter von 5 Tagen der noch ungetaufte Hermann Amsilius Raschke an Schwäche. Laut dem Sterbeeintrag sollen seine Eltern Jacob Raschke und seine Frau Rosina geb. Starkowski sein, was ja vorn und hinten nicht passt (Jacob bereits verstorben, Eva Rosina wiederverheiratet seit 1874 und 1888 eh viel zu alt um selbst noch Mutter zu werden). Im Taufbuch ist die Geburt des Hermann Amsilius für den 5.7.1888 eingetragen (keine Patenangaben!) und als Mutter die unverehelichte Emilie Raschke. LG, Antje |
#8
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![]() du darfst dir das so vorstellen.
die kirche wollte das geld der gläubigen, diese bekamen dafür angst vor der hölle eingeimpft und schutz davor versprochen, vermittelt durch die sakramente und riten. das taufbuch war im grund ein buchhaltungsbuch, wer den grundschutz bezahlt und beansprucht hatte. zusätzlich waren von den gläubigen strenge gesetze einzuhalten, sonst flog man raus. es musste also genau klar sein, wer von wem stammte, damit vor einer heirat des nachwuches inzucht oder polygamie ausgeschlossen werden konnte. der bischof war daran interessiert, dass der pfarrer nichts privat einsackte. er kam mit tross regelmäßig zur visitation, zeichnete das buch als korrekt ab oder kritisierte eigentlich eine buchhaltung bis zum visitationsdatum, und erhielt gleich oder später ein duplikat. für die klärung der geldsache reichte das. im wirklichen taufbuch sollten weiterhin im idealfall alle heiratsdaten und verwitwungen eingetragen werden und die vorfahren stimmen. siehe thema inzucht. hier in dem fall meint einer, der wohl ein stoffl war und lieber ein steffl gewesen wäre, er heiße laut taufbuch stefan, aber es gab nur einen christoph zur auswahl. der pfarrer wollte korrekt sein, er begann beim taufschein zu überprüfen, dann bei der mutter. |
#9
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![]() Hallo Antje, hallo Forscherkolleg:innen,
danke für Deine Zeit und ausführliche Antwort. Ich bin beruflich die Tage etwas untergegangen, habe aber nun endlich Zeit gefunden, um zu antworten. Zitat:
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Hoffe Du magst oder kannst mir nochmal mit Deiner Einschätzung helfen. Weitere Denkanstöße und Hinweise von anderen sind ebenfalls jederzeit herzlichst willkommen. Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen einfach nicht mehr und stehe auf dem Schlauch. LG, Simon Geändert von PosenEmser (08.12.2021 um 22:35 Uhr) |
#10
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![]() Hallo Sternap, hallo Forscherkolleg:innen,
danke auch Dir für die Zeit und Deinen Input. Zitat:
Zitat:
![]() ![]() Ansonsten würde doch vermutlich nur Erbschaft eine Anforderung des Taufscheines des Vaters erfordern oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Das mit der Mutter verstehe ich leider auch nicht, vielleicht stehe ich da grad auf dem Schlauch. Für eine Mutter wurde m.W.n. nichts überprüft. Auch hier hoffe ich, dass Du mir nochmal mit Deiner Einschätzung helfen kannst oder magst. Weitere Denkanstöße und Hinweise von anderen Mitlesern sind natürlich auch jederzeit herzlichst willkommen. LG, Simon Geändert von PosenEmser (08.12.2021 um 22:44 Uhr) |
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Stichworte |
bromberg , labischin , randbemerkung , starkowski , toter punkt , vormund , ziemke |
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