Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief Grundstück
Jahr, aus dem der Text stammt: 1824
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hessen / Dorf Kassel
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1824
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hessen / Dorf Kassel
Namen um die es sich handeln sollte:
Hallo zusammen,
ich habe einen zweiseitigen Kaufbrief über ein Grundstück aus dem Jahr 1824 erhalten und mir fehlen ein paar einzelne Wörter!
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen!
Bisher kann ich lesen:
Adam Schum zu Kassel käuft ? K.
Angi? Dei? vom 17. May 1822 Nro 16,912 in
Gew?heit des allerhöchsten ? vom 8. May
1822 Nro 13,665 den Acker zwischen den Gräben den
obern Theil im ? zu zway Vierteln
und sechtzehn ? gegen die Kaufsumme von
Neunzig fünf Gulden
als freies Eigenthum unter den im Kaufprotocolle
vom 27. Feb u. 13 April 1822 enthaltene nachste-
hende Beding?
1, Die eine Hälfte des Kaufschillings muß zugleich
b?, die andere aber in ? mit 1% ?-
zinslichen Jahresfristen gleichfalls kann an das
K. Rentamt Orb bezahlt werden
2, Das Kaufobject ist von allen grundherrlichen
Abgaben befreit, und blos der nach allgemeinen
Normen bestehenden Steuern und Schatzungen
und den Gemeinde Abgaben und Bürd? unter-
worfen
3, Auch wird dasselbe Grundstück als zehntfrei erklärt.
4, Dasselbe Grundstück darf zu keiner Zeit ?
rein Grundgerechtigkeit ? oder ?
werden
5, Es wird dem verkaufenden K. ? des Con-
stitutum possessorium stipuliert und neben
bei das Dominicum mit den rechtlichen
W? und insbesondre ? den damit
verbundenen Jure Separationis pro Quantitate
der ? ? reserviert.
6, Wenn der Käufer mit der normalmäßigen Bezahlung
des Kaufschillings nicht genau einhält, so wird ? ?
lich. Dazwischen ? das damalige Verkaufobject ?
weiters ? versteigert, und der Käufer haftet
für den durch die zweite Steigerung ? ergebenden
Schaden und hat zugleich die neuen Steigerungs-
kosten zu tragen
7, Dem Käufer wird zwar das gesteigerte Grund-
stück auf ? ? zugewiesen u. zugestimt?.
Sollte sich aber etwa bei einer Nachmessung ?
Mehr oder Mindermaß ergeben, so wird ?-
? nicht gewährt.
Zu dessen Beurkundung wird dieser Kaufbrief
dreifach ausgefertigt, und das eine Exempla dem
K. Regierungsarchiv, das andere dem K. Rent-
amt, und das dritte dem Käufer zugestellt
Orb, am 27. September 1824
Königliches Landgericht
? O. ?
König: Rentamt
Adam Schum
J. Oftenberg?
Ganz herzlichen Dank im Voraus!
LG Benjamin
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