Quelle bzw. Art des Textes: Agnition
Jahr, aus dem der Text stammt: 1786
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Leipzig
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1786
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Leipzig
Namen um die es sich handeln sollte:
Hallo allerseits,
ich würde mich sehr über eure Lesehilfe freuen. Es handelt sich um eine Urkunde aus dem Jahr 1786, mit der einem Generalbevollmächtigten die von ihm abgelegten Rechnungen quittiert werden.
Der Text selbst ist ziemlich lang, nun habe ich fast alles lesen können, bis auf wenige Wörter.
SEITE 1:
Ich, August Dobrigost Jablonowski
des Heiligen Römischen Reichs Fürst, des Ordens St. Huberti
Ritter urkunde und bekenne hiermit: Demnach der von
meiner Frau Mutter, der Durchlauchtigen Fürstin und
Frau, Frauen Francisca Victoria gebohrenen Prinzessin
von Korybut-Woroniecka, verwittbeten Fürstin Jablonows-
ka, bestellte Generalbevollmächtigte, Herr Dr. Christian
Friedrich Pohl, sich seit dem 1. Jan: 1783 der Verwaltung
des von meinem Hoch..: Herrn Vater, Herrn Joseph
Alexander Fürst Jablonowski alhier zu Leipzig erkauften
und auf mich durch Erbgangsrecht verfälleten Grundstücks
zum Churprinz genannt, unterzogen und dieselbe bisher
mit meinen und meiner Frau Mutter Hochfürstl: Durchl.:
Beyfall geführet hat; Als halte ich nicht nur Theils als Be-
vollmächtigter hochgedachter meiner Frau Mutter, Theils aber
auch für mich selbst, nach iüngsthin mir von Sr. Churfürst:
Durchl. zu Sachsen ertheilten Veniae aetatis, alles ….
ge für genehm, was gedachter Generalbevollmächtigter
während dieser Zeit in Betref bemeldeten Grundstücks
und übrigen Angelegenheiten gethan und verrichtet hat, und
agnoscite insbesondere die von ihm vom 1. Jan: 1783
bis zum 1. Jan: 1786 abgelegten Drey Administrations-
Rechnungen und die darinnen verschriebenen Einnahme
und Ausgabe Posten durchgehends für richtig, sondern
ich quittiere auch zugleich über den richtigen Empfang
des laut der vom 1. Jan: 1785 bis dahin 1786 abgeleg-
ten dritten Administrations-Rechnung verbliebenen
SEITE 2:
baaren Kassenbestandes (?) sowohl die.. des darinne
Pa..: I in Einnahme gebrachten Kassenbestandes der
zweiten Administrations-Rechnung an Eintausend
Neunhundert Zwey und Neunzig Reichsthaler, Zwölf
Groschen und eilf Pfennige, schreibe 1992 Rthlr., 12 gr. 11 pf.
… der Kassenbestand der ersten Administrations-
Rechnung auf meiner Frau Mutter Durchlaucht Ordre
an Sr. Hochwürden Herrn Pater a Sole (?) bezahlt worden,
und bekenne abstehende (?) Summe theils baar, theils durch
Zurechnung auf meine Ordre bezahlten Schuldposten
und Auslieferung der deshalb ausgestellten Scheine und
Rechnungen, folgendergestallt erhalten zu haben, als
nämlich:
714. Rthlr. 4. gr. 11. pf. baar,
durch Zurechnung bezahlter Schuldposten hingegen,
369. - - so an den hiesigen Aubergisten Johann Hain (?),
auch Zimmermann bezahlt worden,
150. - - so an …: Johann Adolph Richter (?) aus Si….
155. 20. – so an die Gebrüder Mechau (?) und
603. 12 – oder 213 Stück Ducaten, das Stück a 2 rt 20gr.
so ebenfalls auf meine Ordre an Herrn
Jacob Fizeaux bezahlt worden.
1992 Rthlr. 12 gr. 11 pf.
Wie ich nun folgendergestallt Kraft habende Voll-
macht von meiner Frau Mutter Hochfürst: Durchlaucht
sowohl als auch in meinen eigenen Nahmen abgedachten
Herrn Dr. Christian Friedrich Pohl aller und ieder
SEITE 3:
aus der von ihm bisher geführten Administration des Chur-
prinzes, soweit er darüber Rechnung abgelegt, herrühren-
den Verbindlichkeiten ohne Ausnahme entlaße und ihn
wegen aller und ieder bis ietzt wider ihn zu machenden
An- und Zusprüche bey meiner Frau Mutter Durchlaucht
zu vertreten verspreche; Als will ich mich auch aller hier-
wider zu machenden Einwendungen und Rechtsbehelfen
sowohl überhaupt als auch insbesondere der Ausflucht der
Ueberredung und Uebereilung, des Scheinhandels, des Miß-
oder Nichtverstandes, des Nichtempfangenen Geldes, der
Verletzung über oder unter die Hälfte, des Irrthums, der
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der d….
mündig gewordenen in den Gesetzen (?) deshalb nachgelas-
senen einjährigen Frist, ingleichen der Rechtsregel,
dass eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wenn nicht
eine besondere vorhergegangen und wie sie sonst
Namen haben mögen, gegen ihn transigendo hier-
durch begeben und darauf unwiderrufliche Verzicht leisten.
Urkundlich habe ich diese Agnition und resp:
Quittung eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
So geschehen Leipzig, den 8ten Octobr: 1786.
Ich hätte noch eine Frage - von welcher einjährigen Frist ist auf Seite 3 die Rede?
Vielen Dank im voraus!
LG
Kati
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