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#1
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Heirats- und Sterbeurkunden und Auskünfte enthalten - Gesetzänderung 1920/1921?
Grüß Gott!
Ich habe bei ancestry.com zahlreiche Heirats- und Sterbeurkunden von Schlesien studiert, was es da gibt (besonders viele aus Breslau), und mir ist aufgefallen: * Die Standesämtlichen Heiratsurkunden bis 1920 enthalten immer die Namen der Eltern vom Bräutigam und der Braut mit (wenn am Leben) Wohnsitz oder (wenn gestorben), Ort des Todesfalls. * Die Standesämtlichen Heiratsurkunden ab Jänner 1921 enthält zwar die Kolonne für Auskünfte über die Eltern, diese ist aber systemarisch durchgestrichen! * Ähnlich finde ich die Standesämtlichen Sterbeurkunden «abgeschnippelt» ab 1921, vor diesem Jahr mit Eltern (auch bei verheirateten) und nach 1921 ohne Eltern! Kann man davon ausgehen, daß dieser Praxis für ganz Schlesien (vielleicht sogar für das ganze Deutsche Reich?) gilt, und daß eine Gesetzänderung daran Schuld ist? Hoffentlich kennt jemand sich aus...? Ich danke recht herzlich im Voraus für jeden Hinweis! Hochachtungsvoll, Lars E. Oyane Geändert von loyane (27.03.2021 um 10:58 Uhr) |
#2
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Die Änderung war eher zum 1.7.1920.
Steht sicher im RGBl. Hier ab Ende von Bild 7: https://blha.brandenburg.de/wp-conte...e_10-12-08.pdf Hier ab Seite 2: https://www.lwl.org/waa-download/pdf...Standesamt.pdf Geändert von Horst von Linie 1 (27.03.2021 um 11:13 Uhr) |
#3
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Hallo Lars,
zum Inhalt von Personenstandsurkunden schau mal hier: https://landesarchiv-berlin.de/wp-co...nstandsurk.pdf Das galt/gilt wohl in ganz Deutschland bzw. dem ehem. Deutschen Reich. Gruß Reiner |
#4
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Grüß Gott!
Recht herzlichen Dank an Horst und Reiner für Aufklärungen! Ich habe tatsächlich auch eine Sterbeurkunde von etwa 1940 gefunden, wo die Eltern des alten Mannes und die Ehepartnerin mit Heiratsdatum angegeben waren, muß aber ein Ausnahmefall gewesen sein... Das bedeutet wir sind ziemlich abhängig von den Urkunden die vor 1921 geschrieben wurden... Nochmals ganz herzlichen Dank! Hochachtungsvoll, Lars E. Oyane |
#5
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hallo lars,
ich habe festgestellt, dass die vordrucke ab 1938 die angabe der eltern des verstorbenen wieder vorsahen und zumindest in den kleinen standesämtern wurde das auch ausgefüllt und bis einschließlich 1957 galt das für die alte brd. viele grüße katharina |
#6
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Grüß Gott!
Recht herzlichen Dank an Katharina für die letzte Aufklärung. Dann ist es ja nur zu hoffen, daß ich welche Urkunden von der Periode entdecken kann, die mir helfen, die verschiedenen Familien beßer studieren zu können! Hochachtungsvoll, Lars E. Oyane |
#7
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Zitat:
Das würde mich fast nicht wundern, bei der "Sammelwut" über den möglichen Nachweis der "Reinrassigkeit" zu der Zeit. |
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Stichworte |
heiratsurkunden , schlesien , sterbeurkunden |
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