Ihr Lieben,
in der Verwandtschaft gibt es einen Mann Jahrgang 1931, von dem ich einen Flüchtingsausweis bzw. die dazugehörige Listennummer habe.
Per Melderegister lässt sich sein Aufenthalt von April 1940 bis Mai 1942 und von August 1947 (britische Zone) bis Mai 1957 belegen; der weitere Aufenthaltsort ist dann auch bekannt. - Zwischen Mai 1942 und August 1947 gibt es also leider eine Lücke.
Wer einen Flüchtlingsausweis hat, muss geflohen bzw. vertrieben worden sein, richtig? - Die Spur könnte nach Schlesien gehen, denn da gab's Verwandtschaft.
Was kann ich bitte wo mit diesem Flüchtlingsausweis "anfangen" bzw. wo und wie komme ich mit Ausweis- und Listennummer "weiter"?
in der Verwandtschaft gibt es einen Mann Jahrgang 1931, von dem ich einen Flüchtingsausweis bzw. die dazugehörige Listennummer habe.
Per Melderegister lässt sich sein Aufenthalt von April 1940 bis Mai 1942 und von August 1947 (britische Zone) bis Mai 1957 belegen; der weitere Aufenthaltsort ist dann auch bekannt. - Zwischen Mai 1942 und August 1947 gibt es also leider eine Lücke.
Wer einen Flüchtlingsausweis hat, muss geflohen bzw. vertrieben worden sein, richtig? - Die Spur könnte nach Schlesien gehen, denn da gab's Verwandtschaft.
Was kann ich bitte wo mit diesem Flüchtlingsausweis "anfangen" bzw. wo und wie komme ich mit Ausweis- und Listennummer "weiter"?
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