Was ist eigentlich ein Wappen, Wappenbrief und eine Wappenrolle?

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  • Billet
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2007
    • 1985

    Was ist eigentlich ein Wappen, Wappenbrief und eine Wappenrolle?

    Oft wird die Frage gestellt:
    Was ist eigentlich ein Wappen?

    Die juristische Funktion eines Wappens ist es, ein einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes, Landes, Unternehmens usw. zu sein.
    Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen.

    In der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des geistigen Eigentums", der die Hoheitszeichen - eben auch Staatswappen - der Mitgliedsländer unter Schutz stellt,
    steht unter Punkt 6:

    TT-HOMETT-ARCHIVTT-NEWSRA KRIEGER SUCHE: in anderen TT-SeitenLiteratur in ADVOBOOK TT-BEGRIFF Internationale BelangePariser Verbands-übereinkunft Gewerblicher RechtsschutzAllgemein Stockh. Fassg.1883/67 TRANSPATENT TT-ZAHL 152 2004 501 April 1985 7/IV/85 http://transpatent.com/archiv/152pvue/pvue.html Letzte Änderung: 06.08.2007 Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 in Washington am 2. Juni 1911 im Den Haag […]



    und was ist eigentlich ein Wappenbrief?

    Hierzu wäre folgendes zu sagen:

    Eingetragene heraldisch tätige Vereine oder Gesellschaften (e.V.), die Wappen prüfen und in ihren Registern eintragen und aufnehmen, stellen diesen jeweiligen "Wappenstiftern" ein Dokument aus, die im Inhalt
    • die korrekte Wappengestaltung,
    • die Blasonierung (Wappenbeschreibung),
    • die Symbolerklärung,
    • sowie die Führungsberechtigung mit Registernummer

    festlegen. Dies wird in der vereinsinternen so genannten "Wappenrolle" eingetragen und in den öffentlichen Archiven ausgelegt (in Buchform, in den Landes-und/oder Uni-Bibliotheken).

    Dadurch wird das Wappen unauslöschlich für diesen jeweiligen Wappenstifter und dessen Familie festgelegt. Und ist auch für nachfolgende Generationen noch aufzufinden.

    Online-Wappen-Sammlungen sind zwar beliebt, haben jedoch den Nachteil, daß diese leicht wieder aus dem Netz verschwinden können.

    Leider ist immer wieder festzustellen, daß sogenannte "Wappen-Experten" selbstverfaßte "Wappenbriefe" erstellen, die perfiderweise den Dokumenten der eingetragenen Wappenrollen sehr ähnlich sehen, weder bei einer "Wappenrolle" registriert oder eingetragen sind, noch in öffentlichen Archiven ausliegen.
    Diese "Dokumente" sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.
    Wappen-Billet.de
    M.d.WL.
    M.d.MWH.
  • Volker H. Rauch
    Benutzer
    • 20.04.2007
    • 94

    #2
    RE: Was ist eigentlich ein Wappenbrief?

    Hallo,
    Wappen wurden im Mittelalter von sog. Standespersonen entweder frei angenommen oder vom "Herrscher" verliehen. Der "Wappenbrief" war eine Bestätigung über die Berechtigung zur Führung eines Wappens und oftmals mit einer Standeserhöhung oder Adelsverleihung verbunden. Da die Ritter in Rüstung auftraten war das "Wappen" also ein Erkennungszeichen.
    Heutzutage steht jedermann die Wahl eines eigenen Wappens frei. Das Wappen sollte allerdings nach Wappenrecht u. -Brauch gestaltet sein und darf auch ein bestehendes Wappen nicht kopieren. Gegenwärtig bemühen sich verschiedene Vereine um die "Wappenpflege" und fertigen auch neue Wappen an; hierüber gibt es dann den Wappenbrief, der bestenfalls urheberrechtliche Bedeutung hat.
    Grüße aus der Westpfalz!
    Volker

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    • Billet
      Erfahrener Benutzer
      • 21.01.2007
      • 1985

      #3
      Wappenbrief

      Hallo Herr Rauch

      Zitat:
      "....hierüber gibt es dann den Wappenbrief, der bestenfalls urheberrechtliche Bedeutung hat."

      Vollkommen richtig
      Wobei allerdings diese Eintragung und Registrierung in einer Wappenrolle, sowie die damit verbundene Veröffentlichung in Archiven, äusserst wichtig ist.
      Diese Veröffentlichungen sind für die weitere Wappen-Neuschöpfungen sehr wichtig um zu verhindern, daß "Dupletten" erstellt werden.
      Dieser Abgleich mit bereits eingetragenen Wappen ist eine der dringlichsten und oftmals auch schwierigsten Aufgaben der Heraldiker der heraldischen Vereine.
      Ein nicht eingetragenes und registriertes Wappen läßt sich schwerlich auffinden.
      Es nutzt niemanden wenn zwar ein Wappen erarbeitet wurde, dann aber, ohne Registrierung, in einer Schublade verschwindet und dort verstaubt.
      Wo ist dann der "Wappenstifter" festgehalten, wo die Blasonierung, die Symbol-Deutung, wo die Führungsberechtigung

      Alle diese Angaben werden von nachfolgenden Generationen vergeblich gesucht werden, wenn keine Eintragung erfolgte.

      "Wir haben auf dem Speicher ein Familienwappen gefunden, kann uns jemand sagen, woher es stammt und was es Aussagen will "
      ...sind die meist gestellten Fragen in den Foren, die sich mit Heraldik beschäftigen, bzw. Anfragen bei den heraldischen Vereinen.
      Was aber, wenn keine Eintragung erfolgte
      Kein Nachweis aufzufinden ist

      Alleine daraus läßt sich leicht erkennen, wie wichtig eine solche Registrierung in einer "Wappenrolle" eines eingetragenen Vereins ist.

      Womit Ihre Anmerkung:
      Zitat:
      "....der bestenfalls urheberrechtliche Bedeutung hat."

      ...nur teilweise zutreffend ist.
      Hier kommt einer Registrierung und Archiv-Auslegung eine weitaus größere Bedeutung zu
      Wappen-Billet.de
      M.d.WL.
      M.d.MWH.

      Kommentar

      • Volker H. Rauch
        Benutzer
        • 20.04.2007
        • 94

        #4
        RE: Wappenbrief

        Hallo Herr Billet,
        wir sind der gleiche Jahrgang!
        Auch ich beschäftige mich - allerdings nicht beruflich - seit vielen Jahren mit dem Thema "Familienwappen". Ich hatte ursprünglich versucht über eine Sammlung aller Familienwappen "Rauch" aus dem Namenbuch von Kenfenheuer und einem Abgleich mit meinen Spitzenahnen an "mein" Wappen zu kommen und bin kläglich gescheitert. Ich habe dann ein Wappen angenommen das die Herkunft und die Namensdeutung beinhaltet und dieses auch eintragen lassen. Einen eigenen "Wappenbrief" gibt es allerdings nicht, obgleich dieser angefertigt werden könnte. Für den Urheberschutz reicht der Eintrag in einer Wappenrolle oder bei einem heraldischen Verein. Wir sind uns einig, daß es wohl tausende Wappenduplikate gibt, ohne daß man den Trägern hierbei schlechte Absichten unterstellen könnte. Dies gilt inbes. bei Wappen mit relativ einfachen Heroldsbildern od. gem. Figuren die aus der Geschichte kommen oder aber auch neu angenommen wurden. Oftmals sind die Wappenbriefe/Verleihungsurkunden - wenn überhaupt vorhanden - untergegangen. Das Problem mit Wappen ohne Zuordnung zu einem best. Träger oder einer bestimmten Familie läßt sich allerdings so nicht lösen. Sie haben auf die Schwierigkeiten des Abgleichs mit den vielen verstreuten Veröffentlichungen in Wappenbüchern, -rollen u. -archiven hingewiesen.

        Probleme habe ich mit "altüberlieferten" Familienwappen die ohne gediegene Familienforschung bzw. Abstammungsnachweis nur auf Grund eines (gleichen) Familiennamens angenommen bzw. geführt werden.

        Man könnte noch mehr dazu schreiben.

        Grüße aus der Westpfalz
        Volker Rauch

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