Standesamt verlangt Zahlung per Brief und Kopie vom Ausweiß

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    Standesamt verlangt Zahlung per Brief und Kopie vom Ausweiß

    Hallo,


    beim Stadtarchiv Neu-Ulm bat ich per Mail um eine Kopie eines Heiratseintrages von 1914 mit dazugehöriger Sammelakte.


    Heute kam Post vom StA Neu-Ulm: Die gehen von 2 Kopien aus und wollen pro Urkunde 15 Euro, also insgesamt 30 Euro.

    Etwas teuer aber ok.


    Allerdings, wollen die eine schriftliche Anfrage dafür UND das Geld soll ich mit der Post mitsenden und eine Kopie meines Ausweises mitschicken!


    Beim StA Tübingen musste ich kürzlich für einen Sterbeeintrag von 1978 auch schon eine Ausweißkopie zusenden.


    Ich dachte immer Kopien vom neuen Personalausweiß sind laut Passgesetz nur noch begrenzt für Banken erlaubt....


    Und das ich das Geld per Brief schicken soll kommt mir auch komisch vor.....


    Ist das eine besondere "Sitte" bei Auskünftein in Baden-Württemberg? Weder in Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt noch Meck-Vop wollte man eine Ausweißkopie bzw. Bargeld.....


    Viele Grüße
    Jürgen
  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1698

    #2
    Hallo Jürgen,
    ein bisschen komisch ist das schon. Bisher habe ich immer, egal bei
    welchem Standesamt/Archiv ich Kopien von Zivilstandsregistern und
    Sammelakten angefordert habe, die anfallenden Gebühren auf ein Konto überwiesen. Eine Ausweiskopie musste ich einmal (StAmt Hamm)
    meiner Anfrage mit beifügen.
    Ich würde noch einmal telef. nachfragen und um eine Bankverbindung
    bitten, Bargeld würde ich niemals per Post versenden, denn es ist ja so auch nicht versichert .
    Viele Grüße Mariolla

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    • Hedwiga
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2019
      • 241

      #3
      Hallo Jürgen,


      ich kenne diese Praxis eine Kopie des Pers.Ausweis als Identifikation für
      das Verwandschaftsverhältnis zu übermitteln sowohl von Ba-Wü, als

      auch Bayern und Rheinland-Pfalz. Geld per Brief zu senden ist mir neu,
      ich bekomme für kostenpflichtige Auskünfte i. d. Regel ein Aktenzeichen
      bzw. Buchungszeichen und die Bankverbindung der entsprechenden
      Stelle mitgeteilt und nach Geldeingang die angeforderten Unterlagen.
      Eine Ausweiskopie wird auch bei Anfragen beim Bundesarchiv zwingend
      verlangt.



      Inwieweit diese Anforderung von Ausweiskopien mit geltenden §§ des
      Gesetzes bzgl. Reisepass- bzw. Ausweisvervielfältigung konform ist oder nicht, weiss ich nicht. Ich bin sicher die Experten im Forum können dies
      beantworten.



      Ich grüsse freundlich
      Renate
      Ich grüße freundlich

      Hedwiga

      Kommentar

      • IchVersuchsMal
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2016
        • 642

        #4
        Das ganze ist wirklich sehr komisch.
        Die Gebühren passen auch nicht zur Gebührenordnung des Archivs.


        Und warum das StA plötzlich zuständig ist, obwohl ich das Archiv anschrieb ist auch komisch. Ich würds ja verstehen wenn die 80 Jahre erst kürzlich abgelaufen wären.....
        Aber der Eintrag ist seit 1994 schon Archivgut.

        Kommentar

        • IchVersuchsMal
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2016
          • 642

          #5
          Selbst beim Bundesarchiv wurde bisher keine Ausweiskopie verlangt und ich hab mittlerweile schon öfters in Berlin (Wehrmachtsunterlagen, NSDAP Mitgliedschaften) und Freiburg nachgefragt.


          Für was muss ich das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen wenn der Eintrag schon längst Archivgut ist?

          Außerdem gehts um den Sohn meiner Urgroßtante. Da reicht eine Kopie vom Perso nicht um mein Verwandtschaftsverhältnis nachweisen zu können...


          Nachtrag: Vielleicht sollte ich mal den Landesdatenschutzbeauftragten fragen was der von entsprechenden Kopien vom Ausweis hält.
          Zuletzt geändert von IchVersuchsMal; 27.06.2019, 20:27.

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          • DoroJapan
            Erfahrener Benutzer
            • 10.11.2015
            • 2510

            #6
            Hallo,

            Bei dem Standesamt ist es eigentlich so, dass man die Dokumente vor Ort abholt (Zahlung in bar und du musst den Perso vorzeigen). Ich denke sie wollen das gleiche auch so bei Personen umsetzen die schriftlich mit ihnen kommunizieren.
            Sie schreiben ja auch, dass sie Personen per Email nicht eindeutig identifizieren kann - stimmt ja auch, kann ja jeder sagen er sei "du". Daher Ausweiskopie und schriftlich das Forumlar, nur bei bar hätte ich wahrscheinlich auf Überweisung getippt...aber die möchten das eben so.



            Da ist ja auch ein Link zur Urkundenanforderung dabei.
            Dort steht allerdings ein Preis von 12 Euro pro Abschrift...nicht 15 Euro

            liebe Grüße
            Doro
            Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
            Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
            Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
            Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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            • Mariolla
              • 14.07.2009
              • 1698

              #7
              Hallo Doro,
              eine Abschrift und eine Kopie sind "unterschiedliche Schuhe".
              Ich würde mich auf jeden Fall an eine höhere Stelle wenden und
              mich wegen der Bezahlung und des dazugehörigen Aktenzeichens
              erkundigen.

              Noch nie habe ich persönlich bei einem Standesamt die Kopien/Abschriften abgeholt,
              immer per Post oder Mail angefordert und dann per Post erhalten.

              Viele Grüße Mariolla
              Zuletzt geändert von Mariolla; 27.06.2019, 20:49.

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              • IchVersuchsMal
                Erfahrener Benutzer
                • 24.01.2016
                • 642

                #8
                Ich hab jetzt mal der Dame vom StA eine Mail zurückgeschrieben. Ich fragte mal nach der Möglichkeit der Überweisung. Ebenso warum die Ausweiskopie benötigt wird. Und um Aufklärung der Gebühren bat ich auch. Ich verwies dabei auf die Gebühren vom Stadtarchiv (25 €/ halbe Stunde + 40 Cent/Kopie).

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                • DoroJapan
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.11.2015
                  • 2510

                  #9
                  Zitat von Mariolla Beitrag anzeigen
                  Hallo Doro,
                  eine Abschrift und eine Kopie sind "unterschiedliche Schuhe".
                  Ich würde mich auf jeden Fall an eine höhere Stelle wenden und
                  mich wegen der Bezahlung und des dazugehörigen Aktenzeichens
                  erkundigen.

                  Noch nie habe ich persönlich bei einem Standesamt die Kopien/Abschriften abgeholt,
                  immer per Post oder Mail angefordert und dann per Post erhalten.

                  Viele Grüße Mariolla
                  Das ist mir bekannt kostet beides in diesem Amt den gleichen Preis.

                  was ich noch sagen wollte: "Mit der Deutschen Post können Sie sicher Bargeld und Wertgegenstände versenden: Kosten: Für die Dienstleistung "Wert National" der deutschen Post zahlen Sie 4,30 Euro zuzüglich dem normalen Briefporto (derzeit 70 Cent)."

                  Die 70 cent änden sich am 1.7.
                  Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
                  Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
                  Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
                  Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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                  • IchVersuchsMal
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2016
                    • 642

                    #10
                    In der Email wurde mir nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt.

                    Wenn ich das zu Händen Frau xyz mache und die dann drei Wochen im Urlaub ist dann warte ich ewig.
                    Mache ich das nur ans Standesamt dann kann keiner was damit anfangen....ok.....mit dem Geld wohl schon.....
                    Bargeld würde ich persönlich nur als Postzustellungsurkunde versenden um auf Nummer sicher zu gehen. Wenn das ein Gerichtsvollzieher macht dann habe ich den Nachweis das auch Geld im Umschlag war. Das hätte ich beim Einschreiben nicht.

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                    • DoroJapan
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.11.2015
                      • 2510

                      #11
                      Mit einem Einschreiben sorgen Sie dafür, dass wichtige Briefe, Postkarten und Wertbriefe bis 100 € Bargeld oder 500 € Sachwert besonders sicher zugestellt werden, je nach Bedarf mit einer dokumentierten Unterschrift oder mit einem Rückschein (Einschreiben -Standard, -Einwurf, -Eigenhändig, -Rückschein, -Wert).
                      Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
                      Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
                      Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
                      Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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                      • IchVersuchsMal
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.01.2016
                        • 642

                        #12
                        Ein Anruf beim Datenschutzbeauftragten der Stadt Neu-Ulm könnte vielleicht auch interessant sein....

                        Kommentar

                        • Basil
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.06.2015
                          • 2418

                          #13
                          Hallo Jürgen,

                          es ist erlaubt, eine Ausweiskopie zu verlangen. Das Personalausweisgesetz wurde 2017 ziemlich gelockert. Dann kam aber letztes Jahr die DSGVO, die das wieder ein wenig einschränkt. Für dich wichtig wäre, dass die Kopie als Kopie erkennbar ist (s/w oder mit Aufdruck). Außerdem solltest du nicht notwendige Angaben schwärzen (Seriennummer, Größe, Augenfarbe etc.). Und der Empfänger der Kopie sollte diese sofort vernichten.

                          Personalausweis kopieren, fotografieren oder scannen: Ein neues Gesetz hat Auswirkungen für jeden. Früher verboten, heute größtenteils erlaubt.

                          Das Personalausweis kopieren war durch die Novellierung des PAuswG größtenteils erlaubt. Mit der DSGVO ist es nun wieder oftmals verboten. Wir zeigen wann.


                          Dem Stadtarchiv kann das Verwandtschaftsverhältnis eigentlich egal sein. Ich habe diese Woche die Geburtseinträge von drei Cousins meines Urgroßvaters aus einem Stadtarchiv in Sachsen bekommen, nach einer Ausweiskopie wurde nicht gefragt. Aber bei dir hat sich ja nun das StA eingeschaltet, warum auch immer.

                          Gruß
                          Basil
                          Zuletzt geändert von Basil; 27.06.2019, 21:03. Grund: Links eingefügt
                          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15113

                            #14
                            Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen
                            ... Heute kam Post vom StA Neu-Ulm ...
                            Ist das eine besondere "Sitte" bei Auskünften in Baden-Württemberg? Weder in Bayern noch ... wollte man eine Ausweißkopie bzw. Bargeld ...
                            Hallo Jürgen,
                            Neu-Ulm liegt aber im "Freistaat Bayern"
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • september26
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.09.2015
                              • 161

                              #15
                              Hallo Jürgen,


                              es gibt das Personenstandsgesetz. In dem Gesetz stehen die sogenannten Sicherungsfristen (§5 PStG). Heiratsurkunden müssen 80 Jahre lang im StA aufbewahrt werden. Nach Ablauf der Schutzfrist fällt diese Urkunde unter das Archivgesetz (§7 Abs.3 PStG).

                              Im Archivgesetz steht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, eine Urkunde anfordern kann. Ein Oberlandesgericht (ich glaube das OLG Hamburg) hat geurteilt, dass Familien/Ahnenforschung ein berechtigtes Interesse ist. Daher sollte man immer den Grund für die Anforderung einer Urkunde, also Familien/Ahnenforschung, angeben.
                              Da die Heirat 1914 stattfand, ist die Sicherungsfrist abgelaufen und die Urkunde unterliegt dem Archivgesetz.

                              Alle StA-Beamte verfügen über dieses Wissen. Daher ist die Kopie eines PA unnötig, weil "Jeder" eine Urkunde Anfordern kann, unabhängig davon ob tatsächlich eine verwandtschaftliche Beziehung besteht oder nicht.

                              Ich könnte ja auch ein Ortsfamilienbuch von Neu-Ulm erstellen wollen und es ist unwahrscheinlich, dass ich mit allen Personen die dort geboren wurden, geheiratet haben oder verstorben sind, verwand bin. Auskunft müsste man mir für die Urkunden erteilt, bei denen die Sicherungsfristen abgelaufen sind. (Mach aber nicht, da ich nicht sooooo viel Geld habe)


                              Da Du die Anfrage per Mail gestellt hast, nehme ich mal an, Du hast per Mail die Antwort bekommen. Möglicherweise ist da was auch immer schief gelaufen. Ein Anruf beim StA bringt, denke ich, Klarheit darüber, ob die Mail tatsächlich von StA gesendet wurde. Die freundliche Aufforderung nach Bargeld im Briefumschlag macht mich stutzig


                              Viele Grüße
                              september26

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