Beruf: Kandidat?????

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  • Sahanya
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2013
    • 236

    [gelöst] Beruf: Kandidat?????

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: u.a. 1757
    Region, aus der der Begriff stammt: Hessen, Wittelsberg


    Hallo liebes Forum,

    ich bin nun auf einen Ahnen gestoßen, der offiziell als "Kandidat" bezeichnet wird. Z.B. "Klage des Kandidaten Johann Conrad Kraus zu Wittelsberg gegen Anna Adelheid, Frau des Superintendenten Junghen, wegen Hypothekenschulden", so im HStAM zu finden.
    Wenn ich Kandidat als Suchbegriff eingebe, kommen auch etliche andere Personen, teils auch zeitlich viel später, deren Beruf offenbar Kandidat war.

    Es ist nicht vermerkt für was er ein Kandidat sein soll, weshalb ich in Betracht ziehe, dass der Begriff Kandidat als solches schon alles nötige beinhaltet. Allerdings habe ich keine Ahnung was.

    Kann mir jemand helfen?

    Viele Grüße,

    Sahanya
  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 4917

    #2
    Hallo Sahanya,



    "Ab der Zwischenprüfung oder dem Beginn der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss wird auch die Bezeichnung cand. (candidatus) zusammen mit der einschlägigen Fachrichtung verwendet."

    Z.B. candidatus theologiae.

    Mit besten Grüßen
    Wolfgang
    Zuletzt geändert von Wolfg. G. Fischer; 02.10.2019, 10:38.

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    • Sahanya
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2013
      • 236

      #3
      Hallo Wolfgang,

      danke für deine Antwort.
      Darf man fragen woran du das festmachen kannst?
      Studenten habe ich bisher nämlich noch keine im Stammbaum gefunden.

      Seine Tochter jedenfalls heiratete einen Buchbinder und deren Tochter dann einen Schuhmachermeister. Keine Ahnung, ob das "standesgemäß passend" war?!

      Viele Grüße,

      Sahanya

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 4917

        #4
        candidatus theologiae

        Hallo Sahanya,

        ein Vorfahre von mir war im 17. Jh. Pfarrer. Sein Sohn studierte. Die eine Tochter heiratete einen Gastwirt, die andere einen Soldaten.

        Mit besten Grüßen
        Wolfgang

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        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Hallo Sahanya,


          mir fällt noch ein Stellenbewerber ein.


          Ist Kandidat mit K oder C geschrieben?
          Der Kandidat mit K klingt etwas „rustikaler“, kann auch ein Heiratskandidat sein.
          Mit C bin ich auch wie Wolfgang bei einem Studenten. Mit K kann es natürlich auch einer sein.
          Zuletzt geändert von Verano; 02.10.2019, 12:20.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • Sahanya
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2013
            • 236

            #6
            Hallo,

            die original Quelle habe ich leider noch nicht einsehen können. Aber laut Bestandsbezeichnung und weiterer Sekundärquelle mit K - während der Vorname Conrad/Konrad in beiden Varianten auftaucht.

            In diesem Zusammenhang seien vielleicht noch folgende Daten erwähnt:

            eigene Geburt unbekannt
            1745 wird ihm eine Obligation über 150 Reichstaler ausgestellt (damals wohl keine Bezeichnung über den Namen hinaus)
            1747 Geburt einer Tochter (unbekannt, ob erstes Kind)
            1757 in vermutlich obiger Sache kommt es zur Klage gegen die Ausstellerin der Obligation (jetzt Benennung als Kandidat)

            Ich würde daraus folgern, dass er 1757 schon etwas älter war - falls das hilft und ein gewisses Vermögen war wohl auch schon da?! Stelle mir jedenfalls vor, dass 150 Reichstaler nicht wenig waren und eine Klage sicherlich auch nicht ohne (mind. die) Verauslagung von Kosten möglich.

            Grüße,
            Sahanya

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Hallo,

              Meiner Meinung könnte es sein Titel sein, und zwar:
              Cand. iur. utr. = Candidatus iuris utriusque = "Kandidat beider Rechte"

              oder einfach "Rechtskandidat" genannt

              Das heißt, er hatte Jura studiert, aber (noch) nicht die Würde eines "Lic. iur. utr." (Lizentat) oder gar "Dr. iur utr." (Doktor) erlangt.
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 02.10.2019, 17:24.
              Viele Grüße

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              • Wolfg. G. Fischer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.06.2007
                • 4917

                #8
                Man blieb Kandidat, bis man als Pastor ordiniert wurde. Er kann also Hauslehrer oder sonstwas gewesen sein.

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Wobei ich jetzt lese, dass das vom Themenersteller genannte Zitat aus den Akten der "Lutherische Superintendentur Marburg" stammt. Daher könnte man vermuten, dass es sich hier um einen theologischen Kandidaten handelt.


                  Kandidat = "... besonders in der protestantischen Kirche der Theolog, der nach bestandener Prüfung die Anwartschaft auf ein Predigeramt erhalten hat; dann auch allgemein ein Bewerber um irgend ein Amt." - http://www.woerterbuchnetz.de/cgi-bi...&lemid=IK01260
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • Sahanya
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2013
                    • 236

                    #10
                    Hallo ihr lieben Helfer,


                    herzlichen Dank. Das nimmt doch langsam Form an.
                    Bin mal gespannt, ob ich das noch verifizieren kann, wenn ich diesem speziellen Ahnen näher komme.
                    Nochmals danke!


                    Viele Grüße, Sahanya

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