Wie versteht ihr das?

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  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2300

    Wie versteht ihr das?

    Hallo Forscherrunde,
    wie versteht ihr diesen Testamentsauszug (1711 Thüringen):

    "...Zum anderen und nächst diesem ist mein Wille und Meinung, dass mein Sohn Heinrich Peter an mein Haus und Hof 25 gute Gulden, jeder Gulden zu 21 Groschen gerechnet, zum voraus haben soll..."

    Hat der Sohn Heinrich Peter Haus und Hof vom Vater testamentarisch geerbt oder sein anderer Bruder und erhält als Ausgleich 25 Gulden oder muss Heinrich Peter als Ausgleich, da er Haus und Hof erbte, 25 Gulden an seinen Bruder auszahlen?
    Liebe Grüße von Luise
  • DiWiKaBiLiSch
    Erfahrener Benutzer
    • 10.10.2015
    • 342

    #2
    Hallo,

    vielleicht hat der Vater den Sohn vorher ausgezahlt?

    LG
    Julius
    Viele Grüße
    Julius

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Testament

      Hallo,

      mich "stört" das "zum Voraus" irgendwie

      Ist das Testament an sich aus 1711, oder ist der Erblasser 1711 gestorben?
      Was ist denn mit der Ehefrau/Mutter zum Zeitpunkt des Todes?

      An eine "Vorab-Auszahlung" kann ich irgendwie nicht glauben, denn das hätte ja bereits zu Lebzeiten geschehen müssen, also vor der eigentlichen Testaments-Eröffnung. - Heinrich Peter soll haben, er hat also noch nicht ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Pitka
        Erfahrener Benutzer
        • 02.08.2009
        • 940

        #4
        Hallo Luise,

        ich verstehe das so, dass Heinrich Peter der Haupterbe (aber nicht der alleinige Erbe) sein soll und er auf sein Erbteil eine Vorauszahlung schon jetzt erhalten soll und hat. Diese Vorauszahlung wird auf sein Haupterbteil angerechnet, sodass für den anderen oder die anderen Erben aber feststeht, wie hoch das Erbe insgesamt ist, denn der Rest der Erbmasse wird ja auf die anderen aufgeteilt werden.
        Wenn es sich bei der Gesamterbmasse des Heinrich Peter evtl. um ein Gebäude (Hof) handeln sollte, kann es ja sein, dass Heinrich Peter schon jetzt das Geld darin zum Unterhalt investieren kann und soll.

        LG Pitka
        Suche alles zu folgenden FN:
        WERNER aus Mertensdorf/Kr. Friedland, Allenstein und Marwalde (Ostpreussen), HINZ / HINTZE und KUHR aus Krojanke/Kr. Flatow (Posen/Westpreussen), WERNER, HINZ und SEIDEL aus Gilgenburg/Kr.Osterode (Ostpreussen), ELIS und FESTER aus Siegen bzw. dem Kr. Wetzlar (Hessen), ZILLEN aus Venekoten bzw. In den Venekoten, Gem. Elmpt (jetzt: Niederkrüchten) Kr. Erkelenz (NRW), SAENGER aus Süß und Machtlos (Hessen) u. aus Essen (NRW), PHILIPP aus Wolfsdorf/Niederung Kr. Elbing

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        • Luise
          Erfahrener Benutzer
          • 05.02.2007
          • 2300

          #5
          Erst einmal vielen Dank für eure Kommentare.

          Das Testament wurde am 9. 4. 1711 niedergeschrieben und am 10. 4. 1711, also einen Tag später, verstarb der Erblasser bereits. Der Grund des Testaments war eine Erkrankung und wie aus dem Anfangstext hervor geht, bestand wenig Hoffnung auf Genesung.

          Die Ehefrau und Mutter der beiden erwähnten Söhne, war bereits 1699 verstorben, Sie hat kein Testament hinterlassen oder es gab keines.

          Ingesamt waren zwei Söhne erbberechtigt.
          Liebe Grüße von Luise

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