Taufe durch Hebamme 1815

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  • dhallmann
    Benutzer
    • 26.11.2018
    • 65

    Taufe durch Hebamme 1815

    Hallo zusammen!


    Ich habe gerade einen KB Eintrag von 1815 gefunden (NRW ), in dem der Name des Täuflings nur als "ein Kind" angegeben wurde und der Vermerkr "getauft durch die Hebamme" als Eintrag des Priesters steht. Handelt es sich hierbei womöglich um eine Totgeburt bzw. ein KJind, dass die Geburt nicht überlebt hat? Eine Taufe durch eine Hebamme ist doch ungewöhnlich, zumal das Kind keinen Namen trägt.
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4830

    #2
    Hallo,

    die Hebamme taufte das Kind sofern sie annahm, daß es den Transport zur Kirche nicht überleben würde. So ungewöhnlich war das damals nicht.
    Gruß
    gki

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    • Zita
      Moderator
      • 08.12.2013
      • 6052

      #3
      Hallo,

      ich kenne das auch, manchmal steht dann "frauengetauft" dabei.

      LG Zita

      Kommentar

      • assi.d
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2008
        • 2680

        #4
        Hallo,

        es kann auch eine Frühgeburt gewesen sein. Wenn es keinen namen und keine Taufpaten hat, wird es wohl nur ein paar Atemzüge gemacht haben.

        Oft sind bei meinen Vorfahren dann die Namen Adam und Eva vergeben worden. Damit das Würmchen nicht nur als "Kind" in den Himmel kam....

        Ich bezeichne diese Geburten als NN1, NN2....



        Guck mal hier: rechte Seite, vorletztet Eintrag.

        Gruss
        Astrid
        Zuletzt geändert von assi.d; 06.06.2019, 19:42.

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        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Hallo,

          in der Regel ist so ein Kind - von der Hebamme notgetauft und ohne Vornamen - gleich verstorben. Manchmal schreibt der Pfarrer das gleich zur Taufe dazu. Im Sterbebuch sollte es aber trotzdem auch nochmal auftauchen.
          Ich benenne solche Kinder immer als "Sohn", "Tochter" bzw. "Kind" je nachdem welche Informationen vorliegen (manchmal wird ja leider sogar das Geschlecht des Kindes unterschlagen).

          LG,
          Antje

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