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#1
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Erklärung gesucht.
Dorothee Christine Meta Cramm bekommt am 24. November 1899 Zwillinge.
Die Kinder sind standesamtlich in Dungelbeck, Peine registriert. Die Zwillinge sind unehelich geboren, Meta war unverheiratet. Leider überleben die Kinder nicht, eins wird nur vier Stunden alt, das andere schafft es immerhin vier Tage. Die Sterbefälle sind ebenfalls im Standesamtsregister eingetragen. Die Kirchenbücher der Sterbefälle von Dungelbeck sind bei Archion einsehbar, beide Todesfälle sind dort nicht vermerkt. Da dort ja nicht der Tod, sondern die Beerdigung dokumentiert ist sollte doch ein Eintrag zu finden sein. Sie sind doch wohl nicht irgendwo verscharrt worden. Welche Erklärung könnte es dafür geben? Die Mutter war evangelisch und hat ein Jahr später geheiratet. |
#2
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Da kann man ja spekulieren.
Das vier Tage alte Kind starb ohne Vornamen? Also ungetauft? 1. Unabsichtlich vergessen. 2. Absichtlich vergessen. 3. Am Wohnort der Großeltern begraben. 4. Am Wohnort der Großeltern im Familiengrab beerdigt. 5. Vater rk. Daher vom katholischen Pfarrer beerdigt. |
#3
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Beide Kinder haben im Standesamtseintrag natürlich Namen.
Taufeinträge soll es im KB auch nicht geben, beim Standesamt wird eine mögliche Nottaufe leider nicht vermerkt. Heinrich wurde vier Stunden alt und Anna vier Tage. Die Mutter wohnte noch bei ihrern Eltern, sie war erst 19. Die Geburt der Kinder und auch die Sterbefälle wurden dem Standesamt durch die Großmutter der Neugeborenen angezeigt. Alle wohnten am selben Ort. 3. und 4. hätten im KB dokumentiert sein müssen. Warum sollten sie der kath. Kirche die Kinder lassen, sie tragen den Namen der Mutter, sie war unverehelicht. Geändert von Balle (19.07.2022 um 11:10 Uhr) |
#4
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Natürlich war es damals sicher nicht, einem vier Stunden alten Kind einen Vornamen zu geben. Habe jetzt keinen Fall parat, erinnere mich aber an im Alter von wenigen Tagen verstorbene Kinder, deren Tod beim Standesamt angezeigt wurde und bei denen "ohne Vorname" oder "Vorname noch nicht erteilt" steht. Das mit der abweichenden Religion habe ich z.B. in Preßburg gesehen. Die Mutter katholisch, das Kind aber evangelisch getauft. |
#5
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vorausgesetzt, sie galten den kirchlichen behörden als kinder. waren sie als nicht überlebensfähige zwillinge eingestuft, könnten sie - das ist nun allgemein gesagt und noch nicht auf deinen ort angepasst- als beigabe zu einer anderen person, in deren sarg zwar in die erde gebracht, aber nicht extra mit einem kirchlichen akt begraben worden sein. schätzungsweise ab den 80er und 90er jahren des vorigen jahrhunderts bemühten sich betroffene eltern der deutschsprachigen länder in sogenannten sternenkinder-initiativen um das längst fällige recht, ihre verstorbenen frühgeborenen endlich zuverlässig und ohne kampf, "ausgehändigt" zu erhalten, um sich würdig zu verabschieden und, wenn gewünscht- begraben zu können. eine beigabe zu den operationsabfällen sollte nicht mehr automatisch gestattet sein. dem stand weiters, z.b. bei missbildungen, das interesse der wissenschaft gegenüber, studenten und gerichtsmediziner an leichen für die lebenden lernen zu lassen. wenn kommunen armer leute kind verscharrten, so geschah das häufig ohne begräbnisfeierlichkeit und anonym. |
#6
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Hallo Manfred:
In Dungelbeck gab es einen neuen Pfarrer im Februar 1899 (http://www.archion.de/p/54d980ef4a/). Schaut man sich die zwei Jahre Beerdigungen an, die er verzeichnet hat, dann ist das jüngste Kind 15 Tage alt gewesen. Der vorherige Pfarrer hat in 1898 das Begräbnis eines 12 Stunden altes notgetauftes Kind verzeichnet, aber auch bemerkt, daß das Begräbnis ohne Beisein eines Geistlichen stattfand (http://www.archion.de/p/d5ba9574b0/); solch eine Bemerkung findet sich nicht beim neuen Pfarrer. Es ist also möglich, daß der neue Pfarrer nur die Beerdigungen verzeichnete, bei dem er auch gegenwärtig war, und daß dies bei Beerdigungen von Notgetauften nicht der Fall war. VG --Carl-Henry |
#7
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Sie werden sie wohl auf dem Friedhof beerdigt haben und der gehörte doch der Kirche. Ich denke das lässt sich die Kirche vergüten und trägt sowas in die Bücher ein.
Von Seelenheil will ich garnicht sprechen. |
#8
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es gab ja noch den bereich außerhalb der friedhofsmauer.
da war es schon ein bakschisch wert, wenn man den totengräber und den pfarrer überredete, das frühgeborene doch zu einer erwachsenen leiche zu legen, die ordnungsgemäß gesegnet wurde. man müsste die gepflogenheiten des konkreten pfarrers kennen. Geändert von sternap (19.07.2022 um 17:56 Uhr) |
#9
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Ich kann es nicht verstehen wenn sie mit Mütze oder im Cranze heiraten, wenn vermerkt wird, dass die Kinder ein bißchen früh zur Welt gekommen sind oder wenn gegen irgendwelche andere Kirchenregeln verstoßen wurde und dann sollen die Kinder so verscharrt worden sein..
Sicher reichte eine Beurkundung durch das Standesamt aus, Taufe war keine Pflicht, das Leben ging auch so los und endete manchmal sehr plötzlich. Aber die Leute waren doch um 1900 noch gottesfürchtig. Einfach irgendwo dazulegen ohne Eintrag im Kirchenbuch, dann braucht man's nicht, dann kann ich mir doch das Bakschisch auch sparen. Was sind das für Sitten. Und ganz arme Leute waren sie nicht, auch wenn viele Mäuler zu füttern waren. Habt ihr in euren Familen schon Ähnliches erlebt ? |
#10
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Hm … es handelt sich hier um uneheliche Kinder …
Die Standesamtliche Meldung ist erfolgt und falls evtl. Der Pfarrer nicht wirklich beliebt war, dann wurde er wahrscheinlich nicht informiert … ??? Spekulation, ich weiss ! |
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