Abschnitt aus einem Kaufvertrag von 1823

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  • Erbendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2019
    • 230

    [gelöst] Abschnitt aus einem Kaufvertrag von 1823

    Quelle bzw. Art des Textes: Kauf-und Quittungsbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kemnath, Waldeck
    Namen um die es sich handeln sollte: Wallenburger, Moller


    Hallo liebe Mit-Forscher,
    einige Wörter in diesem Text kann ich nicht entziffern.

    2) erhält Franziska Wallenburger
    gleichfalls Tochter Kuni-
    gunda Moller für welche
    ………………………………….
    et grato …………… anwesend
    ist, 200fn. Diese 200fn ….
    in der Art bezahlt, daß 100fn
    zu Jakobi 1826 baren anlegt
    werden müssen, bis ………..
    ……………….. stehen bleiben, die
    übrigen 100fn eben in jährlichen
    Fristen zu 20fn und genau zu
    Jakobi 1826, 28, 30, 32, 34
    bezahlt werden.

    Es wäre sehr schön wenn mir hier jemand helfen könnte.
    Im Voraus schon besten Dank.
    Angehängte Dateien
    Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

    Fritz
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19753

    #2
    Guten Abend,
    ich lese:
    Leohnhardt Linhardt de rato et grato caviren

    wohin f(FALZ)
    unverzinslich stehen bleiben.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28378

      #3
      Hallo Fritz,

      ich lese:

      2) erhält Franziska Wallenburger
      gleichfalls Tochter der Kuni-
      gunda Moller für welche
      Leohnhardt Linhandt(-hardt?) de__
      et grato c__oitend(??) anwesend
      ist, 200fn. Diese 200fn ge__
      in der Art bezahlt, daß 100fn
      zu Jakobi 1826 baren anlegt
      werden müssen, bis wohin sie(??)
      unverzinslich stehen bleiben, die
      übrigen 100fn eben in jährlichen
      Fristen zu 20fn und zwar zu
      Jakobi 1826, 28, 30, 32, 34
      bezahlt werden.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Erbendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 20.05.2019
        • 230

        #4
        Hallo Christine, hallo Horst,

        vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe.

        Fritz
        Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

        Fritz

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