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copyright
hallo ihr lieben,
es gab dazu mal ein thema aber irgendwie finde ich es in der suche nicht mehr..ist auch schon ewig her und evt gibt es ja neue regeln etc. also meine frage istm wenn man eine chronik schreibt..egal ob nun dorf- oder familienchronik und dies als b.o.d rausbringen will woher weiß ich was ich abdrucken darf? sprich woher weiß ich ob ich eine alte postkarte abdrucken darf..eine landkarte oder ein altes photo? und daten? wie ist es zb wenn ich einen ausländischen familienstamm mit reinnehmen möchte und passende daten online finde...darf ich zb jemanden der 1930 gestorben ist und dessen daten online sid mit ins buch nehmen? über hinweise von leuten die schon eine chronik geschrieben haben würde ich mich freuen mal sehen was russenmädchen beisteuern kann..nach einigen buchveröffentlichungen ist sie ja auch mittlerweile an der front was das angeht. liebe grüße dominik |
#2
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Hallo Dominik
Ich habe zwar (noch) keine Chronik geschrieben, aber ich beschäftige mich immer mal wieder mit dem Urheberrecht und Datenschutz. Für dich relevant sind: - in welchem Land du publizierst und aus welchem Land du Quellen verwendest. Die Gesetze sind ja nicht in jedem Land gleich. - Für dich ist einerseits das Urheberrecht relevant, z.B. wenn du aus einem anderen Buch, einer archivalischen Quelle zitierst, oder wenn du Bilder "zitierst". Vorsicht bei Fotos und Postkarten, auch bei diesen kann unter Umständen und je nach Land ein Urheberrecht darauf sein. In der Schweiz gibt es z.B. kein Urheberrecht auf "Schnappschüssen" bei Fotos, in anderen Ländern ist sogar das Fotografieren von Grabsteinen verboten, wenn der künstlerische Aspekt gegeben ist. Oft ist das dann noch vom Einzelfall abhängig, also was genau geschützt ist und was nicht und je nach Land ist auch die Dauer des Schutzes anders. - Wichtig ist korrektes zitieren und Beachten von allfälligen Auflagen von Archiven. Manchen Archiven reicht korrektes Zitieren, bei anderen muss man ein Pflichtexemplar der Publikation abgeben. - Andererseits ist für dich der Datenschutz relevant. Dies betreffend zivilstandesamtlichen Daten (meistens Daten, die man in einem Stammbaum findet - uns geläufige Schutzfristen, die je nach Land anders sind), reinen "öffentlich einsehbaren Daten" (z.B. auf einem Grabstein - meistens nicht geschützt), aber auch besonders schützenswerte Daten (z.B. Daten zu Religion, sexuelle orientierung, Gesundheit). Auch hier ist die Handhabung wieder in jedem Land etwas anders, wobei für die EU jetzt an oberster Stelle die DSGVO gilt, aber die Details davon definiert dann jedes EU-Land noch selbst. Als Schweizerin muss ich mich eigentlich konstant auch an die DSGVO halten, weil ich nie ausschliessen kann, dass ich Daten von EU-Bürgern verarbeite. Ich weiss nicht, wie es in Deutschland genau ist, aber von der Schweiz findet man alle Gesetzestexte gratis online. Schwierig wird es bei der Auslegung vom Gesetz. Am sichersten bist du wohl, wenn du die Gesetze von allen beteiligen Ländern beachtest. In meinem Fall müsste ich also die Gesetze der Schweiz (da wohne und publiziere ich) sowie die Gesetze von Italien (da wohnen/wohnten Verwandte und Vorfahren) beachten. |
#3
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(Ich bin kein Anwalt.) Genealogische Daten von Verstorbenen fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz. Selbstverständlich kannst Du die Daten von 1930 verstorbenen Personen in Dein Buch aufnehmen. Ich persönlich würde aber alle im Internet gefundenen Daten vor der Veröffentlichung noch überprüfen.
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#4
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Moin Dominik,
hier ein Link zum deutschen Urheberrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Gesetzestexte sollten eigentlich alle online zu finden sein. Ich kann dazu nur aus meinem geisteswissenschaftlichen Studium beitragen: Am besten zu all und jedem die Quelle angeben, in Fußnoten z.B., zusätzlich Quellverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, bei Fotos am besten auch schreiben wer wann wo... wirklich ALLES belegen, dann solltest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein. |
#5
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Zitat:
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#6
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Zitat:
nun frage ich mich was ist mit daten von leuten die später gestorben sind..sagen wir jemand ist um 2004 gestorben... aber die daten sind online..quasi durch stammbäume aber auch zeitungsartikel oder nachrufe..darf man deren daten in ein buch aufnehmen? |
#7
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Zitat:
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Meiner Meinung nach ja.
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Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, wirkt die DSGVO auch rückwirkend. Beispielsweise hat also jemand vor 10 Jahren legalerweise Partyfotos online gestellt. Wie man weiss, vergisst das Internet nicht, also sind diese Fotos immer noch für die ganze Welt einsehbar. Laut DSGVO müsste der Fotograf aber jede einzelne Person noch vor dem Fotografieren fragen, ob sie dem Fotografieren on sich sowie dem Online-stellen zustimmt. Theoretisch wären diese Fotos jetzt illegalerweise im Internet. Genauso kann es auch mit anderen Daten sein. Die DSGVO bezieht sich aber explizit nicht auf verstorbene Menschen (steht so irgendwo drin), schliesst aber - wenn ich mich richtig erinnere - besonders schützenswerte Daten aus, die müssten folglisch noch irgendwo anders geregelt sein. Im Falle von online gestellten Todesanzeige, Zeitungsartikel oder Nachrufe würde ich die aber auch in meiner Chronik verwenden. Die Todesanzeige wurde vermutlich legal veröffentlicht, die betreffende Person ist bereits verstorben, es sind keine besonders schützenswerten Daten. Einfach das Zitieren der Quelle auch bei Sachen aus dem Internet nicht vergessen . Geändert von Garfield (03.10.2019 um 21:26 Uhr) |
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