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Hallo Posamentierer,
in Ordnung, dann ist mit Stand also nicht Familienstand gemeint. Ich sehe ein, dass man früher bei Bauern, Tagelöhnern, Häuslern usw. eher von "Stand" gesprochen hat. Schuster, Schmied und andere Handwerker fielen dann wohl eher unter Gewerbe. Dann wird also an keiner Stelle des genannten Gesetzes ausdrücklich die Eintragung des Familienstandes (ledig, verwitwet, geschieden) der Eheschließenden gefordert. Das trug der Standesbeamte nach Lust und Laune ein. Ich habe jetzt nämlich schon zwei Eheschließungen, bei denen nicht erwähnt wurde, dass der Mann Witwer war, und das habe ich sorgfältig geprüft. Frdl. Grüße Jo |
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