Landesarchiv Gebühren aktuell?

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  • Schokoladenhai
    Benutzer
    • 29.12.2018
    • 27

    Landesarchiv Gebühren aktuell?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1946
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo zusammen,
    da ich ein paar Jahre ausgesetzt habe: sind die 30 Euro für eine Urkunde aus dem Landesarchiv immer noch eine Jahresgebühr oder - wie auf dem Vordruck vermerkt - pro Vorgang?
    Ich würde mir gern eine Urkunde zusenden lassen. Alle nötigen Daten konnte ich den Namensverzeichnissen finden.

    Vielen Dank.

    Herzliche Grüße
    Liebe Grüße, Gabi

    ehemals hier "klingerswalde39_44" falls jemand Fragen zu meinen alten Beiträgen hat

    Suchnamen: Sklarski, Deklerski, Ostpreußen
    Joczat Ostpreußen und Berlin
  • Martina Rohde
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2012
    • 4247

    #2
    Ich war letztes Jahr auch nicht da, aber es sollte nach wie vor eine Gebühr pro Kalenderjahr sein pro private Forschung. Erbenermittler z. B. oder Berufsgenealogen sollen diese Gebühr je Forschung bezahlen.

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #3
      das würd mich auch interessieren, im Netz steht auf deren Seite, wenn man die Urkundennummer hat bekommt man 3 im Jahr kostenfrei.


      Auf dem Antrag stehen 30€ minimum PRO ANFRAGE. Nicht pro Jahr - oder lese ich das falsch?
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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      • Schokoladenhai
        Benutzer
        • 29.12.2018
        • 27

        #4
        Hallo,

        ja, das fand ich auch sehr irritierend.

        Hat jemand aktuelle Infos dazu?

        Liebe Grüße
        Liebe Grüße, Gabi

        ehemals hier "klingerswalde39_44" falls jemand Fragen zu meinen alten Beiträgen hat

        Suchnamen: Sklarski, Deklerski, Ostpreußen
        Joczat Ostpreußen und Berlin

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        • OliverS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2014
          • 2938

          #5
          Ich habe mal meinen Antrag hingeschickt und habe den Passus mit den 30€ einfach getrichen und einen Vermerk mit Hinweis auf den im Internet zu findendenden 3 Stck. kostenfrei pro Jahr gemacht.
          Mal sehen was sie antworten wenn sie nach Neujahr wieder arbeiten.
          Melde mich dann gerne wieder.
          Dauersuchen:

          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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          • IchVersuchsMal
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2016
            • 642

            #6
            Am 14.12.18 bekam ich vom Landesarchiv eine Rechnung über 20,49 €:
            20 € für 30 Minuten zus. Suchaufwand und 49 Cent Porto.


            Dafür das mehrere Heiratsregister (insgesamt 15 Jahre!) durchsucht wurden fand ich es preiswert.

            Kommentar

            • AlexanderM1976
              Erfahrener Benutzer
              • 04.05.2015
              • 410

              #7
              Hey,

              also ich hatte Ende November/Anfang Dezember angerufen und die Auskunft bekommen, das

              a) die ersten 3 Anfragen im Jahr kostenlos sind (soweit alle Angaben vorhanden und die Mitarbeiter nichts selbst suchen müssen) und

              b) die Kosten ansonsten eine Jahresgebühr (Kalenderjahr) sind (außer man ist professionell unterwegs - und auf diesen Personenkreis würde sich die "pro Vorgang" Aussage im Vordruck beziehen...)

              (allerdings nur wenn alle Angaben fehlerfrei vorliegen und niemand selbsts uchen muß !!)

              ich hatte deswegen nur eine email (ohne das Vordruckformular) mit 2 Trauungs- und 1 Sterbeanfrage geschickt und 2 Wochen später ca die Kopien per Post zugesendet bekommen ohne Portokosten o.ä. zahlen zu müssen...

              bei einer schriftlichen Anfrage (inklusive dem Vordruck) vor 2 Jahren mit allen Angaben zu EINER Trauung hatte ich noch die 30€ zahlen müssen, wußte aber nicht das es eine Jahresgebühr ist...

              Ich werde in Zukunft nur noch emails ohne das Formular schreiben und mich auf die - mir so mitgeteilten - Kosten bzw Kostenfreiheit bei 3/Jahr berufen..

              beste Grüße und gutes neues,

              Alexander
              Zuletzt geändert von AlexanderM1976; 31.12.2018, 00:30.

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              • Zetteltante
                Erfahrener Benutzer
                • 02.11.2009
                • 615

                #8
                Zitat von AlexanderM1976 Beitrag anzeigen
                Hey,

                Ich werde in Zukunft nur noch emails ohne das Formular schreiben und mich auf die - mir so mitgeteilten - Kosten bzw Kostenfreiheit bei 3/Jahr berufen..

                Wenn Du im Januar schon weißt, daß den Rest des Jahres nichts mehr folgt, kannst Du das machen.



                Weiß jemand, wie die Jahresgebühr berechnet wird? Nach Antragsdatum oder Bearbeitungsdatum?


                Ich habe nämlich letzte Woche noch was losgeschickt. Das wird ja nun erst im nächsten Jahr bearbeitet werden...


                Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr
                Zetteltante

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                • OliverS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.07.2014
                  • 2938

                  #9
                  Zur Info:


                  "....die Benutzung von Personenstandsunterlagen im Landesarchiv kostet grundsätzlich 30 Euro, und das ist eine Jahresgebühr.

                  Wir können aber bei einfacheren Anfragen auf diese Gebühr verzichten. Als ‚einfache Anfrage‘ gilt die Anforderung von drei einfachen Kopien oder einer beglaubigte Kopie, allerdings nur dann, wenn von den Urkunden jeweils Standesamt und Urkundennummer richtig angeben werden.

                  Bei allen anderen Anfragen – höhere Stückzahlen, mehr Beglaubigungen, Suchaufwand wegen unklarer Angaben – wird die Jahresgebühr fällig, und dazu jeweils die Kopier- und Beglaubigungskosten.

                  Die Bearbeitungszeit von schriftlichen Anfragen beträgt derzeit zehn bis zwölf Wochen..."

                  Wenn man im Laufe eines Jahres zu mehreren Erbfällen bzw. Stammbäumen recherchiert, dann wird die Gebühr entsprechend mehrmals fällig. Daher gilt die Gebühr ‚pro Antrag‘. Solche Fälle gibt es z.B. bei gewerblichen Erbenermittlern, die an mehreren Erbfällen parallel ermitteln.
                  Wenn Sie meine Information posten möchten, können Sie das gern tun. Das hat dann aber den Status einer privat veröffentlichten Information"

                  Also wenn man für sich und seinen Stammbaum anfragt, dann ist es pro Jahr 30€ lese ich dann daraus.

                  Denn der Antrag ist dann "Familienforschung xyz" und das ändert sich ja nicht im Jahr.
                  Also alle weiteren Anfragen beziehen sich auf den ersten Antrag im Jahr.


                  Gruß

                  Zuletzt geändert von OliverS; 18.02.2019, 15:31.
                  Dauersuchen:

                  1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                  2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                  3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                  Kommentar

                  • Zetteltante
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.11.2009
                    • 615

                    #10
                    Zitat von Zetteltante Beitrag anzeigen



                    Weiß jemand, wie die Jahresgebühr berechnet wird? Nach Antragsdatum oder Bearbeitungsdatum?


                    Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, daß die Jahresgebühr nach Eingangsstempel zu entrichten ist.
                    Bedeutet für mich, obwohl die Anfrage noch im letzten Jahr gestellt wurde, daß ich trotzdem wieder 30 Euro zahlen muß...
                    Ich hatte mir für dieses Jahr allerdings eine Pause verordnen wollen, um an anderer Stelle weiterzuforschen.

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