Adel im Hinterpommern

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  • Novalis
    Neuer Benutzer
    • 14.12.2010
    • 3

    Adel im Hinterpommern

    Im Hinterpommerschen, 14. - 15. Jh., wie wandelt sich ein genanntes "Stadtgeschlecht" zum Landadel um?

    Was heisst danach Landadel mit "von"? Laut Gotha ist die Linie als Uradel eingestufft.

    Wie unterscheidet sich Stadtgeschlecht vom Landadel?

    Wie sind beide dann adlig? Woher Uradel?

    Wo kam dann der Uradel Pommerns her - Brandenburg? Niedersachsen?

    Dauersuche Pommern:
    Becker, Kr. Regenwalde
    Bloedorn, Kr. Regenwalde
    Duchow, Kr. Stettin
    Fuhrmann, Stettin, Stolp, Kr. Schlawe
    Hingst, Kr. Schlawe
    Maass, Kr. Randow / Stettin
    Pagel, Kr. Schlawe /Stolp
    Schmidt, Kr. Regenwalde
    Reimer, Kr. Schlawe
    Vett, Kr. Stolp
    Wegner, Kr. Regenwalde
    Zielke, Kr. Stolp
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Novalis,

    ohne den Namen des Geschlechtes, lässt sich schwerlich konkreteres sagen.

    Im allgemeinen waren die Stadtgeschlechter Patrizier. Sie waren Räte und städtische Beamte. Sie entstammten zum einen dem örtlichen Adel, andere waren Ministeriale, also ursprünglich unfreie Beamte, die dann dem Ritterstande angehörten und schließlich im 13./14. Jh. im niederen Adel aufgingen und in die Städte einwanderten. Andere entstammten nicht dem Adel, sondern waren wohlhabende Handwerker und Kaufleute. Bei den Patriziern ist es immer eine Gradwanderung, sie als adelig zu bezeichnen, auch wenn sie im Prinzip dem Adel gleichgestellt waren, denn sie waren ja genau genommen Stadtbürger. Es kam natürlich auch vor, dass Patrizier in den Adelsstand erhoben wurden (Briefadel).

    Der "Landadel" (es handelt sich nicht um einen fachspezifischen Begriff) unterschied sich von von Stadtgeschlecht dadurch, dass es sich um auf dem Lande ansässige grundbesitzende Adelige handelt.

    Wie weit der Begriff Pommerscher Uradel eingegrenzt ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Es ist ja auch nur ein künstlicher Begriff der Adelsliteratur. Es wird sich aber sehr wahrscheinlich auf das Gebiet Pommerns im 13./14. Jh. beschränken. Niedersachen, Brandenburg und Mecklenburg dürften da bereits zu weit gegriffen sein.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Novalis
      Neuer Benutzer
      • 14.12.2010
      • 3

      #3
      Danke fuer die eingehende Beschreibung.

      Geschlecht hiess "von Vormann/von Fuhrmann." Laut Gotha, Taschenbuch der Adligen Haeuser, Teil B, Seite 902-903: "Stadtgeschlecht von Stolp i. Pommern, das im XV. Jh. urkundkich auftritt, frueh landgesessen wurde und in den Landadel uebertrat. Die Namensform wechselt zwischen Vormann, Fuhrmann, Furman, Vohrmann, und Voremann ..."

      Nach eigenen Recherchen war das Geschlecht bereits Ende des 14. Jh. in Stolp urkundlich erwaehnt.

      "Briefadel" ist das hier nicht, denn sonst wurde dieses Geschlecht nach der Einstuffung in der zugehoerenden Gotha Reihe eingeordnet sein. Woran erkennt die Forscherin den niedrigen Adel oder den Uradel oder den Durchschnittsadel oder den Unterwegsadel hier?

      Herzlichst.
      Dauersuche Pommern:
      Becker, Kr. Regenwalde
      Bloedorn, Kr. Regenwalde
      Duchow, Kr. Stettin
      Fuhrmann, Stettin, Stolp, Kr. Schlawe
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      Maass, Kr. Randow / Stettin
      Pagel, Kr. Schlawe /Stolp
      Schmidt, Kr. Regenwalde
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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        Das sind auch alles keine fachspezifischen Begriffe, sie werden nur hilfsweise zur besseren Unterscheidung verwendet. Der "niedere Adel" unterscheidet sich vom Hochadel dadurch, dass diese Adelsgeschlechter nicht dynastisch waren. Der Begriff "Uradel" wurde im 19. Jh. in der Adelsliteratur gebräuchlich, zur Unterscheidung der alten Adelsgeschlechter zum "Briefadel". Unter Uradel werden im wesentlichen die alten Adelsgeschlechter eingeordnet, die bereits im 13./14. Jh. als dem Adel zugehörig galten. Da es aber für all diese Begriffe keine amtlich festgelgten Definitionen gibt, ist das Ganze natürlich auch ein wenig schwammig.

        Da das Geschlecht v. Vormann im Gotha 1925 und 1933 in der Reihe der Adeligen Häuser B aufscheint, sind sie somit dort dem Briefadel zugeordnet.

        Was speziell die pommerschen Adelsgeschlechter betrifft, gibt es hier sachkundigere Mitstreiter, als mich .

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • Lars Severin
          Erfahrener Benutzer
          • 08.06.2008
          • 797

          #5
          Zitat von Novalis Beitrag anzeigen
          "Briefadel" ist das hier nicht, denn sonst wurde dieses Geschlecht nach der Einstuffung in der zugehoerenden Gotha Reihe eingeordnet sein. Woran erkennt die Forscherin den niedrigen Adel oder den Uradel oder den Durchschnittsadel oder den Unterwegsadel hier?
          Moin Novalis,

          hier verliert deine Anfrage etwas an Ernsthaftigkeit. Die Familie ist in der Tat aus dem Stolper Patriziat auf das Land gezogen. vergl. Siebm. III. 159. Bagmihl III. Tab. LI. Wobei ich finde, das Bagmihl hier schon recht gut zusammenfasst, mit dem Siebmacher hab nicht so die Erfahrungen.

          Es gab augenscheinlich ein herrschaftliches Diplom, weswegen die Familie, die bereits vorher dem umwohnenden Adel gleichgestellt war, wie einige Heiraten mit diesem erkennen lassen, das es dem Adel dann auch formell gleichstellte, weswegen sie dem Briefadel zugerechnet werden.

          Der Teil B des GGT ist im Übrigen dem historischen Briefadel vorbehalten. Davon abgesehen, das es den Adel judikal nicht mehr gibt, ist heute auch unabhängig davon die Unterscheidung von Ur- und Briefadel aufgehoben.

          Ich hab die Familie übrigens noch nicht zusammenführen können, die ca. 10 Probanden in meinen Unterlagen sind eher noch eine Fragmentsammlung, vll. ergibt sich ja etwas über diesen Faden.

          Ältester Vertreter ist bei mir ein Claus, Ratsmann zu Stolp, 1476 belehnt gemeinsam mit weiteren stolper Ratsmannen mit der Weide und der wüsten Feldmark zu Zeddin, Herr auf Crivan und Gumbin. Mehrere Angehörige werden später zu Crivan genannt, ich denke hier haben wir es mit dem Stammgut zu tun.

          Wenn du umfassende Informationen zur Familie vorliegen hast, würde ich mich gern mit dem Ziel der Vervollständigung mit dir vergleichen.

          In Pommern, um noch mal auf deine Frage zurückzukommen, spricht man allgemein vom Landadel und vom schlossgessenen Adel. Beide sozial nicht klar abgegrenzten Gruppen gehörten jedoch mehrheitlich dem sgnt. niederem -, jedenfalls nicht dem hohen Adel an. Eine Ausnahme bilden bspw. die Everstein-Naugard oder die Wizlawen welche mE wie die Greifen selbst dem hohen Adel zuzurechnen sind.

          Weiterhin gab es den sgnt. Salzadel in Kolberg bspw. Mehrere Landadelsgeschlechter wanderten auch in die Städte, so sind etwa von dem Manteuffel auch ein Bürgermeister bekannt, oder ein Goldschmied bei den Gottberg. Ob man hier dann aber noch von Adel oder Stadtadel sprechen kann/sollte überlasse ich den Fachleuten, vll. ist Ritterbürtig treffender.

          Frohe Weihnachten
          Lars
          pater semper incertus est

          Kommentar

          • Lars Severin
            Erfahrener Benutzer
            • 08.06.2008
            • 797

            #6
            Zitat von Hina Beitrag anzeigen
            Unter Uradel werden im wesentlichen die alten Adelsgeschlechter eingeordnet, die bereits im 13./14. Jh. als dem Adel zugehörig galten.
            Liebe Hina,
            das mag für das Rheinland bspw. sicher zutreffen, in Pommern oder mehr noch Pommerellen, setzt dies auf Grund von "dünnerer" Beurkundung etwas später an.

            So werden bspw. auch einige kaschubische Familien je nach Literatur als Uradel bezeichnet, treten jedoch erst im 15./16. Jh. erstmalig auf, werden dann aber dennoch im GGT B abgehandelt. Also das ist vll. auch noch mal eine differenziertere Frage, nicht nur aus zeitlicher Sicht, sondern auch aus dt. oder pln.

            Ich persönlich würde es a, Vorhanden sein eines Diploms festmachen, die Abhandlung im GGT B folgt möglicherweise zeitlichen Vorgaben. Denn man konnte ja zu keiner Zeit "einfach" adlig werden, weswegen Familien ohne diplom die zweifelfrei dem Adel angehörten, logischer weise uradlig sein sollten - oder?

            noch mal
            frohe Weihnachten
            Lars
            pater semper incertus est

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