Trauschein vs. zivilrechtliche Ehe

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  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    Trauschein vs. zivilrechtliche Ehe

    Guten Abend,

    die Suche nach einer Heiratsurkunde hat für mich gerade eine reichlich verwirrende Wende genommen und deshalb würde ich mich erneut über ein wenig Aufklärungshilfe freuen.
    Folgendes: Das erste Kind des Paares wird 1893 geboren, die Geburtsurkunde enthält zum Vater die Standardformulierung "aufgrund vorgelegten Trauscheines anerkannt". Bislang ging ich also davon aus, dass die Eheschließung vor der Geburt erfolgt sein musste und habe bis kurzem vergeblich überall danach gesucht.
    Heute flattert ein Umschlag aus einem Archiv in den Briefkasten, wonach die Ehe aber erst 1895 an einem bislang unbekannten Ort geschlossen worden sein soll.
    Ich vermute im Moment, dass sich der Begriff "Trauschein" nur auf die kirchliche Trauung bezieht und für die zivilrechtliche Ehe der Begriff "Eheschließungsbescheinigung" geführt wurde.
    Da ich mich mit den Personenstandsgesetzen nicht wirklich auskenne, sei mir daher die Frage erlaubt, ob zum beginnenden 20. Jh. solche "Lücken" bei den kirchlichen und zivilrechtlichen Ehen normal/erlaubt waren oder ganz einfach im Ermessen des Einzelnen lagen.
    Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Laienfrage beantworten könnte. Vielen Dank!
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo Saraesa,

    das Wort "Trauschein" würde ich auch als Nachweis über die kirchliche Verehelichung ansehen. Allerdings durfte seit Einführung der Standesämter in Deutschland eine kirchliche Heirat nur nach Schließung der bürgerlichen Ehe vor dem Standesamt geschehen. Erst kirchlich, dann standesamtlich ging also nicht (genauso wie heute).
    Möglich wäre es vermutlich nur, wenn die kirchliche Heirat im Ausland stattgefunden hat, wo die bürgerliche Ehe keine Vorraussetzung war.

    Andere Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte, wäre, dass der Standesbeamte beim Kind fehlerhafterweise "Trauschein" eingetragen hat, obwohl ihm ein anderes Dokument vorlag. Das würde man aber dann vermutlich auch am Inhalt des Geburtseintrags erkennen. Wird die Mutter des Kindes denn als Ehefrau des Vaters bezeichnet?

    Theoretisch möglich ist natürlich auch, dass es 2 namensgleiche Paare gab, die da gerade zu einem zusammengefasst werden.

    LG,
    Antje

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    • Julchen53
      Erfahrener Benutzer
      • 30.09.2015
      • 426

      #3
      Vielleicht bezieht sich der Trauschein auf eine vorherige Ehe?



      LG
      Jutta
      -----------------------------------------------
      Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

      Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19748

        #4
        Guten Tag,
        Du müsstest schon die Gegend und weitere Details angeben.

        Sind wir im Deutschen Reich, in Österreich-Ungarn oder ganz woanders?

        Und ist der Eintrag 1893 aus einem Taufbuch oder einem Standesamtregister?

        Auf welche Frage hat das Archiv geantwortet?

        Aus welcher Quelle hat das Archiv sein Wissen um die 1895er Trauung?
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Saraesa
          Erfahrener Benutzer
          • 26.11.2019
          • 1010

          #5
          Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! Ihr habt recht, ich sollte wohl etwas mehr Hintergrund verraten.
          Wir befinden uns im Deutschen Reich, die Geburtsurkunde stammt von einem Standesamt. Das Archiv hat konkret auf meine Frage geantwortet, ob irgendwo in den Sammelakten noch Vermerke zum Datum und Ort der Heirat zu finden seien. (Leider habe ich vergessen, um einen Scan u.Ä. zu bitten - da hake ich noch einmal nach.)
          In der Geburtsurkunde wird die Mutter auch als Ehefrau des Anzeigenden bezeichnet, damit scheidet wohl auch die Vermutung mit der ersten Ehe aus. Aufgrund der Vor- und Nachnamenskombination schließe ich eine zufällige Namensähnlichkeit aus. Eheschließung im Ausland ist theoretisch möglich, halte ich aber für unwahrscheinlich.
          Wenn also eine kirchliche Trauung nicht vor der standesamtlichen Eheschließung möglich war, dann muss irgendwo ein Fehler vorliegen; vielleicht ein Tippfehler vom Archiv oder ganz einfach ein damals falsch hinterlegtes Datum.

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          • Saraesa
            Erfahrener Benutzer
            • 26.11.2019
            • 1010

            #6
            Ich habe nun den Fehler gefunden, das hinterlegte Datum ist eigentlich der Geburtstag des zweiten Kindes und wurde wohl versehentlich als Traudatum hinterlegt.
            *seufz* Da muss ich wohl weiter suchen.

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