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  • vogbb
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2014
    • 317

    Was ist ein Anerbenguts-Kataster? Grundsteuerrolle / Gebäudesteuerrolle

    [fragebogen]Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1866-1935
    Region, aus der der Begriff stammt: Großraum Posen
    Bei meinen Recherchen zu den Geburtsorten / Heimatorten der Ahnen bin ich auf folgendes gestoßen:
    Anerbenguts-Kataster für den Kreis Mogilno und Ortschaft Niewolno und auf Grundsteuerrolle bzw. Gebäudesteuerrolle für einen anderen Ort in unmittelbarer Nähe.
    Stehen in den Grundsteuerrollen die Eigentümer mit den Ländereien vermerkt und Anerbenguts Kataster, welcher Sohn was geerbt hat? und wenn ja, für alle bäuerlichen Gehöfte oder nur für Gutshöfe?
    Bekommt man Abschriften davon?

    holsteinforscher

    Ein Anerbengut nach Anerbenrecht im Sinne des Gesetzes konnte jedes Landgut durch Eintragung der Anerbengutseigenschaft im Grundbuch werden...
    somit besteht dieses Anrecht für alle bäuerlichen Landstellen, nicht nur für Güter,
    bzw. Großgrundbesitz
    Das Anerbenrecht gilt… nur für die Abkömmlinge und die Geschwister des Erblassers sowie deren Abkömmlinge. Es tritt nur ein, wenn der Anerbe zugleich Erbe des Erblassers ist.
    Die Gebäudesteuerrolle ist Teil und Ausfluß des Katasters. In ihr sind die Hofstätten als Sohlstätten des landwirtschaftlichen Betriebes, mit den zugehörigen Hofräumen und den aufstehenden Gebäuden besetzten Flächen, einschließlich der Hausgärten, zusammengestellt. Die Gebäude nebst Hofräumen und Hausgärten sind nach ihrer Lage und nach ihrer Bezeichnung in der Grundsteuermutterrolle und dem Grundbuche aufgeführt, die Gebäude außerdem noch nach Gattungen und dem grundsteuerfreien Zubehör. Ferner weist die Gebäudesteuerrolle den jährlichen Nutzungswert und den jährlichen Steuerbetrag nach.
    b mann ggf. Abschriften oder Kopien bekommt, hängt wohl vom Archiv,
    bzw. Zustand der Unterlagen ab.

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    • Mäusemama
      Erfahrener Benutzer
      • 19.04.2010
      • 308

      Was ist ein Grützmüller?

      Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1854
      Region, aus der der Begriff stammt: Cloppenburg

      kann mir jemand erklären, was genau ein Grützmüller gemacht hat? Ich habe bei der Suche dieses hier im Forum gefunden.
      = Grützmacher, Grützmüller. Lübeck (Hennings)
      Grüttmaker = Händler (?) mit Mehl, Grütze, Graupen (Schu)
      Grützenmüller: stellte aus Hafer u. Buchweizen Grütze her. Meist im Nebenberuf. (Bock)
      Momsen: In einem Berufsverzeichnis von 1797 werden sie 'Grützquernmüller' genannt. (S. 115)
      Kann noch jemand näheres dazu sagen?

      sucher59

      Das war ein ganz normaler Müller.
      Nur hat er das Korn nicht ganz fein gemahlen, sondern so grob, dass daraus Grütze gemacht wurde. Also kein Brot.


      Ein Grützmüller hat es nicht unbedingt Hauptberuflich gemacht.
      Wie ich gelesen habe war es auch öfters eine Nebentätigkeit.
      Eine Mühle war aber unbedingt erforderlich.

      holsteinforscher

      an vielen Orten gab es den sgn. Mühl- und Mahlzwang.
      D.h. die Bauern waren verpflichtet, ihr Getreide a.a.O.
      mahlen zu lassen, bzw. der Müller war verpflichtet, das
      Korn zu mahlen.
      Der Müller musste sich um eine solche Mühle bewerben,
      bzw. einen Antrag stellen, um eine Mühle betreiben zu
      dürfen.

      Klootschießer

      Wobei man sich bei der Mühle nicht immer an große Mühlengebäude (Windmühlen, Wassermühlen) festnageln sollte. es gab durchaus auch die simple Variante in einer Scheune, von Vieh angetrieben und von der Größe wenig spektakulär. Der Vorteil war, daß man diese beim Wechsel der Hofstelle mitnehmen konnte.

      mawoi

      Ich glaube nicht, dass es sich bei Grützemühlen um große Mühlen gehandelt hat. Ein Schulmeister in Wesendorf z.B. betrieb um 1820 eine Grützemühle, nachdem er nicht mehr im Schuldienst war, sozusagen als Altersversorgung.
      Ein typisches Mühlengebäude gab es hier aber nicht.
      Da man hier früher sehr viel Buchweizen angebaut hat, könnte es sich um eine Mühle für Buchweizengrütze ( hier ein damals typisches Nahrungsmittel) gehandelt haben.
      Er muss die Mühle irgendwo in seinem Haus untergebracht haben.
      Grüße, Tanja
      http://www.tanja-bals.com

      Kommentar

      • diehubies
        Erfahrener Benutzer
        • 18.09.2008
        • 143

        Gamaschenhefterin

        Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1895
        Region, aus der der Begriff stammt: Schlesien

        kann mir jemand sagen, was eine Gamaschenhefterin gemacht hat?
        Ich kenne Gamaschen nur als Stulpe für die Beine.
        Google konnte mir auch nicht helfen.

        Grapelli

        ich wusste es auch nicht, aber Heften ist:
        "... provisorisches, nicht endgültiges Zusammennähen mehrerer Stoffteile bzw. Nahtpartner aus Oberstoff bzw. Oberstoff und groben Heftgarn. Früher wurden die Nähte zunächst geheftet, ehe sie ehe sie endgültig genäht wurden." (Zitiert nach: Bekleidungs-Lexikon)
        Eine Gamasche ist nach Wikipedia:
        "ein Kleidungsstück ..., das an das Schuhwerk anschließt und Teile des Fußes und des Beines - teilweise bis über das Knie - bedeckt."
        Entweder hat sie Gamaschen nur vorgeheftet, bevor sie endgültig vernäht wurden, oder (wie Geufke unten schreibt) hat sie die Gamaschen aus ihren Einzelteilen selbst vernäht, wobei man das "Nähen" hier "Heften" nennt. Das erscheint mir auch viel wahrscheinlicher.

        Geufke

        Einige Materialien, z.B. Leder, heftet man, da gibt es extra Nähhefte, schau mal hier:

        Gamaschenhefterin wird jemand gewesen sein, der Gamaschen aus den Einzelstücken zusammennäht.

        Kommentar

        • Renault2
          Erfahrener Benutzer
          • 04.09.2013
          • 113

          Bezeichnung Blutvogt

          Jahr, aus dem der Begriff stammt: 13.Jahrh.
          Region, aus der der Begriff stammt: Deutschland

          wie entstand die Bezeichnung Blut-Vogt?
          Betätigte sich ein Vogt mit dem Handwerk eines Scharfrichters? Ich denke
          das einem Vogt doch eher die Verwaltung einer Burg oblag.

          StefOsi

          Guckst du hier: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de...arstellung=%DC

          Kommentar

          • betzyfraitag
            Erfahrener Benutzer
            • 29.01.2013
            • 134

            Begriffe aus einem Testament, zumeist Latein; & Landwirtschaftliches

            Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1803
            Region, aus der der Begriff stammt: Schleswig-Holstein

            Ich habe da ein paar Verständnis-Probleme zu einigen Begriffen. Klar habe ich schon in Internet Wörterbüchern gesucht (z.B. Massa = Menge; Respectare = zurückblicken). Nur hat mich das nicht wirklich weiter gebracht.
            […] an Pferde, Kühe, Schaafe, Schweine,
            Gänse, Wagen, Pflüge, Eggen, Milch-
            Bück-, Brau-, Back-, und Haus- samt
            vorhandenen Küchen-Geräthe, vier […]
            […] dieselbe, in soweit sie nicht völlig vorhan-
            den sein möchte, Vergütung ex massa
            an baaren Gelde erhalten, oder das
            fehlende ihnen nach ihrer Willkühr aus […]
            […] wahr nimt, und der nach der vä-
            terlichen Bestimmung = 300rth pro prae-
            cipuo erhält und in dieser Rücksicht
            - wie
            Hierauf ist folgendergestalt
            die Theilung vorgenommen, respecta
            denenannoch vorgängig ex testa-
            mento bemercket wird, dass die
            Töchter alles baar empfange-
            ne conseriren dieses aber respecta
            des Sohnes Peter nicht Statt fin-
            den solle.

            j.steffen

            statt respecta eher respecto = hinsichtlich.

            Alter Mansfelder

            im 4. Bild heißt es "conferiren".

            Grapelli

            1) Vielleicht kann man es statt "Bück-" mal mit "Bock-" versuchen. Bückgerät könnte dann mit Bockgerät, Bockzeug -
            vielleicht mit Kutschzeug übersetzt werden? Ist erst mal nur eine Hypothese ...
            2) "ex massa" = aus der (Erb-)Masse
            3) "pro praecipuo" = (in etwa) als Vorzugszahlung aus der Erbmasse, als Präzipuum
            4) "conferieren" = hier: nach dem Tod des Vaters zur Erbmasse geben, um einen Pflichtteilsanspruch zu erlangen (nach DRW, Bedeutung IV)
            - "ex testamento" = aus dem Testament

            Grapelli

            wenn du kannst würd ich vielleicht hier mal nachschaun.

            Franzine123

            "praecipuo" allein, also ohne das "pro", heißt laut "frag-caesar.de"
            vorzüglich
            außerordentlich
            hervorragend
            So würde ich den Satz "übersetzen":
            ... wahrnimt, und der nach der väterlichen Bestimmung = 300rth pro praecipuo (= 300 Reichsthaler als außerordentliche Zahlung) erhält und in dieser Rücksicht
            - wie
            @Grapelli: Im Scan steht einwandfrei Bück ..., nicht Bock. Eine Idee dazu habe ich aber auch nicht. Kann nochmal in ein Buch mit Dingen des täglichen Lebens schauen, das ich hier habe.

            betzyfraitag

            Mit dem Besagten Lexikon konnte mir zwar nicht geholfen werden. Aber mit diesen hier:
            Land- und Hauswirtschaft im alten Schleswig-Holstein 1850-1950 (Mehl, Roos, Turkowski)
            Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, Band I & II (Horst Schübeler)
            Dort werden aber weder 'Bück' noch 'Bock' Werkzeuge erwähnt. Also KEIN Fortschritt…
            @ Franzine, vielen Dank für deinen Beitrag. Zum Thema 'Bück' - was ja klar zu lesen ist, finde ich es zumindest schlüssig, wenn an dieser Stelle ein „Oberbegriff“ zu Erntewerkzeugen erwähnt werden würde. Es ist eben die Frage, was sich seinerzeit der Schreiberling dachte.

            Ich glaube ich habe die lösung gefunden:
            http://books.google.de/books?id=XSVb...page&q&f=false
            Die Bezeichnung steht wohl im Zusammenhang mit der behandlung von Wäsche.

            Kommentar

            • Pirol
              Erfahrener Benutzer
              • 30.12.2012
              • 166

              Was ist oder was bedeutet eine Pfandrechtseinverleibung?

              Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1852
              Region, aus der der Begriff stammt: Horn/NÖ

              im Index der Grundbücher von Horn habe ich den Eintrag einer "Pfandrechtseinverleibung" gefunden. Da derjenige, der diesen Eintrag veranlaßte, zu der Zeit ein Haus in Horn baute oder kaufte, könnte es etwas mit einer Grundschuld oder Hypothek (nach heutigem Sprachgebrauch) zu tun haben.

              52georg

              @ Einverleibung eines Pfandrechtes:
              Die Einverleibung an sich findet sich in Grundbuchseintragungen und bildet ab, dass ein bestimmtes Recht ohne weitere Bedingungen oder Einschränkungen auf eine Person (natürliche oder juristische) übergeht.
              Das Pfandrecht dient zur Sicherstellung einer aufrechten Forderung, das dem Gläubiger das Recht auf Hereinbringung einräumt.
              Üblicherweise werden Pfandrechte zur Sicherstellung von Krediten zu Gunsten von Kreditinstituten einverleibt, seltener auf Grundlage einer eingeklagten Forderung (z.B. durch Finanzamt oder Krankenkassen)

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              • Amoena
                Erfahrener Benutzer
                • 11.06.2011
                • 456

                Abkürzungen in den Briefen aus dem 19. Jh.

                Jahr, aus dem der Begriff stammt: Briefe aus dem 19. Jh.
                Region, aus der der Begriff stammt:

                Was bedeuten die Abkürzungen d.d., es folgt das Datum,
                an. cnr. snb. Nr. (Nummer des Briefes)?

                Friederike

                a.c. = anni currentis = laufenden Jahres
                d.d. = de dato = vom Ausstellungstag an

                rigrü

                snb = sub = unter
                Angehängte Dateien
                Liebe Grüße,
                Amoena

                Kommentar

                • fbehse
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.04.2011
                  • 725

                  Beruf "Haffeknecht" o. "Hasseknecht" in Niedersachsen 1659 und später

                  Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1659
                  Region, aus der der Begriff stammt: Niedersachsen / Raum Helmstedt

                  Hallo, in diesem Thread von mir kam die Berufsbezeichnung "Hasseknecht" oder "Haffeknecht" auf, die ich nicht kenne. In einem weiteren Dokument von 1671 habe ich den Begriff noch einmal gefunden. Hat jemand eine Idee, um was es sich handeln könnte?

                  Gaby

                  Würde da eher '"Hoffeknecht" lesen. Also ein Hofknecht.
                  http://books.google.de/books?id=9nIA...knecht&f=false
                  Viele Grüße,
                  Florian
                  -----------------------------------------------------------------------------------------------
                  Meine private Ahnenforschungswebseite: www.florian-behse.de
                  -----------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar

                  • goli
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.12.2008
                    • 989

                    Was war ein "Güterbodenarbeiter"?

                    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 19.Jahrhundert
                    Region, aus der der Begriff stammt: Schlesien

                    ich bin bei einigen Nachforschungen auf den Beruf/Tätigkeit eines "Güterbodenarbeiters" gestossen!
                    Was soll ich mir denn darunter vorstellen?
                    Oder handelt es dabei tatsächlich um eine Tätigkeit, die mit der damals aufgekommenen Eisenbahn zu tun hat, wie ich schon mal nachgelesen habe,-mir jedoch nicht wirklich sicher bin?

                    animei

                    was ein Güterboden ist, weiß Google: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterschuppen
                    Und in so einem wird der Herr wohl "gearbeitet" haben.
                    Zitat: So gehörte ... zum Personal auf dem Bahnhof ein Güterbodenarbeiter.
                    Güterbodenarbeiter: waren im 19. und 20. Jhd. mit der Ladung und Entladung der Waggons an Bahnhöfen beauftragt.

                    Kommentar

                    • vogbb
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.01.2014
                      • 317

                      Heiratseintrag KB 1827

                      Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1827
                      Region, aus der der Begriff stammt: Labischin

                      In der Lesehilfe wurde mir ein Heiratseintrag zum Teil "übersetzt". Die Braut war die Mutter meines Ahnen. Der Vater war gestorben und sie heiratete das 2. mal. Ich erhoffte mir den Geb. Ort zu erfahren.
                      Nun steht in diesem Eintrag, das die Braut Witwe und "steht unter ihrem Vater".
                      Heißt das, dass sie nach dem Tod ihres 1. Mannes unter der Vormundschaft ihres Vaters stand. Sie war damals 29 Jahre. Tod und erneute Heirat war im gleichen Jahr. )

                      holsteinforscher

                      steht unter ihrem Vater...
                      hier hat der Vater wohl die Vormundschaft im Sinne der
                      Rechtspflege übernommen. Dies geschah sehr oft, wenn
                      z.B. Vermögen und oder Grund und Boden vorhanden war.
                      Für Frauen war es zu dieser Zeit noch sehr schwer, wenn nicht
                      gar unmöglich, rechtsverbindliche Geschäfte selbständig ab-
                      zuwickeln.
                      Selber habe ich viele Beispiele für solche Vormundschaften, da
                      viele meiner Ahnen Bauern waren. Bis zur Wiederverheiratung
                      hat man dann/oftmals einen sgn. Setzwirten auf die Hofstelle gesetzt,
                      oftmals dann auch der spätere Ehemann...lach*, welch ein
                      Zufall auch.

                      vogbb

                      Er ist im März gestorben und sie hat im August geheiratet bzw. das Aufgebot im Juli bestellt. Anne Elisabeth hat aber 1829 ein drittes Mal geheiratet.

                      Kommentar

                      • Feodora
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2014
                        • 185

                        Berufsbezeichnung

                        ca 1850 Battenfeld Hessen-Nassau

                        "Ackermann, Schuhmachermeister und Großherzoglicher Beigeordneter zu Biebighausen"
                        Die ersten beiden ist recht klar, aber was kann ich mir unter einem "Großherzoglichen Beigeordneten" vorstellen?

                        Mark Obrembalski

                        Wohl den Stellvertreter eines Bürgermeisters (die heißen ja auch heute noch teilweise Beigeordnete). Im Hessen des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff jedenfalls so gebraucht:
                        http://books.google.de/books?id=MExD...ed=0CCoQ6AEwAw
                        LG Feodora

                        Meine losen Enden:
                        Maria Siska, *1895
                        in Cronaus, Groß Stürlack -+1979 Lünen
                        Sohler, Johann Heinrich Sohler, Schuhmachermeister, * Siegen-Hardt 2.7.1780
                        Hartmann, Heinrich Ernst, Kleinhändler, * Kurtenbach 12.9.1758, + 24.4.1819 oo 6.10.1784 Elisabeth Holländer

                        Johann Henrich
                        Hüschemenger Drabenderhöhe 1745 (err.) ‪- 22.03.1807
                        oo Elisabeth Wagner Elsenroth 07.10.1742 - ‪ 24.03.1791
                        Nocker, Joseph, * Langhecke, Hessen-Nassau 1654 oo 1677 Elisabeth Hochleider, Tyrol

                        Kommentar

                        • Murkel22
                          Benutzer
                          • 03.04.2014
                          • 83

                          Meint "ambo subditi Civitati Egrensi" die Herkunft?

                          Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1767 Region, aus der der Begriff stammt: Meierhöfen bei Falkenau (Böhmen)

                          In einem Heiratseintrag fand ich zu den Eheleuten den Zusatz "ambo subditi Civitati Egrensi". Bedeutet das, dass beide aus Eger kommen? Der Heiratseintrag würde nämlich für das Dorf Meierhöfen bei Falkenau vorgenommen. Das würde dann ja bedeuten, dass das Ehepaar neu in Meierhöfen eingezogen ist; danach hielt sich die Familie jedenfalls für mindestens 4 Generationen dort (es geht um die Familie Rebhan, Meierhöfen 2). Bei einem anderen Eintrag habe ich allerdings auch schon so was gefunden wie: "ambo ex Meierhöfen subditi Civitati Pürglensi" (heißt das, sie wohnen in Meierhöfen, aber stammen aus Pürglas)
                          In dem Bild unten findet ihr den Originaleintrag

                          tvogel17

                          "subditi" sind Untertanen einer Herrschaft. Scheinbar gehörte ein Teil von Meierhöfen der Stadt Eger, ein anderer zur Herrschaft Pürglas. Auf die Herkunft würde ich dadurch nicht schließen.

                          Kögler Konrad


                          Mein Vorredner hat bereits das Richtige gesagt. Ich kann es nur unterstreichen.
                          In einem Ort konnten durchaus einzelne Güter verschiedenen Herrschaften zugehören.
                          Als Untertanen dieser Herrschaft brauchten sie die Genehmigung der Hofübergabe und die Heiratserlaubnis.
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                          • Gesundbrunnen
                            Neuer Benutzer
                            • 12.04.2014
                            • 1

                            "Getraut mit oder ohne Dispens in den Graden, mit oder ohne Denunziation"

                            Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1845
                            Region, aus der der Begriff stammt: Schwaben

                            Eine Vorfahrin von mir hat 1845 einen 44 Jahre älteren Witwer geheiratet.
                            Beim Eintrag der Heirat (Pfarrmatrikel) befindet sich am Schluss eine Sparte namens "Getraut mit oder ohne Dispens in den Graden, mit oder ohne Denunziation". In der Spalte wurde "mit Denunziation (u. dahinter verm. der Name der Vater der Braut, unleserlich)" eingetragen.
                            Während ich mit der Bedeutung des Dispens etwas anfangen kann, frage ich mich nur, was in diesem Kontext mit der "Denunziation" gemeint ist?

                            holsteinforscher

                            ... Getraut mit oder ohne Dispens = mit Einwilligung, oftmals wg.
                            naher Verwandtschaft, Militärtrauungen usw...
                            ...mit oder ohne Denunziation:
                            im Sinne einer Anzeige, die ggf. zu einer NICHT-Trauung führen
                            könnten, wenn z.B. jemand die "Vermutung" angeführt hat, einer
                            der Brautleute sei noch verheiratet, Strafsachen usw..
                            Oftmals findet man in den Kirchenbüchern die Spate "Ehehindernisse".
                            Hier ein kleines Beispiel:
                            Protokoll des Stadtgerichtes der Schweriner Neustadt über die Denunziation des
                            angeblich katholisch getauften Jüdischen Bildhauers Johann Wilhelm Carré und die
                            Verhandlungen mit Pastor Papenheim wegen Religionsunterricht und Taufe des J.W. Carré.

                            Kommentar

                            • Jürgen P.
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.03.2010
                              • 1008

                              "vinitoris" Beruf? Latein

                              Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1819
                              Region, aus der der Begriff stammt: Unterfranken

                              erstmals in einem KB von 1819 lese ich "vinitoris" und übersetze das mit Winzer/Weinbauer.
                              Ab 1819 wird in den KB der Winzer und Häcker genannt. Häcker ist der regionale Begriff, der sich ggf. bis ins Jahre 1650/1670 Beginn der KB findet.
                              Frage: Welche lateinischen Berufsbezeichnungen gibt es/kennt ihr für den Winzer, Häcker und Weinbauern?

                              tvogel17

                              hab mal im Riepl nachgeschaut.
                              Da gibt's folgende Bezeichnungen:
                              vineator/vinitor/vinicola - Winzer, Weinbauer
                              viniarius/vinipola - Weinhändler (Weinwirt)

                              holsteinforscher

                              zwischen Winzer, Weinleser, Weinbauer gibt es keine Unterschiede.

                              franz ferdinand

                              Ein bisschen muss man schon differenzieren, etwa war der (Wein)Hauer meist ein im Weinberg arbeitender Taglöhner, der nichts mit dem Weinbauern heutigen Verständnisses zu tun hat. Zwischen dem besitzenden Winzer und dem arbeitenden Hauer konnte also bisweilen schon auch ein Unterschied bestehen, auch wenn diese Grenzen nicht immer so eindeutig waren. Beachte auch den Weinzierl, der wiederum nicht selbst Winzer war, sonder eine kontrollierende Funktion zwischen Besitzer und Hauer einnahm.
                              Dazu folgender Text aus
                              Messerer, Marianne (2008)
                              Die Unterschichten der ländlichen Bevölkerung mit Beispielen aus dem Weinviertler Museumsdorf Niedersulz.
                              Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät "2.2.6 Die Hauer
                              Der Hauer stellte eine besondere Form des Taglöhnertums mit der
                              Spezialisierung auf die Weingartenarbeit dar. Der Name leitete sich von der
                              Tätigkeit, dem Hauen und dem Werkzeug, der Haue ab. Die Bezeichnung galt
                              sowohl für einen Weinbauern als auch für den Bergmann. Gewissermaßen gab
                              es bei aller Unterschiedlichkeit der beiden Berufe einen Zusammenhang, sie
                              hatten eine gemeinsame Obrigkeit: die Bergobrigkeit.
                              Zurück zum Weinbau und den Hauern: Ihre Tätigkeit war eine Mischform aus
                              den im Weinland gebräuchlichen Verrichtungen mit der Spezialisierung auf die
                              Bearbeitung der Weingärten.
                              In den Quellen wurde die Statusbezeichnung von Herrschaft zu Herrschaft
                              unterschiedlich ausgewiesen, mancherorts - wie in Mistelbach - sehr deutlich,
                              woraus zu schließen war, dass zahlreiche Familien in erster Linie von dieser Art
                              der Betätigung ihr Haupteinkommen bezogen.
                              In den kleineren Dörfern vereinigten Hauer von allen Eigenschaften der
                              Unterschichten Merkmale in sich. So standen sie dem Kleinhäusler nahe,
                              konnten nebenbei ein Handwerk ausüben oder gingen bei Bedarf jeglicher Art
                              der Taglöhnerei nach.
                              Da Weingartenarbeit im 19. Jahrhundert enorm zeit- und personalaufwendig
                              war, bestand die Nachfrage nach Helfern jeglichen Standes.
                              Die durchschnittliche Arbeitsleistung im Weinbau, erbracht von einer vollen
                              Arbeitskraft in 10 Stunden, wurde wie folgt festgelegt:
                              Räumen .................................................. ..7 - 8 a
                              Fastenhauen....................................... ......5 - 6 a
                              Schneiden......................................... ......... 2,5 a
                              Jäten............................................. ............3 - 4 a
                              Binden............................................ ...........5 - 6 a
                              Spritzen.......................................... ...........8 - 9 a
                              Aufbinden......................................... ........... 2,5 a
                              Weinlese.......................................... ........... 3,5 a
                              Zu den genannten Arbeiten zählten weiters Ausziehen der Stecken im Herbst
                              und Einschlagen im Frühjahr, Misteinarbeiten und mehrmals im Jahr das
                              Beseitigen von Unkraut. Bandstroh und neue Weingartenstecken wurden in
                              Winterarbeit bereitgestellt.
                              Der Weinbau stellte in besitzrechtlicher Form eine Sonderregelung dar. Den
                              Weingartenbesitz genauer unter die Lupe genommen, gab es unterschiedliche
                              Eigentümergruppen: Adel und Kirche als Grundherrn, Bauern als
                              Lehensnehmer, Bürger und Mitglieder der Unterschichten als Eigentümer von
                              Überländgründen. Der Weingarten bot die Gelegenheit freies Eigentum zu
                              erweben. Es gab in Weinbauregionen nur wenige Bauern ohne
                              Weingartenbesitz, aber auch Kleinhäusler und Personen aus benachbarten
                              Orten (Städten) besaßen Weingärten in Form von Überländgründen. Da
                              manche Besitzerschichten nicht über ausreichend Zeit und genügend
                              Arbeitskräfte verfügten, ließen sie ihre Weingärten von Hauern bearbeiten und
                              gestatteten diesen, je nach Vereinbarung, einen prozentuellen Anteil an der
                              Lese.
                              Die größeren Institutionen (Herrschaft, Kloster, reiche Bürger) bedienten sich
                              der Vermittlung eines Weinzierls,
                              der im Auftrag seiner Herrschaft die
                              Arbeiten einteilte und die Hauer kontrollierte.
                              Verfügte der Hauer über keinen eigenen Keller und über keinerlei
                              Pressvorrichtung, so ließ er bei einem Bauern pressen und durfte auch den
                              Wein in dessen Keller lagern. Schlechte Lagerung war die häufigste Ursache
                              für verdorbenen Wein.
                              Da die Vorbereitung des Bodens, die Bestockung und die weitere Pflege der
                              Reben sehr arbeitsintensive Tätigkeiten waren, lag darin ein weiterer Grund für
                              Eigentumserwerb und längere Pachtverträge. In den Protokollbüchern des
                              Franziszeischen Katasters sind zahlreiche Weingartenparzellen als
                              Überländgründe für auswärtige Besitzer ausgewiesen.
                              Hauer konnten auch in bereits erwähnter Taglöhnermanier Weingärten
                              bearbeiten und tageweise dafür entlohnt werden. Selbst kleinere Handwerker
                              gab es unter ihnen, die in ihrer arbeitsfreien Zeit Weingärten laut Vertrag
                              bearbeiteten. Die „Kräfte“
                              war schwer zu bearbeiten und auf Grund der
                              verdichteten Anlage zu 100 % in Handarbeit zu bewerkstelligen. Die
                              fortschrittlichere Auspflanztechnik war die Zeilenanordnung, wo die Weinstöcke
                              in Längsrichtung des Feldes ausgesetzt wurden. Im Zuge der Mechanisierung
                              konnte bei entsprechendem Abstand der Reben der Boden bereits mit Pferd
                              und Weingartenpflug bearbeitet werden.
                              Am Beispiel der Stadt Mistelbach ließ sich feststellen, dass sich Hauer zu
                              Innungen oder Zechen zusammenschlossen, denn der Hauerumzug, ein
                              Innungsbrauch, wird in der Stadt Mistelbach seit 310 Jahren jedes zweite Jahr
                              abgehalten."


                              Jürgen P.

                              danke für den Auszug aus der Diplomarbeit.
                              Genau darin wird ein Großteil meiner noch offenen Fragen angesprochen.
                              In Mainfranken/Mainschleife ist mir der Weinbauer bis Ende der 60iger Jahre als Häcker bekannt. Teils auf den Etiketten der Weinflaschen mit Hacke, Pfeife und Weinglas [Römer] dargestellt. Heute ist der Begriff "Winzer" Berufsbezeichnung und Artengeschützt. [...Winzer ist für mich immer noch eine Ableitung von winzeln = ständig jammern über schlechte Erträge und wenig Geld...]
                              In der Zeit zwischen 1700 und 1802/1803 Säkularisation in Bayern, gehörten 95% der Weinanbaufläche dem Fürstbischof, einem Kloster, Grafen und Rechtsnachfolger versch. Markgrafen.
                              Nur von einem Hof ist aus der o.g. Zeit überliefert, dass er Eigentum eines Vorfahren war. Er war um 1700 Beamter des Markgrafen.
                              Ergo, wenn ich die Bezeichnung "Häcker" im Kirchenbuch lese, steht das für Taglöhner oder "Winzer"? Erst nach 1803 ist wieder mit der Zuordnung zu Höfen und Weinbergen möglich. Auch durch Kataster.
                              Zu Österreich:
                              "Hier [Mainschleife] wurde wahrscheinlich auch der erste Silvaner Frankens gepflanzt. In einer Urkunde ist der Verkauf von 25 „Österreicher Fechser“, einem Synonym für Silvaner, an einen Bauern in Obereisenheim, damals gehörig zur Grafschaft Castell, belegt. Diese Kaufurkunde vom 10. April 1659 – der älteste schriftliche Nachweis des Silvaners in Franken – liegt im Casteller Archiv."
                              "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                              Kommentar

                              • Franzine123
                                Erfahrener Benutzer
                                • 11.11.2011
                                • 741

                                Uscuratus

                                Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1753
                                Region, aus der der Begriff stammt: altes Bistum Osnabrück

                                ich würde gern wissen, was ich im Sterbebuch einer Kirche unter folgendem Begriff verstehen soll:
                                "uscuratus an[no] 53". - Anno 53 ist mir natürlich bekannt, das habe ich nur hinzugefügt, um einen euch den Zusammenhang darzustellen. Das Original des Eintrags kann ich euch nicht zeigen, das habe ich nicht.

                                gki

                                Ich tippe auf einen Lesefehler und nehme an, dort steht "uxoratus" (= beweibt, verheiratet).

                                Franzine123

                                danke für den Hinweis. Ich würde aber gern noch "hören", ob es noch andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Meine Schwägerin, die in PB erst lange nach dem Eintrag suchen musste, hatte gesagt, dass die Mikrofiche sehr schlecht belichtet und zu lesen waren. Also könnte es sich durchaus als Lesefehler entpuppen.

                                Kögler Konrad

                                Das besagte Wort (uscuratus) gibt es im Lateinischen definitiv nicht.
                                uxoratus ist eine geniale Richtstellung des Lesefehler und wird auch zutreffen.
                                Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                                und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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