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  #11  
Alt 08.10.2016, 15:47
Benutzerbild von Duppauer
Duppauer Duppauer ist offline männlich
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Registriert seit: 30.03.2014
Beiträge: 686
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Hallo,

immer wieder treibt mich eine Frage um die ich nicht genau beantworten kann. In Anfragen in verschiedenen Heraldik u. Genealogieforen lese ich immer wieder, die Frage ob man für dies oder jenes Wappen führungsberechtigt ist.
Man trägt den gleichen Namen und hat auch die verwandtschaftliche Beziehung zu der Familie nachgewiesen.

Oftmals sind bei alten bürgerlichen Wappen aber der Wappenstifter und somit die Festlegung des Führungskreises nicht bekannt.
Man spricht hierbei häufig in Wappenrollen davon das das Wappen von der Familie schon "von alters her" geführt wurde.

Wie verhält es sich dann hier?

Wird hier der erste bekannte, gesicherte Wappenträger als Stifter angenommen auch wenn er es wohlmöglich gar nicht war und es schon evtl. frühere Wappenträger gegeben hat, ohne das hierfür urkundliche Beweise vorliegen ?
Und sind dann allein dessen Nachfahren im Mannesstamm berechtigt das Wappen zu führen oder auch diejenigen im Namensstamm, da ja der eigentliche Wappenstifter und somit der Kreis der Führungsberechtigten unbekannt ist.

LG
Duppauer
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  #12  
Alt 08.10.2016, 19:15
Benutzerbild von Hracholusky
Hracholusky Hracholusky ist offline männlich
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Registriert seit: 17.03.2016
Ort: terra plisnensis
Beiträge: 879
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Hallo Duppauer,

das Thema könnte man jetzt wahrscheinlich endlos lange diskutieren. Ich gehe jetzt einfach mal von meinem Familienwappen aus. Wer der Erste war der das Wappen führte ist nicht bekannt. Urkundlich nachweisbar ist ein Mikuláš (Nikolaus) im Jahr 1238 der das Wappen bereits führte. Die ununterbrochene nachgewiesene Stammfolge beginnt aber erst 1443 mit Václav (Wenzel).
Da es dazu kein Diplom gibt und sonst weiter keine Aufzeichnungen zur Entstehung des Wappens wird es traditionell an alle ehelichen Nachkommen weiter gegeben solange sie den Namen führen.
__________________
Mit besten Grüssen
Gerd
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  #13  
Alt 27.10.2016, 21:59
gustl gustl ist offline
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Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 676
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Hallo Duppauer, hallo Gerd,
ergänzen möchte ich ein Beispiel aus unserer Familie. Das Wappen, ein bürgerliches, ist seit 1633 bekannt und dürfte auch nicht viel früher entstanden sein. Es wurde als Familienwappen geführt, d.h. alle Namensträger dieser Familie haben es benutzt. Es war, da es selbst gestiftet war, wenn das die richtige Formulierung ist und auch der richtige Sachverhalt, nirgendwo eingetragen, bis der letzte Namensträger beschloss, das in den 1960er Jahren nachzuholen. Er hat dann verfügt, dass seine direkten Nachkommen das Wappen weiterführen dürfen, wenn sie denn den eigentlich ausgestorbenen Familiennamen wieder annehmen. (Dass er das selbst für nicht unbedingt wahrscheinlich hielt, sagt ein Nebensatz, der lautet: oder sie führen es eben illegal.) Man kann sich also in diesen Fällen nur nach dem richten, was in der Familie üblich war. Ich empfehle in solchen Fällen einen Besuch im Heimatarchiv, weil gerade bei bürgerlichen Familien vor dem 19. Jhdt. ein Wappen vermutlich einen Grund hatte. Man kann dann bitten, in alten Eheverträgen oder Besitzübertragungsurkunden nach diesem Wappen zu suchen und so das früheste Vorkommen feststellen. Vielleicht ist unser Fall auch gar nicht so selten, denn es handelt sich nicht eigentlich um ein Wappen sondern um ein Siegel, das nach heraldischen Richtlinien wie ein Wappen gestaltet war. Eine Blasonierung, wenn ich diesen Terminus jetzt richtig verwende, hat es nicht gegeben, die früheste Gestaltung als farbiges Wappen stammt aus dem 19. Jhdt. von drei Kaffeetassen! Und da gibt es zwei unterschiedliche Versionen. Die Siegelversionen, Ringe und Petschaften, sind älter. Es gab auch ein Taufgeschirr aus dem 18. Jhdt., auf dem das Wappen zu sehen ist. Ein lieber Kollege hier hat davon eine Abbildung von 1939 gefunden, allerdings war dem Abbilder das Wappen resp. die Stifterfamilie des Geschirrs schon nicht mehr bekannt.

Insofern ergänzt mein Beitrag den von Gerd.

Beste Grüße
Cornelia
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