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  #11  
Alt 06.07.2018, 22:22
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Bergkellner Bergkellner ist offline
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Hallo,


leider hat mich der KB-Eintrag in Mildenau auch nicht schlauer gemacht.
Denn da findet sich nur 1808 die Hochzeit.

Allerdings war die Braut offensichtlich erst 19, als das Aufgebot bestellt wurde, der Bräutigam schon über 30.
Da der Vater der Braut nicht mehr lebte, könnte ein Vormund Widerspruch erhoben haben, das ist allerdings nur eine Mutmaßung.

Werde mich am Wochenende doch mal in die Materie "Volljährigkeit im Königreich Sachsen um 1800" stürzen, vielleicht finde ich da ja einen Hinweis.

Lg, Claudia von den bergkellners
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  #12  
Alt 07.07.2018, 00:01
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Hallo Claudia,
egal, was du dann herausfindest: ich verwette 1 Generation Ahnen, daß die Braut mit 19 minderjährig war, jedenfalls, was Eheschließung betrifft. Aber fände es auch interessant, die Regelung mal schwarz auf weiß zu sehen, denn ich habe auch sehr viele Vorfahren in Sachsen.
LG
Gisela
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Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
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  #13  
Alt 07.07.2018, 14:47
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Hallo,

Gisela, ich erhöhe um 1 weitere Generation Damals war sie mit 19 nie und nimmer volljährig!
In meinem Link oben gilt für Sachsen 21 Jahre, allerdings gilt die Aufstellung erst ab 1815. Aber davor wurde man eher später volljährig, als früher.
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Viele Grüße .................................. .
Christine
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  #14  
Alt 08.07.2018, 21:16
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Hallo ihr beiden,

ihr könnt eure Ahnen behalten.

Es ist tatsächlich so, dass die Volljährigkeit im Kurfürstentum wie im darauf folgenden Königreich Sachsen in der fraglichen Zeit bei 21 Jahren(ganz gleich ob Männlein oder Weiblein) lag.

Ich will mir dazu noch ein Buch über die Fernleihe bestellen: Arne Duncker, Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe - persönliche Stellung von Mann und Frau im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. 130 € sind mir für das Buch doch etwas viel.

Aber alles, was ich die Tage so ausgegraben habe, geht in die Richtung.
Nachtrag:

Ich bin doch wirklich blind - im Traueintrag steht, dass sie einen Pflegevater hatte: Andreas Meyer, Fleischhauer und Hausbesitzer auf der Ratsseite!
Pflegepapa(vielleicht Mamas 2. Mann??) konnte sehr wohl etwas dagegen haben, dass Fräulein Fröhner einen hauslosen Fleischhauer aus dem Nachbarort heiratete. Beim Traueintrag 1808 wurde Ehrenfried dann als Fleischhauer und Hausbesitzer auf der Ratsseite geführt...


Lg, Claudia von den bergkellners
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Geändert von Bergkellner (08.07.2018 um 21:38 Uhr) Grund: Tomaten auf den Augen
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  #15  
Alt 08.07.2018, 22:19
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Hallo Claudia,
gab es auf Seiten der Braut Geschwister? Wenn nicht, bzw. keine Brüder, und sie die Erbin war, wäre es ganz normal gewesen, wenn sie einen haus- und fleischereilosen Fleischer geheiratet hätte. Das wäre eine win-win-Situation gewesen: für den fleischereilosen Fleischer sowieso und für die Brauteltern auch, weil der Betrieb weitergeführt wurde. Das ist keine sentimentale Angelegenheit, sondern für die Brauteltern bedeutete dies, daß - wenn sie alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnten - sie dennoch versorgt waren, und jedenfalls theoretisch noch mitreden konnten. Das hätte genz anders ausgesehen, wenn die Tochter z.B. einen schreinereibehafteten Schreiner geheiratet hätte, dann wären sie im Alter, wenn überhaupt, nur Gäste in fremdem Haus gewesen.

Wie die Situation für die Braut ausgesehen hätte - wer weiß das schon...


Deshalb solltest du nicht vorschnell einen Grund für die verweigerte Zustimmung annehmen. Es kann natürlich so gewesen sein, aber auch ganz anders.
Grü0e
Gisela
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  #16  
Alt 09.07.2018, 18:33
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Zitat:
Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
Hallo Claudia,
gab es auf Seiten der Braut Geschwister? Wenn nicht, bzw. keine Brüder, und sie die Erbin war, wäre es ganz normal gewesen, wenn sie einen haus- und fleischereilosen Fleischer geheiratet hätte. Das wäre eine win-win-Situation gewesen: für den fleischereilosen Fleischer sowieso und für die Brauteltern auch, weil der Betrieb weitergeführt wurde. Das ist keine sentimentale Angelegenheit, sondern für die Brauteltern bedeutete dies, daß - wenn sie alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnten - sie dennoch versorgt waren, und jedenfalls theoretisch noch mitreden konnten. Das hätte genz anders ausgesehen, wenn die Tochter z.B. einen schreinereibehafteten Schreiner geheiratet hätte, dann wären sie im Alter, wenn überhaupt, nur Gäste in fremdem Haus gewesen.
Hallo Gisela,

ihr leiblicher Vater wurde als Handarbeiter geführt.

Ganz sicher hatte ihr Pflegevater Kinder, die sein Erbe antreten würden.

Und Ehrenfried konnte das Gut seines Vaters aller Voraussicht nach nicht mehr erben, da das seinem großen Bruder Traugott gehörte. Der war schon verheiratet und hatte mehrere kleine Traugotts in die Welt gesetzt.

Das mit dem Haus ist eine Theorie, denn es sticht einem ins Auge, dass beim Aufgebot 1805 nur Fleischhauer steht und bei der Trauung 1808 dann Fleischhauer und Hausbesitzer Ratsseite.

Ich werde mir den weiteren Werdegang der Familie Meyer beim nächsten Mal im Pfarramt Königswalde näher ansehen.

Im Königswalder Geschichtsbuch habe ich 1907 eine Fleischerei Meyer gefunden, Inhaber Heinrich Meyer. Mal sehen, auf welchen der beiden Meyer die zurückgeht oder auch nicht...

Lg, Claudia von den bergkellnern
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