Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1347
Region, aus der der Begriff stammt: Thüringen
Region, aus der der Begriff stammt: Thüringen
Hallo zusammen!
Ich bin gestern über einen Ausdruck gestolpert, den ich nicht so recht begreifen will: in einer Urkunde treten zwei Personen als Zeugen auf, nämlich "Heinrich von Stockhausen, der Ritter" (soweit klar) und "Heinrich Herr Janis von Oweleben".
Was mag das eingeschobene "Janis" bdeuten? Mir ist so ein Einschub in dieser Form bisher noch nicht untergekommen.
Könnte damit gemeint sein, daß Heinrich von Oweleben der Sohn eines Johannes (in manchen Mundarten "Janis") ist?
In einigen anderen Urkunden der Jahre 1277 bis 1306 begegnet tatsächlich ein Johannes von Oweleben, der 1305 auch ausdrücklich als Vater eines Heinrich genannt wird.
Es handelt sich definitiv um dieselbe Familie. Und vom Alter her könnte es ja auch passen. Sollte Heinrich bei seiner Nennung als Sohn des Johannes im Jahre 1305 ungefähr 25 Jahre alt sein (was ich nicht genau weiß, aber annehme), so wäre er im Jahre 1347 67 Jahre alt, was nach Urkundenlage für einen Mann seines Standes damals nichts Außergewöhnliches war.
Mir geht es in meiner Frage nicht primär um die Wahrscheinlichkeit einer Vater-Sohn-Verwandtschaft von Johannes (1305) und Heinrich (1347), bzw. um einen Nachweis der Identität der 1305 und 1347 genannten Heinrichs, welche ohnehin nur schwer zu beweisen wäre, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gegen 100% gehen würde, sondern nur um die Bedeutung dieses eingeschobenen Wortes "Janis".
Die Originalurkunden liegt mir leider nicht vor und ich habe sie auch nicht eingesehen, weswegen mir der exakte Wortlaut nicht bekannt ist. Ich habe die Informationen verschiedenen Urkundenbüchern entnommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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