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#1
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Für tot erklärt
Liebe Mitforscher,
ich habe zwei Urgroßväter, die aus dem Krieg nicht wieder kamen und im Nachhinein für tot erklärt wurden. Nun frage ich mich, wo man evtl. einen Nachweis darüber bekommen kann, dass jmd für tot erklärt ist? Hat jmd Erfahrungen damit? Besten Gruß Emil |
#2
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Hallo, Emil!
Um jemanden für tot erklären zu lassen, musste man ein entsprechendes Verfahren beim Amtsgericht in Gang setzen. In dem einen Fall, den ich in der Familie habe, gilt der Soldat (*1912, Breslau)) seit den Kämpfen im Kessel von Brody als vermisst (auch heute noch). Er hatte im Juli 1939 geheiratet, der Sohn ist im Mai 1941 geboren; das Tot-Erklärungsverfahren wurde erst 1951 am damaligen Wohnort (Hof/Bayern) der Ehefrau eröffnet. - Ich gehe davon aus, dass die "Witwe" wieder heiraten wollte. Als "Todestag" ist der 22.07.1944 angegeben, das ist der Tag, an dem er zum letzten Mal lebend gesehen wurde. Wenn Du weißt, an welchen Orten die Ur-Großmütter nach dem Krieg gelebt haben, kannst Du beim dortigen Amtsgericht nachfragen. - Ich habe beim Amtsgericht Hof nachgefragt und anstandslos für € 12.- eine Kopie der Akte bekommen (obwohl keine Verwandtschaft in direkter Linie besteht). |
#3
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Hallo Emil,
vor einigen Jahren habe ich nach einem Ehepaar geforscht, das seit dem 2WK verschollen ist. Vom DRK-Suchdienst bekam ich folgende Informationen: Das Schicksal konnte nicht geklärt werden. Beim Amtsgericht Hamburg sei am 3.3.1961 ein Todeserklärungsverfahren für die Eheleute eingereicht worden. ( Aktenzeichen XXHHXX-62/61) Ich habe beim Amtsgericht Hamburg nicht weiter nachgefragt. |
#4
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Hallo,
ja so ein Suchen-Knopf ist schon sehr hilfreich in einem Forum: https://forum.ahnenforschung.net/sho...deserkl%E4rung Gruß Thomas |
#5
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Danke
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#6
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Mein Großvater wurde vom katholischen Bistum für tot erklärt, damit meine Oma ein zweites Mal heiraten konnte.
Gruß Astrid |
#7
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Zitat:
in der katholischen Kirche war es für die erneute Heirat notwendig neben der Todeserklärung für die Zivilehe auch ein Todeserklärungsverfahren für die kirchliche Ehe durchzuführen. War bei meinem Urgroßonkel auch der Fall. Gruß Alex |
#8
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Hallo,
Eventuell lohnt sich eine Anfrage beim Standesamt I in Berlin, die habe eine Art Sammlun von Toterklärungsbeschlüssen. Wenn die Frauen nochmal geheiratet haben befindet sich eventuell in der jeweiligen Sammelakte eine Anschrift des Toterklärungsbeschlusses. LG Alex |
#9
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Ich habe nun mal beim Standesamt I in Berlin nachgefragt, aber dort wurde nichts gefunden. Das würde heißen als nächstes das zuständige Amtsgericht zu kontaktieren oder?
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#10
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Hallo Emil,
woher dann die Erkenntnis dass beide für tot erklärt worden sind, wenn beim Standesamt I nichts erfasst ist? Findet sich auf den jeweiligen Geburtsurkunden kein Hinweis auf eine Sterbefallbeurkundung/Todeserklärung? Ob das zuständige Amtsgericht noch Unterlagen hat ziehe ich einmal stark in Zweifel. Normalerweise dürften diese schon im zuständigen Staatsarchiv liegen. Kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass bei deiner Todeserklärung die Beschlüsse nicht beim Standesamt I erfasst sind. Gruß Alex Gruß Alex |
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