"...berechtigtes Interesse..."

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  • Gerrit
    Erfahrener Benutzer
    • 11.11.2016
    • 617

    "...berechtigtes Interesse..."

    Hallo,

    ich recherchiere die Lebensgeschichte meines Großvaters und versuche die Geschichtchen in die Geschichte einzufügen bzw. natürlich auch die Familienpossen als solche zu entlarven.

    Dabei stieß ich auf einen guten oder besten Freund, der mit meinem Großvater 1938 das Abitur in Neisse ablegte und den ich auf einem Foto des RAD eindeutig identifizieren konnte. Mit Hilfe des Volksbundes und des Bundesarchives/PA konnte ich ermitteln, dass er zu einem Artillerie-Regiment gehörte, welches als Teil der 6. Armee 1943 in Stalingrad unterging.

    Das zur Vorgeschichte.

    Dessen Mutter verschlug es nach dem Krieg nach Hildesheim, wo sie 1948 ihren Sohn für Tod erklären ließ. Ich nahm als Kontakt zum Amtsgericht auf und erfragte, ob es die Todeserklärung noch gäbe.

    Statt einer Antwort erhielt ich ein amtsdeutsches Schreiben der Rechtspflegerin, dass ich doch bitte mein berechtigtes Interesse darlegen sollte.

    Wie könnte ich das tun? Würde "Familienforschung / Verbleib eines Onkels" genügen?

    Ehrlich gesagt erwarte ich von der Unterlage jetzt nicht mehr so viel, da ich ja auch das Gutachten des Roten Kreuzes habe. Allerdings möchte ich mich da auch gar nicht so abspeisen lassen, schließlich habe ich min. 10 Bilder von ihm, die ich auch gerne mit dessen Familie (soweit noch vorhanden) teilen würde. Ich hatte auch nicht erwartet, dass fast 80 Jahre nach dem Tod hier noch so ein Aufhebens gemacht wird, während man im Bundesarchiv fast jede Akte einsehen darf.

    Lieben Dank
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    Hitschfeld aus Wünschelburg, Ober Rathen
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    das berechtigte interesse meint die nachfahren direkter linie, denen das recht auf kenntnis ihrer genetischen vorfahren zugestanden werden muss.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 3323

      #3
      Hallo Gerrit:


      Die Todeserklärungsakten von 1948 sind nicht mehr beim Amtsgericht (Archivierung alter Akten ist ja nicht in derem Auftragsgebiet), sondern im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover. Siehe http://www.arcinsys.niedersachsen.de...rue&sorting=41


      VG


      --Carl-Henry
      Zuletzt geändert von Gastonian; 08.10.2023, 18:57.
      Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

      Kommentar

      • Gerrit
        Erfahrener Benutzer
        • 11.11.2016
        • 617

        #4
        Hallo,
        vielen Dank für Eure Antworten:
        d@sternap: Die Rechtspflegerin weiß, dass es sich nicht um direkte Verwandtschaft handelt, somit hätte sie sich das Schreiben ja auch sparen können und das Ansinnen gleich ablehnen.
        @Gastonian: Danke. Ich versuche es da noch einmal. Ich gehe ja davon aus, dass nach Ablauf aller Fristen kein Schutz mehr besteht.
        LG
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        • Gerrit
          Erfahrener Benutzer
          • 11.11.2016
          • 617

          #5
          @Gastonian: Das war ja einfach, unter B ihn gleich gefunden, den Nutzungsantrag konnte ich online verschicken. Jetzt warte ich auf Bestätigung und fordere eine Kopie oder Einsicht an.
          Danke Dir!
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          • XodoX
            Erfahrener Benutzer
            • 03.07.2022
            • 199

            #6
            Frage die mal, wie lange die Schutzfrist ist. Bei Sterbeurkunden sind es ja 30 Jahre und danach hat praktisch jeder Zugriff drauf. Würde mich mal interessieren, was die da behauptet, wie lange die Schutzfristen angeblich laufen...
            Muss dazu sagen, dass diese Schreibtischtäter oft von nichts Ahnung haben.
            Zuletzt geändert von XodoX; 18.10.2023, 16:28.

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