Hallo,
ich recherchiere die Lebensgeschichte meines Großvaters und versuche die Geschichtchen in die Geschichte einzufügen bzw. natürlich auch die Familienpossen als solche zu entlarven.
Dabei stieß ich auf einen guten oder besten Freund, der mit meinem Großvater 1938 das Abitur in Neisse ablegte und den ich auf einem Foto des RAD eindeutig identifizieren konnte. Mit Hilfe des Volksbundes und des Bundesarchives/PA konnte ich ermitteln, dass er zu einem Artillerie-Regiment gehörte, welches als Teil der 6. Armee 1943 in Stalingrad unterging.
Das zur Vorgeschichte.
Dessen Mutter verschlug es nach dem Krieg nach Hildesheim, wo sie 1948 ihren Sohn für Tod erklären ließ. Ich nahm als Kontakt zum Amtsgericht auf und erfragte, ob es die Todeserklärung noch gäbe.
Statt einer Antwort erhielt ich ein amtsdeutsches Schreiben der Rechtspflegerin, dass ich doch bitte mein berechtigtes Interesse darlegen sollte.
Wie könnte ich das tun? Würde "Familienforschung / Verbleib eines Onkels" genügen?
Ehrlich gesagt erwarte ich von der Unterlage jetzt nicht mehr so viel, da ich ja auch das Gutachten des Roten Kreuzes habe. Allerdings möchte ich mich da auch gar nicht so abspeisen lassen, schließlich habe ich min. 10 Bilder von ihm, die ich auch gerne mit dessen Familie (soweit noch vorhanden) teilen würde. Ich hatte auch nicht erwartet, dass fast 80 Jahre nach dem Tod hier noch so ein Aufhebens gemacht wird, während man im Bundesarchiv fast jede Akte einsehen darf.
Lieben Dank
ich recherchiere die Lebensgeschichte meines Großvaters und versuche die Geschichtchen in die Geschichte einzufügen bzw. natürlich auch die Familienpossen als solche zu entlarven.
Dabei stieß ich auf einen guten oder besten Freund, der mit meinem Großvater 1938 das Abitur in Neisse ablegte und den ich auf einem Foto des RAD eindeutig identifizieren konnte. Mit Hilfe des Volksbundes und des Bundesarchives/PA konnte ich ermitteln, dass er zu einem Artillerie-Regiment gehörte, welches als Teil der 6. Armee 1943 in Stalingrad unterging.
Das zur Vorgeschichte.
Dessen Mutter verschlug es nach dem Krieg nach Hildesheim, wo sie 1948 ihren Sohn für Tod erklären ließ. Ich nahm als Kontakt zum Amtsgericht auf und erfragte, ob es die Todeserklärung noch gäbe.
Statt einer Antwort erhielt ich ein amtsdeutsches Schreiben der Rechtspflegerin, dass ich doch bitte mein berechtigtes Interesse darlegen sollte.
Wie könnte ich das tun? Würde "Familienforschung / Verbleib eines Onkels" genügen?
Ehrlich gesagt erwarte ich von der Unterlage jetzt nicht mehr so viel, da ich ja auch das Gutachten des Roten Kreuzes habe. Allerdings möchte ich mich da auch gar nicht so abspeisen lassen, schließlich habe ich min. 10 Bilder von ihm, die ich auch gerne mit dessen Familie (soweit noch vorhanden) teilen würde. Ich hatte auch nicht erwartet, dass fast 80 Jahre nach dem Tod hier noch so ein Aufhebens gemacht wird, während man im Bundesarchiv fast jede Akte einsehen darf.
Lieben Dank
Kommentar