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#1
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Wie geht das?
Amtsgericht Bonn
Öffentliche Aufforderung 34 VI 639/09 Fiskus Am 29. Dezember 2009 starb in Bonn, mit letztem Wohnsitz in Bonn, Herr Gerhard Brommer, geb. am 7. März 1930 in Tschutscha, Krim. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte innerhalb von sechs Wochen bei dem Nachlassgericht Bonn anzumelden; andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist. Der Reinnachlass beträgt etwa 1.914,58 EUR. Bonn, 22. Oktober 2009 Amtsgericht, Abt. 34 |
#2
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Gute Frage...das wird wohl ein Schreibfehler sein....Da Erbenermittlung Zeit in Anspruch nimmt wird es sich wohl eher um 2008 handeln.
LG Kathleen |
#3
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Wie geht das
Hallo
Das weiß ich auch nicht. War das eine Zeitungsente? Wer an 29.12. 2009 in Bonn verstirbt ist heute wohl nocht nicht abzusehen. anika |
#4
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Hallo,
das steht auf www.ebundesanzeiger.de, nicht in der Zeitung. Vielleicht gibt es beim Amtsgericht Bonn Hellseher? LG Gerda |
#5
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Zitat:
wer weiß? Das Ende der Welt wird doch auch ständig auf den Tag genau vorhergesagt... Friedrich |
#6
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Ich hoffe, man hat den armen Herrn Brommer schon benachrichtigt....
Gruß Christel |
#7
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Der war gut Christel
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#8
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Wenn der das nun weiß, er deshalb die erforderlichen Gegenmaßnahmen trifft und erfolgreich ist, entsteht dann ein temporales Paradoxon...? |
#9
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Zitat:
Friedrich |
#10
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Ja, das wäre mal interessant, was dann passiert... |
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