Hallo. Wie steht Ihr zu Zweitschriften (Personenstandsregister) als Forschungsquelle? Sind besagte Zweitschriften in der Regel gleichzeitig mit dem Eintrag im Hauptregister entstanden oder erst nachtraeglich? Vielen Dank
Zweitschriften als Forschungsquelle
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Hallo Silke80,
das Nebenregister (Zweitschrift) wird noch am selben Tag durch den Standesbeamten eingetragen.
§. 14.
Von jeder Eintragung in das Register ist von dem Standesbeamten an demselben Tage eine von ihm zu beglaubigende Abschrift in ein Nebenregister einzutragen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Standesbeamte jedes Haupt- und jedes Nebenregister unter Vermerkung der Zahl der darin enthaltenen Eintragungen abzuschließen und das Nebenregister der Aufsichtsbehörde einzureichen; die letztere hat dasselbe nach erfolgter Prüfung dem Gerichte erster Instanz zur Aufbewahrung zuzustellen.
Eintragungen, welche nach Einreichung des Nebenregisters in dem Hauptregister gemacht werden, sind gleichzeitig der Aufsichtsbehörde in beglaubigter Abschrift mitzutheilen. Die Letztere hat zu veranlassen, daß diese Eintragungen dem Nebenregister beigeschrieben werden.
Quelle:
Zuletzt ge?ndert von AUK2013; 05.09.2019, 22:45.>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Liebe Grüße
Arno
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