Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Genealogie-Forum Allgemeines
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 10.08.2018, 12:51
Anfängerin71 Anfängerin71 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2018
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 48
Standard Unterschied legitimiert und adoptiert

Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen legitimiert und adoptiert? Bzw gab es damals schon den Begriff adoptiert, denn in meinem Stammbaum sind ausschließlich legitimierte Kinder.



Und, kann ein Kind, welches ehelich geboren wurde, auch legitimiert worden sein?


Ich habe zwei Fälle: Fall 1: Kind 1878 geboren und 1882 im Rahmen der dann erfolgten Hochzeit legitimiert. Nun habe ich hier erfahren, dass das durchaus auch üblich war, vom leiblichen Vater erst später legitimiert zu werden. Hätte ein nichtleiblicher Vater das Kind stattdessen adoptiert oder gibt es andere Unterscheidungsmerkmale bei einer Legitimation, die darauf schließen lassen ob es sich um den leiblichen Vater handelt oder nicht?


Fall 2: Kind 1933 geboren innerhalb einer Ehe. Kann es legitimiert sein? Also kann der Vater bei der Geburt die Vaterschaft anzweifeln und dann später anerkennen, oder wäre auch die längere Abwesenheit des Ehemannes ein Grund, dass in der Geburtsurkunde später erst eine Legitimation erfolgt?



Liebe Grüße
Sanne
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.08.2018, 17:37
Benutzerbild von nav
nav nav ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2014
Ort: Wesel
Beiträge: 703
Standard

Hallo,

Ein Kind kann durchaus auch von einem anderem Mann als dem Vater legitimiert werden - man weiß es nur nicht.

Ich habe schon einen Fall gesehen, in der in den 1880ern und 1890ern eine Frau sechs Kinder geboren hat, die dann 1914 bei der Heirat von ihrem Ehemann (der durchaus auch der Vater sein kann) anerkannt wurden.

Auch einen Fall, in dem 1809 eine Tochter unehelich geboren wurde, deren Mutter 1821 geheiratet hat. Der Ehemann hat dann die Tochter anerkannt, obwohl er (vermutlich) wohl kaum der Vater sein kann - soweit ich weiß hatte er nämlich zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes nichts mit dem Wohnort der Kindsmutter zu tun.

Wenn die Mutter des Kindes bei dessen Geburt verheiratet war, dann ist das Kind ja bereits legitim, auch wenn der Ehemann der Mutter nicht der Vater ist. Ob z. B. im Falle einer Abwesenheit des Vaters die Ehelichkeit des Kindes angezweifelt würde, bzw. wie es aussieht, wenn sich das Kind als Kuckuckskind herausstellt (oder ob/wie dies dann im Geburtenregister vermerkt wird), müssten Fallbeispiele zeigen, die ich leider nicht habe. Ich kann nur sagen, dass ein Kind illegitim ist, wenn die Mutter bereits längere Zeit verwitwet ist, aber das ist wohl selbstverständlich.

Nico
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.08.2018, 17:46
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist gerade online weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2011
Beiträge: 4.373
Standard

Hallo, Anfängerin71!

Ja, es gibt einen Unterschied:

Die Legitimation ist die Anerkennung der Vaterschaft im Fall eines unehelich geborenen Kindes (wie in Deinem Fall 1).
Die entsprechende Urkunde/den entsprechenden Eintrag dazu findet man häufig bei der Heirat der Eltern.

Ich habe bei meinen Ahnen eine Menge unehelicher Kinder, aber nur einen Fall, in dem die Eltern später geheiratet haben und das Kind legitimiert wurde.

Für die Legitimation eines ehelichen Kindes gibt es eigentlich keinen Grund, denn allein durch die bei der Geburt bestehende Ehe ist die Vaterschaft eigentlich klar (sollte sie jedenfalls ). - Auch heute gilt rechtlich der Ehemann eines während einer Ehe geborenen Kindes als der Vater.

In Deinem Fall 2 dürfte die Sache klar sein, geboren während der Ehe, warum sollte es noch legitimiert werden?
Natürlich kann ein "Vater" die Vaterschaft immer anzweifeln; 1933 gab es das heute gängige DNA-Verfahren für einen Vaterschaftstest noch nicht.

Hast Du im Fall 2 eine spätere Legitimation gefunden, die einen anderen Vater als den Ehemann ausweist?

Eine Adoption hat mit einer Anerkennung der Vaterschaft nichts zu tun. - Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall.
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.08.2018, 19:04
Anfängerin71 Anfängerin71 ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 18.03.2018
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 48
Standard

Hallo,

danke euch für eure Antworten!


Ich versuche gerade die Geburtsurkunde von Kind im Fall 2 aufzutreiben, dann kann ich mich hier ja nochmal melden, vielleicht steht ja auch etwas ganz anderes drin als die überlieferten Erinnerungen hergeben.



Habe eigentlich (erstmal) mehr wegen Fall 1 gefragt...


Liebe Grüße
Sanne
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:38 Uhr.