Taufeinträge nach 1875 in Sachsen

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  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    Taufeinträge nach 1875 in Sachsen

    Guten Tag,

    ich würde gern aus persönlichem Interesse den Taufeintrag einer unehelich geborenen Vorfahrin von 1877 in Wolkenstein (Sachsen) sichten.
    Das entsprechende Taufbuch der St.-Bartholomäus-Kirchgemeinde Wolkenstein ist zwar verfilmt, allerdings sind die Kirchenbücher der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen ab 1875 wohl nicht einsehbar. Bei einer dortigen Anfrage verwies man mich auf die Zuständigkeit der Standesämter ab diesem Zeitpunkt. (Geburtsurkunde habe ich natürlich schon.)
    Meine Frage: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit an den Taufeintrag zu kommen?
    Würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas Näheres weiß!
  • Carolien Grahf
    Erfahrener Benutzer
    • 26.03.2021
    • 811

    #2
    Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
    Meine Frage: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit an den Taufeintrag zu kommen?
    Würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas Näheres weiß!
    Unmöglich ist gar nichts. Dazu bräuchte man aber Name, Geburtsdatum und Ort. Dann schau wir mal...

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    • Saraesa
      Erfahrener Benutzer
      • 26.11.2019
      • 1010

      #3
      Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
      Unmöglich ist gar nichts. Dazu bräuchte man aber Name, Geburtsdatum und Ort. Dann schau wir mal...
      Oh, das hört sich aber sehr spannend an!
      Die Person: Clara Melanie Dost *14.05.1877 in Wolkenstein

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      • Carolien Grahf
        Erfahrener Benutzer
        • 26.03.2021
        • 811

        #4
        Warum haben die dich an das Standesamt verwiesen?
        Die Antwort ist nach einigen Recherchen klar: in Sachsen schwärzen die Kirchen alle Einträge ab Beginn der Standesamtszeit.

        Sowas ist mir auch noch nicht unter gekommen. Was soll das!?
        Sie bieten an die KB im Lesesaal von Dresden einzusehen, jedoch ist alles ab Standesamtzuständigkeit, geschwärzt.
        Ich kriege gerade Lust ausfallend zu werden.

        Ok... du möchtest den Taufbucheintrag, weil da etwas drin stehen könnte das in der Geburtsurkunde nicht enthalten ist? Welche Information suchst du? Vielleicht gibt es einen anderen Weg.

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        • Saraesa
          Erfahrener Benutzer
          • 26.11.2019
          • 1010

          #5
          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
          Warum haben die dich an das Standesamt verwiesen?
          Ich erhielt nur die pauschale Antwort, dass für alle Einträge ab 1875 das Standesamt zuständig sei. Dass ich die Geburtsurkunde schon längst hatte, spielte dabei keine Rolle.
          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
          Sowas ist mir auch noch nicht unter gekommen. Was soll das!?
          Sie bieten an die KB im Lesesaal von Dresden einzusehen, jedoch ist alles ab Standesamtzuständigkeit, geschwärzt.
          Ich kriege gerade Lust ausfallend zu werden.
          Die Frage ist natürlich, ob nur die Digitalisate geschwärzt sind oder auch das tatsächliche Kirchenbuch. Ich hatte auch schon mal das dazugehörige Pfarramt angeschrieben, aber leide nie eine Antwort erhalten. Jedenfalls sehr schade, wenn alles unrettbar verloren wäre.

          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
          Ok... du möchtest den Taufbucheintrag, weil da etwas drin stehen könnte das in der Geburtsurkunde nicht enthalten ist? Welche Information suchst du? Vielleicht gibt es einen anderen Weg.
          Ich habe eine leise Hoffnung, dass im Taufeintrag des unehelichen Kindes der Vater genannt wird, denn so einen Fall hatte ich schon einmal. Den Namen des Vaters anderweitig in Erfahrung zu bringen, ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit.
          Trotzdem dir vielen Dank für deinen Einsatz und deine Mühe.

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          • Carolien Grahf
            Erfahrener Benutzer
            • 26.03.2021
            • 811

            #6
            Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
            Ich erhielt nur die pauschale Antwort, dass für alle Einträge ab 1875 das Standesamt zuständig sei.

            Die Frage ist natürlich, ob nur die Digitalisate geschwärzt sind oder auch das tatsächliche Kirchenbuch.

            Ich habe eine leise Hoffnung, dass im Taufeintrag des unehelichen Kindes der Vater genannt wird, denn so einen Fall hatte ich schon einmal. Den Namen des Vaters anderweitig in Erfahrung zu bringen, ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit.
            Seit 1871 sind die Standesämter zuständig.
            Natürlich das Kirchenbuch. Ein blödes Machtspiel.
            Wäre der Vater eingetragen, dann deshalb, weil er - wann auch immer - die Vaterschaft anerkannt hat. Im Zweifelsfall durch eine spätere Heirat. Das würde dann aber auch als Randvermerk in der Geburtsurkunde stehen...und... in der Heiratsurkunde.
            (Die suche ich jetzt mal durch...)

            Du hast noch 2 geringe Chancen.
            Dass das Zweitbuch noch irgendwo anders ist als in Sachsen und später digitalisiert wird oder bereits digitalisiert ist und irgendwann online kommt.
            Das wenn du eine Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienregister bestellst, das dort der Vater vermerkt ist.
            Wenn nicht, dann wird es ein Geheimnis bleiben. Es war das gute Recht einer Mutter den Vater nicht zu nennen. Das hatte tausend Gründe oder keinen.
            Zuletzt geändert von Carolien Grahf; 25.05.2021, 20:33.

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            • Carolien Grahf
              Erfahrener Benutzer
              • 26.03.2021
              • 811

              #7
              Fürs Standesamt:
              Die Heiratsurkunde ist vom 6 Jun 1896
              Das Familienregister heißt Tappert/Dost von 1896.

              Geboren, geheiratet, gestorben in Wolkenstein.
              Die Heiratsurkunden hatten nicht immer und zu jederzeit Angaben zu den Eltern. Da gab es Überschneidungen.
              Im Famlienregister sind die immer drin. Ebenso die Kinder. Es waren 10.

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              • Basil
                Erfahrener Benutzer
                • 16.06.2015
                • 2419

                #8
                Hallo Carolien Grahf,

                ich habe habe auch ein paar Verwandte im Erzgebirgskreis, darum möchte ich dich fragen. Wo wurden diese Familienregister geführt? Gab es die in ganz Sachsen? Verrätst du uns deine Quelle zur Heirat Dost 1896?

                Grüße
                Basil
                Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                • Saraesa
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.11.2019
                  • 1010

                  #9
                  Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
                  Fürs Standesamt:
                  Die Heiratsurkunde ist vom 6 Jun 1896
                  Das Familienregister heißt Tappert/Dost von 1896.

                  Geboren, geheiratet, gestorben in Wolkenstein.
                  Die Heiratsurkunden hatten nicht immer und zu jederzeit Angaben zu den Eltern. Da gab es Überschneidungen.
                  Im Famlienregister sind die immer drin. Ebenso die Kinder. Es waren 10.
                  Das deckt sich soweit auch mit meinen Quellen; auch die Anzahl der Kinder stimmt! (Die Heiratsurkunde samt Aufgebotsverhandlung habe ich; leider wird der Vater nicht genannt.)
                  Auch mich interessiert jetzt brennend wie man an diese Familienregister kommt.

                  Kommentar

                  • Carolien Grahf
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.03.2021
                    • 811

                    #10
                    Familien- bzw. Seelenregister. In ev. Gemeinden führten die Pfarrer Hausbesuche durch. Im Rahmen dieses Besuchs wurde alles protokolliert, auch das Dienstpersonal.
                    Später wurden viele Daten (wenn auch teilweise unzuverlässig) in die Familienbücher übertragen.
                    Diese Familienbücher, auch Familienregister genannt, enthalten meist 3 Generationen.
                    Man darf sich das nicht als Buch vorstellen, sondern eher als Karteikartensystem. Eine "Akte" über die betreffenden Personen und deren Zusammenhänge.

                    Familienbücher werden im Standesamt aufbewahrt. Ich könnte mir denken, dass Du eine Abschrift* bekommst, wenn Du danach fragst. Familienbücher gibt es nach wie vor, sie werden aber nicht mehr gepflegt, d.h. es werde keine Eintragungen mehr gemacht.

                    Neue Daten sind ja eh nicht gefragt, es wird das Register Tappert/Dost aus 1896 gebraucht. Wobei du dir das sparen kannst, wenn du bereits im Besitz der Heiratsurkunde bist und die Eltern kennst. Dann erfährst du daraus nichts neues.
                    Das Register ist dann interessant, wenn man weder die Eltern noch die Kinder kennt.


                    *Die Abschrift ist kein Handgeschriebenes Dokument, sondern ein Computer Ausdruck, weil die Register nur noch digital geführt werden. Anschließend muss das Blatt/Blätter beglaubigt werden. Das kostet meist um die 30 Euro.
                    Je nach Standesamt und Fleiß gehen diese Daten bis 1760 zurück.
                    Zuletzt geändert von Carolien Grahf; 25.05.2021, 22:56.

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                    • Basil
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.06.2015
                      • 2419

                      #11
                      Moin Carolien Grahf,

                      vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich kannte diese Familienregister bisher nur aus Württemberg und dachte, es gäbe sie nur dort. In Sachsen sind sie mir bisher noch nicht begegnet. Verstehe ich es richtig, dass die Familienregister ab 1876 von den Standesämtern geführt wurden? Dann müssten sie jetzt im Kreisarchiv liegen. Da muss ich eh noch eine Anfrage hinschicken.

                      Leider hast du meine Frage nach der Quelle nicht beantwortet, aber ich schätze, ich habe sie gefunden.

                      Grüße
                      Basil
                      Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                      Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                      Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                      Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                      • Carolien Grahf
                        Erfahrener Benutzer
                        • 26.03.2021
                        • 811

                        #12
                        Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                        Verstehe ich es richtig, dass die Familienregister ab 1876 von den Standesämtern geführt wurden? Dann müssten sie jetzt im Kreisarchiv liegen. Da muss ich eh noch eine Anfrage hinschicken.
                        dich habe ich gar nicht gesehen. Habe auf den TE reagiert.

                        1876.. nein, die gibt es bereits seit 1808. Und ja, es gibt sie sehr weit verbreitet, jedoch nicht überall.
                        Die Angabe 1871 (vom SA Sachsen fälschlicherweise mit 1875 datiert) bezog sich auf die Zuständigkeit der Standesämter.
                        Kreisarchiv: Nein, nicht unbedingt, da diese Register nicht mehr in Papier vorliegen, sondern nur noch digital und jederzeit vom Standesbeamten ausgedruckt werden können.

                        Meine Quellen sind idR ancestry, familysearch, Archion, Matricula, google.
                        Und meist auch genau in dieser Reihenfolge.
                        Zuletzt geändert von Carolien Grahf; 26.05.2021, 10:09.

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                        • Basil
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.06.2015
                          • 2419

                          #13
                          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
                          1876.. nein, die gibt es bereits seit 1808. Und ja, es gibt sie sehr weit verbreitet, jedoch nicht überall.
                          Die Angabe 1871 (vom SA Sachsen fälschlicherweise mit 1875 datiert) bezog sich auf die Zuständigkeit der Standesämter.
                          Kreisarchiv: Nein, nicht unbedingt, da diese Register nicht mehr in Papier vorliegen, sondern nur noch digital und jederzeit vom Standesbeamten ausgedruckt werden können.
                          Dazu habe ich noch zwei Fragen. Soweit ich weiß, wurden die Standesämter in Preußen 1874 und im restlichen DR 1876 eingeführt, in Sachsen somit zum 1.1.1876. Darum gibt die EVLKS nur Auskunft bis zum 31.12.1875. Vom Stadtarchiv Zittau hatte ich bezüglich einer Heirat 1873 eine negative Antwort erhalten. Welche Quelle hast du, dass es bereits 1871 Standesämter in Sachsen gab?

                          Ich nehme an, dass für Familienregister dieselbe Aufbewahrungsfrist wie für die Heiratsregister gilt. Da wäre für mich eine Anfrage beim zuständigen Archiv naheliegend, in dem Fall also das Kreisarchiv Erzgebirgskreis.
                          Warum liegen die Familienregister nicht mehr in Papier vor bzw. warum ist eine Auskunft nur beim Standesamt erhältlich?

                          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
                          Meine Quellen sind idR ancestry, familysearch, Archion, Matricula, google.
                          Und meist auch genau in dieser Reihenfolge.
                          Ich finde ja, sowas sollte als Quellenangabe mit dazu geschrieben werden. Ich als TE würde sowas gern nachprüfen wollen.

                          Fragende Grüße aus Hamburg
                          Basil
                          Zuletzt geändert von Basil; 26.05.2021, 11:39.
                          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                          • Carolien Grahf
                            Erfahrener Benutzer
                            • 26.03.2021
                            • 811

                            #14
                            Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                            Ich nehme an, dass für Familienregister dieselbe Aufbewahrungsfrist wie für die Heiratsregister gilt. Da wäre für mich eine Anfrage beim zuständigen Archiv naheliegend, in dem Fall also das Kreisarchiv Erzgebirgskreis.
                            Warum liegen die Familienregister nicht mehr in Papier vor bzw. warum ist eine Auskunft nur beim Standesamt erhältlich?
                            Deine Fragen folgere ich, dass du meinen Beitrag entweder nicht richtig oder nicht komplett gelesen hast. Da stehen nämlich exakt die Dinge drin, die du gerade fragst.

                            Familienregister werden nicht mehr geführt. Deshalb auch kein Papier mehr. Deshalb auch keine Überführung ins Archiv.
                            Es gibt keine Fristen für diese Register. Die wurden irgendwann digitalisiert und man kann sie auf Nachfrage beim Standesamt bestellen, der Mitarbeiter drückt ein Knöpchen für den Drucker und dann beglaubigt er das ganze noch für meist um die 30 Euro.

                            Nebenbei: 1871 war die Einführung der Standesämter. Genau genommen gibt es das im Süden der Republik seit Februar 1870. Wenn Sachsen, oder welches Bundesland auch immer, das verpennt hat, trödelte, durch Unlust oder Dauerschlaf glänzte, dann ist das halt so. Jedenfalls sollten es alle Bundesländer bis 1 Jan 1876 geschafft haben eines zu basteln. Ab Inkrafttreten des Reichsgesetzes von 1875 war es nämlich Bundesweit gültig. Ab jetzt konnten Ehen die rechtsgültig sein sollten, ausschließlich auf den Standesämtern geschlossen werden. Zivile Standesämter gab es bereits seit 1792. Wenn auch nicht Bundesweit.

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                            • Octavian Busch
                              Erfahrener Benutzer
                              • 16.03.2021
                              • 857

                              #15
                              Hallo zusammen
                              Familienregister sind jetzt für mich auch neu, finde das aber sehr spannend. Dann muss ich also das zuständige Kreisarchiv anschreiben, richtig? Also nicht das zuständige Standesamt? Bin da etwas unsicher.

                              Danke und Gruss
                              Thomas
                              Ave

                              gesucht in:
                              Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

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