STUMPf, Daniel, Hospitalhofmann in Wörrstadt

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    • 08.06.2012
    • 30

    STUMPf, Daniel, Hospitalhofmann in Wörrstadt

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Wörrstadt / Rheinland Pfalz
    Konfession der gesuchten Person(en): ref.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): alle (?)
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): ref. KB Nierstein 1729, Erbbestand-Brief 1711


    Hallo
    Ich suche Familie und Vorfahren des um 1675 geborenen Daniel STUMPF,
    Hospital Hofmann in Wörrstadt.
    Seine Tochter A. Catharina oo laut ref. KB Nierstein am 1. März 1729 in Wörrstadt
    FRANCK, Jacob II. aus Schwabsburg.

    "Den 1.t. Marty Nach vorherigen Sancté. Versicherten
    Conditionen post 3.rum (tertiorum) proclamationem, und Erhalteten
    Dimissorialien von Herrn Pfr. Bilstein zu Werstatt
    copulirt, Jacob Franck(en=durchgsrichen)von Schwabsburg, Wittiber
    mit Anna Catharina, Joh. Daniel Stumpfens,
    Hospithal Hofmanns Werstatt Ehel. Tochter.
    NB. Welche Üppigkeiten und ärgerl. Aufführung
    nach der Copulation vorgegangen, ist in dem Proto=
    collo Presbyterij zu sehen. Der T. war Eph. V. 25."

    Laut eines Erbbestand-Briefes hat Daniel Stumpf 1711 das Hospital in Wörrstadt in Erbpacht erhalten.

    "Cantzleyen, Verordnete Rhäte und Beambten" bekennen öffentlich, auf Antrag des Johann Daniel Stumpf ihm das durch frühere Rheingrafen gestiftete Hospitalhaus zu W. in Erbpacht zu überlassen, und zwar samt allem Zubehör lt. Spezifikation (diese nicht beiliegend), wie Scheune, Äcker, Wiesen, Weinberge, Gärten usw., "in Wörrstatter und Sultzheimer Gemarkung liegend". - Es folgen Einzelheiten zur finanziellen Abwicklung, d.h. Zahlung von 600 "Gulden Rheinisch" in 4 Raten bis 1714, sowie zur Abgabe von Naturalien (Getreide usw.) in jährlichen Mengen, sowie die Verpflichtung, die karitativen Zwecke des Hospitals weiterhin zu erfüllen: Aufnahme und Pflege von Kranken und Bedürftigen bis zum Todesfall, ausgeschlossen allerdings "Zigeuener, Landstreicher u. dergleichen Gesindel."

    MfG Horst
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