Auskunft Berliner Standesamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Hallo miteinander,

    ja, es ging um Unterlagen innerhalb der Sperrfrist.
    Bezugsberechtigung ist ja auch nicht das Thema
    bei direkter Linie.

    Bei aller Mühe, ich habe nirgendwo einen Passus gefunden,
    der einem Amt den Versand unbeglaubigter Kopien
    untersagt.

    Ich bin auch kein Fan von Gratismentalität und habe sogar
    Verständnis, wenn irgendwo Vorkasse verlangt wird.
    Andererseits fühle ich mich auch nicht als Bettler.
    Das ist irgendwie eine Verständnisfrage ?
    Unsereiner ist eine Art Geschäftspartner. Und unter
    Geschäftspartnern sollte ein gewisser Standard herrschen
    auf beiden Seiten. Freundlichkeit, Entgegenkommen,
    höflich, sachlich, einfach seriös.
    Das bin ich bisher von zwei Dutzend Stadtarchiven und
    Standesämtern, die sich in verschiedenen Bundesländern
    befinden, so gewöhnt und dieses angenehme Niveau ist
    leider in einigen (nicht in allen !) Berliner Standesämtern
    unbekannt, leider.

    So ein Geschäftsgebaren muß auch unsereiner (!) nicht
    einfach hinnehmen. Im normalen Wirtschaftsleben heißt
    so etwas "unerlaubtes Koppelgeschäft".
    So etwa, Du kriegst den Kredit fürs Auto, klar, aber nur,
    wenn Du gleichzeitig eine gediegene Restschuldversicherung
    dazu abschließt ...

    Also wenn ich ausdrücklich keine Beglaubigung wünsche,
    dann ist es so. Und die Gegenseite hat es nicht mal für
    notwendig erachtet, zu mailen oder anzurufen.
    Gleich ein Brief mit Rechnung, vielleicht merkt sie`s nicht,
    daß die unerwünschte Position mit untergejubelt wird ...
    Das finde ich so unerhört. Und ausgerechnet wieder mal
    in Berlin, meiner eigentlichen Heimatstadt

    Klar sind wir alle froh, wenn wir Informationen über unseren
    Vorfahren bekommen. Aber deswegen muß man sich doch
    nicht jeglicher persönlicher Willkür ausliefern und als Kaninchen
    vor der Schlange sitzen !

    Viele Grüße von
    Ingrid

    Kommentar

    • Gertrud Dinse
      Erfahrener Benutzer
      • 09.02.2013
      • 981

      #17
      Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
      Hallo,

      wenn die Bestimmungen erfüllt sind, geht es da ja nicht ums Betteln; da kann man sich dann auch mal an die Aufsichtsbehörde wenden.

      Frdl. Grüße

      Thomas
      Man muss ja net gleich mit der Keule drohen. Auch ein Beamter ist nur ein Mensch und hat gute und schlechte Tage. Ich bin mit "einem Eimer Honig" bisher immer besser gefahren. Zumal dieses Amt bisher auch die absolute Ausnahme bildete. Der höfliche Hinweis, dass ich mich in meinem Amt vor Ort noch mal erkundigt habe und sie das wirklich machen darf.. *ggg*

      Gertrud

      Kommentar

      • DaveMaestro
        Erfahrener Benutzer
        • 11.03.2012
        • 1593

        #18
        Standesämter

        Hallo Gertrud,

        @DaveMaestro-
        Kann man innert der Sperrfrist überhaupt unbeglaubigte Kopien ordern?
        Das kommt denke ich auf die auszustellende Behörde an. Bei den Berliner Standesämtern erhielt ich ohne Ausnahme nur beglaubigte Kopien oder Abschriften, wenn dieser in der Sperrfrist lagen.

        Gruß DM


        Kommentar

        • Dorothea
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2008
          • 1415

          #19
          Hallo nochmal,

          ich habe mich ja ebenfalls mal darüber gewundert, dass mein Mann dann doch beglaubigte Urkunden erhielt, obwohl ebenfalls bei der Bestellung angekündigt war, dass unbeglaubigte genügen. Aber nochmals - es war nicht (nur) Berlin. Dies war ein StA in MVP und mir ist es ebenso geschehen in Sa.-Anhalt. Wir haben halt die einzelnen Bundesländer mit ihren eigenen Regelungen.

          Grüße Dorothea

          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
          --------------------------------------------------------



          Kommentar

          • Gertrud Dinse
            Erfahrener Benutzer
            • 09.02.2013
            • 981

            #20
            Gibt es ein Gesetz, dass die Herausgabe von unbeglaubigten Kopien innert der Sperrfrist zulässt?

            Nebenbei...Bei meinem "Lieblings-" Standesamt wurde mir mitgeteilt, dass auch für die Akten außerhalb der Sperrfrist pro Kopie 10 Euro verlangt werden. Beschluß des Gemeinderates als Aufwandsentschädigung für das Archivieren der Bücher. Sie werden die leider nicht an Archive los. Bei den Suchgebühren ist man dafür großzügiger.

            Unser Hobby ist nun mal kostenintensiv.

            Gertrud

            Kommentar

            • Karla
              • 23.06.2010
              • 1017

              #21
              Auf die Antwort zurück zu kommen .
              Ja auch ich habe für jede Kopie 10,- € bezahlt .
              In den kleineren Städten sind es nur 7,- € gewesen .
              In Leipzig habe ich mit Nachnahme fast 14,- € hinblättern müssen !

              Kommentar

              • Melanie_Berlin
                Erfahrener Benutzer
                • 31.12.2007
                • 1300

                #22
                Hallo Ingrid,

                Wenn es dich so sehr stört, dann rufe doch beim StA an und frage, weshalb das so in Rechnung gestellt wurde. Notfalls lässt du dir sagen, warum auf dem Formular überhaupt die Möglichkeit besteht, auch unbeglaubigte Kopien zu bekommen.

                Ich habe bisher in den verschiedensten StA in und außerhalb Berlins auch ausschließlich (!) beglaubigte Kopien erhalten.

                Ich vermute übrigens, dass sich die "unbeglaubigten Kopien", die auf dem Vordruck erwähnt werden, gar nicht auf das StA beziehen. Denn das Formular ist vom Bezirksamt und somit ist das StA nur eine untergeordnete Behörde. Unbeglaubigte Kopien kann man vielleicht nur von anderen dort verwahrten Dingen, also nicht von Urkunden, bekommen. Ist aber nur eine Vermutung.
                Viele Grüße,
                Melanie

                Kommentar

                Lädt...
                X