Hallo,
beim Bundesarchiv (WASt gibt es nicht mehr) gelten 10 Jahre nach dem Tod, oder wenn dieser nicht bekannt ist, 100 Jahre nach Geburt. Das sollte bei fast jedem ehem. Wehrmachtsangehörigen mittlerweile erreicht sein.
Gruß Alex
beim Bundesarchiv (WASt gibt es nicht mehr) gelten 10 Jahre nach dem Tod, oder wenn dieser nicht bekannt ist, 100 Jahre nach Geburt. Das sollte bei fast jedem ehem. Wehrmachtsangehörigen mittlerweile erreicht sein.
Gruß Alex
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