Pflanzschein

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  • Geesthopper
    Erfahrener Benutzer
    • 18.05.2013
    • 192

    Pflanzschein

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: vor 1750
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Angeln
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): div
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Liebe Mitforscher,

    was hat es mit dem "Pflanzschein" auf sich? Ist mir nun mehrfach in Angeln begegnet.
    Im ev KB Sterup heißt es 1747 "... Er hat den Schein, daß er Bäume gepflanzet, gebracht.". In anderen (andere Orte) Einträgen ist der besagte "Planzschein" erwähnt.

    Ein Ritus, eine andere Bezeichnung für den Aufgebotsschein?

    Bis jetzt habe ich weder im Netz noch in der vorhandenen Fachlektüre etwas dazu gefunden...

    Ich bedanke mich vorab für jeden Hinweis.

    LG, Julia
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,


    wenn es um das hier geht https://books.google.de/books?id=Py4...schein&f=false , was hat es dann im KB zu suchen?


    Frdl Grüße


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28326

      #3
      Hallo,


      es gab mal ein Gesetz zum Pflanzen von (Obst) Bäumen:

      1582
      Kurfüst August v. Sachsen (1553-1586) fördert neben Industrie und Handel auch die Pomologie und gibt sein 'künstliches Obstgartenbüchlein' zum 'Unterricht seiner Unterthanen im Obstbaue' heraus. Dieser große Beförderer der Obstkultur führt stets einen hohlen Stock mit Obstkernen gefüllt und auf der Reise viele Obstsamen in Säckchen mit sich, um überall Aussaaten machen zu können. Er sammelt viele Obstsorten, setzt besondere Prämien für die Obstbaumpflanzung aus und verfasst wichtige Gesetze über den Obstbau, zum Beispiel muss jedes Ehepaar zwei Obstbäume pflanzen und für deren Gedeihen Sorge tragen.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine
      sigpic .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13440

        #4
        Hallo,


        dann gab es das auch in Schleswig wohl schon vor der im link angesprochenen Zeit: https://books.google.de/books?id=QIk...BTDnIQ6AEIKDAA
        Aha https://books.google.de/books?id=lsk...qQAGYQ6AEIMjAC

        Thomas
        Zuletzt ge?ndert von Kasstor; 02.05.2019, 09:04.
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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        • Geesthopper
          Erfahrener Benutzer
          • 18.05.2013
          • 192

          #5
          gelöst!

          Hallo Christine, Thomas,

          vielen Dank für eure Hinweise, manchmal braucht man einen Schubser!

          Habe nun im Verlobungs / Trauregister weiter gesucht, der Pflanzschein wurde in Sterup von 1746 bis Ende 1781 verlangt. Hinter dem letzten Eintrag 1781 steht die Lösung: "Wegen der neuen Holtz und Jagd Verordnung cassieren die unnützen Pflanzscheine"

          Nochmals herzlichen Dank und LG,

          Julia

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