Übergabe, einige Wörter nicht lesbar

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  • hhw
    Erfahrener Benutzer
    • 25.10.2015
    • 655

    [gelöst] Übergabe, einige Wörter nicht lesbar

    Quelle bzw. Art des Textes: Übergabe
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1660
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schlechdorf
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,
    trotz aller Mühe bin ich nicht sicher, ob ich einige Wörter richtig transkribiert habe bzw. einige konnte ich nicht verstehen. Ich hoffe, dass mir jemand hierbei helfen kann.
    Die Stellen sind in den Anlagen schwarz markiert und im Text rot.
    Viele Grüße
    Hans
    Anlage 1:
    Wolf, an aine das an daß HochgeAchten und beschaiden[en]
    Thommaßen Stürers fisch Khäff?lßund Jacobe seiner Jezigen
    Hausfrauen Zu besagten Schlechdorf Eheleiblich er Zeigten Tochter
    Nammens Regina, vnd ist dißer Heyrath nachvolgender
    massen, abgerödt beschlossen, An beiden thaillen befreundt
    schaften an vnd auf genommen worden, wie Hernach Zu-
    uwernemmen ist.

    Erstlicher über gibt und Verheyrath obgedachter Hanß
    Wolf, mit g[rundherrlichen] Consens der Grundtherrschafft zu Schlechdorf
    freystüffts weiß Ingehabt genuzt und genossens halber
    Lechen daselbst, ? Roß Vich schaf vnd Geschür, Geisen,
    Anther(=Enten) Anger sambt allen Gmainen thail und Gerechtsamb
    kheit, neben seinem habenden thaillam Khochlsee, so Er auch
    vom Closster Schlechdorf genuzt und genossen, sambt allem
    Fisch nuz, in khainem thail nichts darinnen besondert noch
    außgenommen, wie es von der Zeit Verhandten, seinen ?(ersten?)
    Anlage 2:

    Mueß mit dem Jungen yber den Tisch gehen, mit Irer Täglichen Speiß
    und Trankh Vorlieb Zenemmen, auch solte Er solang er khan, aller
    Arbeith bediennen, und sich gebrauchs Cassen, nit allein auf dem
    See, sonder auf dem Landt, in allerley saure Arbeith, und
    wan er selbiger Arbeith nit mehr Vor Zustehen getrauet,
    nach denne mueß man Ihme nach gueter Reith Rath im Ehrliche
    pfriandt disponiern Raichen und Geben. Item sindt 4
    Khinder Erster Ehe Verhanden, dißen Mueß Man Vor Vätter
    und Müetterlich Erbgueth Jedem zu seinem Verheyrath[en]
    doch ohne Zinß 10 fl ? 40 fl geben, daran der
    Andl schon Alberaith(=schon) 5 fl Zalt worden, Also denen
    4 Khindern noch Zu erstatten 35 fl, Mehr seindt anderer
    und driter Ehe 4 Khinder vorhanden, Mueß man auch
    Jedem Par Vatter und Muetterlich Er[b]gueth Zu seinem zu seinem Verheyrathen 5 fl
    geben, doch solle alles ohne Zinß bey dem heimet(=Hause) ligen
    verbleiben, Item Mueß Man dem Hanß Wolfen alle Jahr
    2 par ? Schuach, aines Zur Sommer, das ander Zu windters
    Zeit Machen Lassen, Mehr zu seiner Notturft das Leinwadt
    gewandt, die andere Khlaid Mueß er Ihme selbsten Machen
    Lassen, mehr nimbt Ihme Hanß Wolf auß[er] die 3 Pödt
    gewändter darinnen er Ligt, welche Er vor seinem absterben
    ? ? Mag, Wo er Hin will, wie auch mit seinem Halß

    Anlage 3:


    winnen Khan, mit täglicher Spoiß und Broth? [Lücke] Khlaidung
    bey dem Haimet erhalten. Aber solche [Lücke] Ver-
    Heyrathung gibt und Haimbsteurt obwol ermelter Thomma
    Stürer seiner ? Lieben Tochter Regina auf besagtes
    Gueth Zu einem Heyrath gueth hierin an parem (=baren) Gelt Nemblich
    191 fl die halbe Stuell(=Kirchen- oder Betstuhl?) töfft auß Zehalten ain ehrliche Hörrig
    und ihresStandt Gemeß, dise Summa verspricht Er auch
    volgender gestalten Zu beZahlen alß Erstlichen an heut dato
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo,


    "Lechen daselbst, rdo Roß Vich (Vieh?) schaf vnd Geschür, Geisen,"

    Wir hatten hier mal eine Diskussion über reverendo = quasi als Entschuldigung für die folgenden genannten „schmutzigen“ Tiere.

    Aber warum vor Schuhen?
    2 par rdo Schuech



    Arbeith bediennen, und sich gebrauchen Lassen, nit allein auf dem
    Das L sieht dem Landt eine Zeile darunter sehr ähnlich.


    Ordiniern Mag, Wo er Hin will, wie auch mit seinem Halß


    Stürer seiner Ert(lich)en (artlich, artig) Lieben Tochter Regina auf besagtes


    191 fl die halbe Stuell(=Kirchen- oder Betstuhl?) vösst (fest) auß Zehalten
    Ich denke Kirchenstuhl.
    Zuletzt geändert von Verano; 27.06.2019, 18:40.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 655

      #3
      Vielen Dank August. Ich hoffe, die restlichen Stellen können auch noch geklärt werden.
      LG, Hans

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Ja, da gibt es ein paar Spezialisten für diese Schrift.
        Bin ich leider nicht. Da fehlt mir die Übung.

        Hier noch etwas mit Fragezeichen:


        191 fl die halbe Stuell(=Kirchen- oder Betstuhl?)vösst auß Zehalten ain ehrliche Förttig
        ung
        Ihres Standt Gemess, dise Summa verspricht Er nach
        volgender gstalten Zu beZallen alß Ersstlichen an heut dato
        Zuletzt geändert von Verano; 27.06.2019, 19:47.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • hhw
          Erfahrener Benutzer
          • 25.10.2015
          • 655

          #5
          Nochmals vielen Dank August, damit ist Anlage 3 geklärt. LG, Hans

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Zum Anfang,

            ich hoffe es schaut jemand drüber:


            Wolf, an aine das an daß HochgeAchten und beschaiden[en]
            Thommaßen Stürers fisch Khäffelß (Fischkäufers/-händlers?)und Jacobe seiner Jetzigen
            Hausfrawen Zu besagten Schlechdorf Eheleiblich erZeigten Tochter
            Nammens Regina, vnd ist dißer Heyrath nachvolgender
            massen, abgerödt beschlossen, von beeden thaillen befreundt
            schafften an vnd auf genommen worden, wie Hernach Zu-
            vernemmen ist.



            Lechen daselbst,rdo Roß Vich schaf vnd Geschür, wisen
            Änther(=Enten) Änger? sambt allen Gmainen thail und Gerechtsamb
            kheit, neben seinem habenden thaill am Khochlsee, so Er auch
            vom Closster Schlechdorf genutzt und genossen, sambt allem
            Fisch nutz, in khainem thail nichts darinn besondert noch
            außgenommen, wie es von der Zeit Verhandten, seinem frst(fürstlichen?)


            Anlage 2:

            Mueß mit dem Jungen yber den Tisch gehen, mit Irer Täglichen Speiß
            und Trankh Vorlieb Zenemmen, auch solte Er solang er khan, aller
            Arbeith bediennen, und sich gebrauchen Lassen, nit allein auf dem
            See, sonder auf dem Landt, in allerley saure Arbeith, und
            wan er selbiger Arbeith nit mehr Vor Zustehen getrauet,
            nach denne mueß man Ihme nach gueter Reith Rath ein Ehrliche
            Pfriendt disponiern Raichen und Geben. Item sindt 4
            Khinder Ersster Ehe Verhanden, dißen Mueß Man Vor Vätter
            unnd Müetterlich Erbgueth Jedem zu seinem Verheyrath[en]
            doch ohne Zinß 10 fl(gestrichen)? 40 fl geben, daran der
            Andl schon Alberaith(=bereits, schon) 5 fl Zalt worden, Also denen
            4 Khindern noch Zu erstatten 35 fl, Mehr seindt anderer
            unnd driter Ehe 4 Khinder vorhanden, Mueß man auch
            Jedem vor Vatter und Muetterlich Er[b]gueth Zu seinem Verheyrathen 5 fl
            geben, doch solle alles ohne Zinß bey dem heimet(=Hause) ligen
            Verbleiben, Item Mueß Man dem Hanß Wolfen alle Jahr
            2 par rdo Schuech, aines Zur Sommer, das ander Zu windters
            Zeit Machen Lassen, Mehr zu seiner Notturft das Leinwadt
            gewandt, die andere Khlaid Mueß er Ihme selbsten Machen
            Lassen, mehr nimbt Ihme Hanß Wolf auß[er] die 3 Pödt (Bett)
            gewändter darinnen er Ligt, welche Er vor seinem absterben
            ordiniern Mag, Wo er Hin will, wie auch mit seinem Halß




            Zuletzt geändert von Verano; 28.06.2019, 13:54.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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            • hhw
              Erfahrener Benutzer
              • 25.10.2015
              • 655

              #7
              Hallo August,
              vielen Dank für Deine Mühe, die nun fast alle offenen Stellen gelöst hat und sogar die, wo ich nicht genau genug gelesen oder verglichen habe.


              In der Zeile:
              Anther(=Enten) Anger(=ungepflügte umzäunte Wiese, Weide oder Acker, meist frei vom Flurzwang) könnte es vielleicht tatsächlich um Anger handeln.


              für mich bleibt noch unklar die Bedeutung des Satzes
              nach denne mueß man Ihme nach gueter S/Reith Rath ein Ehrliche
              pfriendt(=Pfründe, hier Austrag) disponirn(=anordnen, verfügen) Raichen und Geben.
              Das R bei Reith könnte doch auch ein S sein, oder? Könnte dann "nach guter Seite Rat ..." heißen.
              Ja, ich wäre auch dankbar, wenn es sich noch wer anschaut, aber bin bereits sehr zufrieden mit dem jetzigen Ergebnis dank Deiner Mühe, und dass Du nicht aufgegeben hast.
              LG, Hans

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Zitat von hhw Beitrag anzeigen

                In der Zeile:
                Anther(=Enten) Anger(=ungepflügte umzäunte Wiese, Weide oder Acker, meist frei vom Flurzwang) könnte es vielleicht tatsächlich um Anger handeln.



                Das habe ich mir auch gedacht. Aber im Vergleich zu Anther ist bei Anger ein „Beinchen“ zu viel, deshalb das Fragezeichen.
                Und bei beiden sehe ich Ä, aber Änther passt schon.



                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Zitat von hhw Beitrag anzeigen
                  für mich bleibt noch unklar die Bedeutung des Satzes
                  nach denne mueß man Ihme nach gueter S/Reith Rath ein Ehrliche
                  pfriendt(=Pfründe, hier Austrag) disponirn(=anordnen, verfügen) Raichen und Geben.


                  Für mich war das soweit klar. Ich hatte bei Reith an Rechten/gerechten Rath gedacht.
                  Pfriendt ist auch Leibgedinge.


                  Es hat Spaß gemacht. Ich denke im Großen und Ganzen wird es schon stimmen.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                  • hhw
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.10.2015
                    • 655

                    #10
                    Hallo August,
                    ich bin sehr froh über Deine Hilfe.

                    Der Hinweis auf das Ä bei Anger hat sofort geholfen. Bei Eingabe von Änger kommen viele Links u.a. dieser: https://books.google.de/books?id=5-h...eA4ChDoAQg0MAM
                    Das fehlende Anstrich bei g ist mir auch aufgefallen, allerdings fehlt das auch in anderen Wörtern. Daher denke ich passt Änger.
                    LG, Hans

                    Kommentar

                    • mawoi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2014
                      • 3968

                      #11
                      Hallo,


                      ich lese nach gueter Leith (Leute) Rath



                      VG
                      mawoi

                      Kommentar

                      • Verano
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2016
                        • 7819

                        #12
                        Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
                        Hallo,


                        ich lese nach gueter Leith (Leute) Rath

                        Hallo mawoi, so ähnlich.


                        Das R stimmt wohl


                        Raith Rath:



                        Ritterstand Oberösterreich, Raith Rath:


                        Tirol und Vorarlberg, Camer Raith Rath:


                        So denke ich bei Reith/Raith an Ritter, nicht der Kämpfer, sondern ein Status des Edelmannes.



                        Ritter Rath:



                        Zuletzt geändert von Verano; 29.06.2019, 16:43.
                        Viele Grüße August

                        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                        • hhw
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.10.2015
                          • 655

                          #14
                          Hallo August,
                          ich habe das unklare Wort vor Rath noch einmal gefunden, diesmal deutlicher geschrieben, aber für mich immer noch unverständlich. Vielleicht kannst mir bitte nochmal helfen.

                          Bin wirklich gespannt, was das heißen und bedeuten soll. Es könnte tatsächlich ein L sein.
                          LG, Hans
                          Zuletzt geändert von hhw; 30.06.2019, 11:25.

                          Kommentar

                          • Verano
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.06.2016
                            • 7819

                            #15
                            Hallo hhw,

                            hier sehe ich auch Leith Rath,
                            mit der Bedeutung, die mawoi geschrieben hatte.

                            Aus Bild 2 kann ich mich nicht entschließen, ein L zu sehen.


                            Warten wir ab, vielleicht kommen andere Meinungen.
                            Viele Grüße August

                            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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