Lenkersdörffer, Papiermühlen

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  • hwal
    Benutzer
    • 01.01.2009
    • 24

    Lenkersdörffer, Papiermühlen

    Suche genauere Angaben zu Lenkersdörffer, Lenkersdörfer etc. in Sachsen/ Thüringen. Familienmitglieder haben in den Orten Markneukirchen, Leubnitz, Oberschlema, Colditz, Penig, Roßlau, Schwarzbach, Steinpleis, Waldenburg und Fockendorf entweder Papiermühlen besessen oder waren dort als Geselle oder Pächter von ca. 1600 - 1750. Eine Liste der Zeiträume wo sie in den verschiedenen Orten tätig waren, habe ich schon, aber keine Angaben über weitere Familienangehörige, Kinder etc.
    Hat jemand weitere Angaben oder kann mir weiterhelfen? Welche Gesellen haben Sachsen verlassen? Gibt es dazu Infos?

    Maren
  • Schneewittchen
    Benutzer
    • 01.07.2010
    • 49

    #2
    Papiermühlen

    [quote=hwal;602462]
    Hallo Maren,

    vielleicht hilft Dir der Link - ev. der Quellennachweis-
    weiter.



    Viele Grüße

    Schneewittchen
    Vorfahrensuche
    Land/Landt in SH, Oldenburg- Putlos,Seegalendorf
    Hasselberg, Stenzel in Polen - Samotschin-Kolmar

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    • Thatsme
      Erfahrener Benutzer
      • 30.06.2011
      • 106

      #3
      Hallo Maren,

      Ich suche auch einen Papiermacher aus Sachsen,

      Johann Gottfried Göppner, geb. 1723 in Schweinsburg in Sachsen.Er muss aus einer Papiermacherfamile stammen.Er übernahm später die Papiermühle Schwarzbach bei Eisfeld in Thüringen.

      ist der der Name schon mal untergekommen und kennst du dieses Buch ?

      Dora Doss / Wolfgang Schlieder
      Besitzer und Papiermacher auf Papiermühlen in Sachsen
      1993
      IPH-Sekretariat, 35041 Marburg/Lahn, Wehrdaer Str.135. ISSN 0250-8338
      ----
      Schwerpunkt: Besitzerfolge sächsischer Papiermühlen. Behandelt auch die angrenzenden Gebiete.

      beste Grüsse, Jürgen
      beste Grüsse,
      Jürgen

      http://trenkmann-genealogie.de/

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      • bali70
        Benutzer
        • 13.10.2013
        • 54

        #4
        Hallo,
        ich habe 73 Personen zur Familie Lenkersdorffer in meinem Stammbaum.

        Viele Infos zu den Papiermachern findest Du bei der DNB online (Suchmaske Papiermacher + Lenkersdorffer 19, Lenkersdörffer 7, Lenkersdorf 2 Einträge). Bei den einzelnen Personen kannst Du Dir bei der Quelle den Eintrag aus dem alten bzw. neuen Papiermacherkatalog anschauen.

        Als verwandte (eingeheiratete) Familien habe ich Andreas, Bohl, Böhm, Borchert, Großschupf, Kandler, Keferstein, Klinger, Lehmann, Meyer, Plenz, Pumper, Räder, Rehm, Schmidt, Seydel, Seyffart, Stahl, Viertheil und Voitel.

        Davon waren Keferstein, Lehmann, Plenz, Rehm, Schmidt, Stahl selbst Papiermacher.
        Schöne Grüße
        Bali

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        • Scherfer
          Moderator
          • 25.02.2016
          • 2512

          #5
          Hallo Bali (und andere),

          mir liegt das Buch "Besitzer und Papiermacher auf Papiermühlen in Sachsen und angrenzenden Gebieten" von Dora Doss (1993) vor. Gerne gebe ich daraus per PN Auskunft.

          Für die Familie Lenkersdörfer ist als frühester Besitzer auf der Papiermühle Penig ein Caspar Lenkersdörfer (+ 1633) ab dem 14.1.1603 enthalten.
          Neben Besitzerfolgen einzelner Papiermühlen gibt es auch vier großformatige Ahnentafeln, z. B. der Familie Keferstein.
          Zuletzt geändert von Scherfer; 24.01.2023, 20:40.

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          • bali70
            Benutzer
            • 13.10.2013
            • 54

            #6
            Danke Dir
            Mir liegt eine Kopie des Buchs vor.
            Schöbe Grüße
            Bali

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            • bali70
              Benutzer
              • 13.10.2013
              • 54

              #7
              1603 Lehnbrief

              14.01.1603 Lehnbrief Caspar Lenkersdorffer über die PM Penig
              Penigk
              Die Lehen über Caspar Lenkersdorffers
              erkaufte Papiermühle allhier belangend
              Zu wissen, dass den 14. Januar Anno 1603 der ehrsame Simon Schmidt, beneben Caspar Lenkersdorffer, des Beistand der ehrsame und weise, Wolf Kreusel, Richter zu Schwarzbach, im Amte erschienen, und haben Vermeldung getan, wie das obgedachter Simon Schmidt, seine Papiermühle wie dieselbige in seiner Bereinigung an M. G. H. 8meines gnädigen Herrns) Bleichen, allenthalben gelegen, mit dem Garten am Mühlberg, und die Spitze an der Bleichen, mit aller Gerechtigkeiten und Beschwernis so darauf haften wie dieselbige Simon Schmidt genutzt und innegehabt, dem Lenkersdorffer erbbeständiger Weise, um Vierzehnhundert Guldenverkauft. Daran hat der Käufer alsbald dritthalb hundert Gulden, zum ersten Angeld erlegt und soll uff künftig Jacobi dies Jahres hundert Gulden, zum anderen Angeld auch entrichten, damit also vierthalb hundert Gulden zum Angelde gefallen sollen, Über das soll Caspar Lenkersdorffer uff Walpurgis Anno 1604 anfahren (anfangen) und dem Verkäufer dreißig Gulden zum ersten Erbegeld ableben und Michaelis gemeltes Jahres, abermals 30 F damit jährlich uff obgemelte beide Termine, sechzig Gulden uff Erbegeld gefallen, und also verfahren bis so lange der hinterstelligen elfhalbhundert Gulden, uff Erbgeld bezahlt werden,
              Von solcher Papiermühle gibt der Käufer jährlich M. G. H. (meinem gnädigen Herrn) ins Amt Penig acht Gulden Angeld, und vier Ries Papier als halb Walpurgis und die andere Hälfte uff Michaelis zu Erbzins, und muss jedes Ries Papier über den gesetzten Zins um 16 Groschen M. G. H. ins Amt allhier folgen lassen, Und so oft die Papiermühle verkauft, gefällt M. G. H. die Lehen wahr so hoch, die Verkauf Wert von jeden hundert fünf Gulden,
              Darauf der Verkäufer die Lehen aufgelassen, und ist Käufer Caspar Lenkersdorffer mit solcher Papiermühle erblich belehnt und zugeschrieben worden, Actum ut Supra (geschehen wie oben)

              Quelle: HStA Dresden 12613 GB Penig Nr. 113 Fol. 293b-294a

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              • bali70
                Benutzer
                • 13.10.2013
                • 54

                #8
                1634 Lehnbrief

                24.03.1634 Lehnbrief für Caspar Lenkersdorffer über die PM Penig
                Penigk
                Belehnung wegen der Papiermühle Caspar Lenkersdorff und dessen Kauf belangend
                Zu wissen, das heute acto zu Ende bemelt vor mir der Schönburgischen Gestalten Johann Ehrbern an gewöhnlicher Amtsstelle vorstellich erschienen, Caspar Lenkersdorff Papiermachers allhier selig hinterlassene Witwe und Kinder als H. Peter Botticher, Peter Rudolph beide des Rats, Hans Christoph Becker, und Albertus Steinmüller Vorsteher des gemeinen Kastens Ehrenen Reginen, H. Friedrich des ausländischen Studiosi, Samuels und Christians verordnete und bestätigte Vormunder sowohl Hans Thiem Hansen und Hans Helwig des Andreas, des sel. verstorbenen Andreas Rudloph Sohn, aller seither obgemelten Lenkersdorf sel. hinterlassene Erben, berichten an und vorbracht, welcher Gestalt Sie die von ihren respektive Ehemann, Mündlein Vater und Großvater anererbte Papiermühle beneben den dazu gehörigen Bleichzipfel, Garten und Keller in Mühlberge, den Sohn Caspar Lenkersdorff auch Papiermacher, mit allen und jeder Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Nutzung, Abrichtung und Beschwerungen, vorhandenen Handwerkszeug, samt allen deme, was in solchen erd- wied- nagel- und mauerfest ist, nichts davon ausgeschlossen, sondern allermaßen, wie sie sein sel. Vater innen gehabt in beständigster Form, Maß und Weise als solches zu Recht und sonsten auch nach hiesigen Stadtgebrauch am kräftigsten geschehen könnte, vermochte freiwillig und wohlbedächtig um und vor 1200 F als 400 f zu Angelde und 800 f auf Erbegeld erb- und eigentümlich verkauft, und zu kaufen geben hätten, Solchen nach die Ehefrau und Mündlein angestorben Lehn wirklich aufgelassen, woran erwähnter Käufer Caspar Lenkersdorf mit berührter Papiermühle hinwieder belehnt und zugeschrieben worden,
                Anlangend die Kaufsummer fallen 150 f instehenden Ostermarkt 1634 dann 150 f Neujahrsmarkt 1635 100 f Michaelismarkt, geliebt es Gott 1635. Schreibe wird zu Angelde, die hinterstelligen 800 f aber uff Erbgeld jährlich mit 50 F und mit 25 F Ostermarkt 25 F Michaelismarkt 1636 den Anfang damit zu machen, und damit bis zu gänzlicher Bezahlung zu verfahren, (jedes Mal ohne Verzug an guter genehmer und unverschlagener Münze den Reichstaler zu 24 gl gerechnet gänzlich erlegt und abgestattet worden, inmaßen Käufer solches also beständig angelobt und zugesagt, mit der ferner Bewilligung seinen jüngsten Bruder Christian das Handwerk umsonst woferne er Lust und Beliebung dazu tragen würde zu lernen, mit notdürftiger Kleidung zu versorgen, nach ausgestandener Lehre den Lehrbraten auszurichten, und über das zu seinen Ehr oder Handwerk ins künftige unbeschadet der Kaufsumme ihme noch 20 F gutwillig zu geben, da aber er nach Gottes Willen versterben möchte, sollten die Käufern wieder anherfallen, und zugute gehen, nach mehren Inhalt des Kaufbriefs mit vorbeschriebenen allen und jeden sind ermelte Kontrahenten als Verkäufer und Käufer allerdings zufrieden gewesen und deme allen also stet und fest unverbrüchlich nachzukommen beständiglich angelobt, und zugesagt, treulich und ohne gefährde, zu mehrer Urkund und Nachrichtung dessen, ist dieser Kauf dem allgemeinen Kaufbuch inseriert und begehrenden Teil Abschrift der von unter meiner eigen Hand und aufgedruckten Amtssiegel in Beisein Wolf Frankens Mahlmüllers als Käufers Beistand, zugeben bewilligt worden, Actum den 24. Marty Anno 1634

                Quelle: HStA Dresden 12613 GB Penig Nr. 116 fol. 200b-201a

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                • bali70
                  Benutzer
                  • 13.10.2013
                  • 54

                  #9
                  1649 Lehnbrief

                  26.04.1649 Lehnbrief für Christian Lenkersdorffer über die Papiermühle Penig enthält den Kaufkontrakt vom 28.2. mit Vorkaufsrecht nach 12 Jahren für den Sohn Caspar

                  Penigk
                  Lehn über Christian Lenkersdorffer erkaufte Papiermühle
                  Vor mir der Zeit Schönburg. Rat und Amtmann allhier, D. Georg Zorn, sind Caspar Lenkersdorffers weiland Papiermachers allhier selig hinterlassenen Witwe und Kinder Vormunder erschienen, als Johann Thiem der Witwen Anna Catharina, Johann Schmied, des Sohns Caspar Lenkersdorffs und Hans Hilbig der Tochter Maria Elisabeth Vormund, haben an gewöhnlicher Amtsstelle angebracht und berichtet, welcher Gestalt sie die Papiermühle allhier mit allen Pertinenzien, Nutzung, Abrichtung und Beschwerungen, nichts davon ausgeschlossen, Christian Lenkersdorffern verkauft, und darüber einen Kaufkontrakt in Schriften unterm dato den 28. Februar jüngsthin aufgerichtet hätten, welchen sie vorgelegt, und laut derselbe von Wort zu Wort wie folgt:
                  Kund und zu wissen sei hiermit jedermänniglich, dass im Namen der heiligen hochgelobten Dreifaltigkeit, Gottes des Vaters, Sohnes und heiligen Geistes heute dato zu end bemelt zwischen Caspar Lenkersdorffs weiland Papiermachers allhier selig hinterlassene Kinder zu end benannten Vormunden und Interessenten, Verkäufern an einen, und Christian Lenkersdorffern Papiermacher, Käufern anders Teils, ein ehrlicher aufrichtiger und unwiderruflicher Kauf in beständigster Form, Maaß und Weise, als solches zu Recht und sonst auch nach hiesiger Stadt Gebrauch, am kräftigsten geschehen könnte und möchte, nachfolgender Gestalt beschlossen worden, nämlich: Es haben gedachte Vormunder Ihrer Mündlein Vaters seligen Papiermühle neben dazu gehörigen Bleichzipfel Garten und Keller am Mühlberg, mit allen Zugehörungen, Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Abrichtung und Beschwerung nichts davon ausgeschlossen, sondern allermaßen wie sie ermelter Mündlein Vater und Großvater sel. innegehabt, genutzt und gebraucht, oder auch nutzen und gebrauchen können, sollen oder mögen, Christian Lenkersdorffer, um und vor Eintausend und Zweihundert Gülden auf einen Wiederkauf zugeschlagen, darauf Käufer 400 f als 200 f Ostermarktnächstkünftigen, und dann 200 f Ostermarkt des zu Gott laufenden 1650sten Jahres zum Angeld, dann die hinterstelligen 800 f auf Erbengeld als jeder … so zwischen Oster- und Michaelismarkt 25 f und also jährlich 50 f zu erlegen, und den Anfang Ostermarkt 1651 damit zu machen und bis zu endlicher Bezahlung zu versehen, jedes Mal an guter gewohnhafter und genehmer Münze, den Reichstaler zu 24 gl gerechnet, auch ohne einigen Verzug, der Aufwendung der geringsten Schäden und Unkosten und Verzicht zu erlegen und auszuzahlen, mit Hand und Mund zugesagt und versprochen.
                  Über dieses hat Käufer seines Bruders sel. hinterlassen Tochter Maria Elisabeth gewilligt, ihr in der Papiermühle freie Kost, bis sie Gottes Willen zu ergreifen möchte, zu geben, und wenn sie heiratet, will er den Kauf ohne Abbruch ihr 20 f zu Kleidergeld entrichten, auch auf Abschlag ihrer Anwartung zu dero Erben Ausstattung 30 f auszahlen, und ihr künftig an der Anweisung wieder abkürzen,
                  den Knaben Caspar hat er versprochen unbeschadet der Kauf seine, auf 3 Jahre freie Kost und Kleidung, nach deren Verfließung soll er ihn, wenn er Lust zum Handwerk hat, dasselbe lernen, und nach ausgestandener Lehre, den Lehrbraten entrichten, da aber der Knabe Lust zum Studieren trüge, soll er ihm deswegen 20 f abzustatten verpflichtet sein, stirbt aber nach Gottes Wille ein oder das andere, so fallen diese Bewilligungen Käufer wieder anheim. Auf den Fall nun der Knabe Caspar durch Gottes Gnade leben, und das Handwerk lernen möchte, und künftig nach ausgestandener Lehr- und Wanderschaft diese seines Vaters sel. Papiermühle sollten annehmen könnte, und wollte, So hat Käufer vor sich und die Seinigen Ihme binnen 12 Jahren mehrgedachte Papiermühle um diese Kaufsumme der 1200 F und benannte Fristen wieder abzutreten, einzuräumen und zu übergeben, sich verpflichtet frei Abtretung derselben, aber sollen Christian Lenkersdorffern, oder den Seinigen die zu solcher Zeit vorhandene Besserung auf Erkenntnis der Obrigkeit erstattet worden, die Beschwerungen aber ist Käufer solche Zeit abzutragen, und über sich geben zu lassen schuldig, und weil Ihme an izo (jetzt) in der Papiermühle alles vorhandene Handwerksgeräte gelassen worden, Als hat er künftig solches bei der Überlassung nach der dessentwegen aufgerichteten Spezifikation wieder zu erstatten und zu übergeben angelobt derowegen Verkäufer Käufern, die Papiermühle und zugehörige Stücke(außerhalb was der Obrigkeit ins künftige daran zu entrichten sein wird) von Schulden und Gulden zu befreien, in Lehn zu verschaffen, nach gewöhnlicher Bezahlung wirkliche Verzicht zu tun, auch für männigliches Ahn- und Ansprüche, wie landesüblich, auch … Recht und Gewohnheit so jederzeit zu gewähren versprochen, inmittelst aber soll solche Papiermühle samt dazu gehörigen Stücken, denen gesamten Interessenten, Kreditoren, Kindern und Erben, bis so lange die Zahlung wirklich erfolgt, zum ausdrücklichen Unterpfand stehen und haften,
                  Treulich und ohne gefährde
                  Zu Urkund auch steter und fester Haltung willen, ist der Gottespfennig all sobald entrichtet, dieser Kauf zu Papier gebracht, und von denen Kontrahenten und dazu erbetenen Beiständen wissentlich vollzogen worden,
                  So geschehen Penigk am 28. Februar Ao. 1649
                  (LS) (LS) (LS)
                  Albertus Steinmüller Samuel Lenkersdorffer Christian Lenkers-
                  Käufers Beistand Papiermacher von Colditz dorffer Käufer
                  meines Bruders als Käufers Beistand

                  (LS) (LS)
                  Johann Thieme in kriege- Johann Schmied in Hans Hilbig in Vor-
                  rischer Vormundsch. Annen Vormundschaft des mundsch. der Tochter
                  Catharinen Lenkersdorfin Sohns Caspar Lenk- Marien Elisabeth.
                  woferne dero H. Brüder ersdorf
                  und Freunde zufrieden sein,

                  Peter Lange der Kin-
                  der Großvater.
                  Wann dann Käufer Christian Lenkersdorffer gleicher Gestalt zur Stelle gewesen, sich des solchen Kauf bekennt, Verkäufer die Lehn aufgelassen, und Käufer darum angehalten und gebeten,
                  Als ist er Christian Lenkersdorffer mit erkaufter Papiermühle und Zugehörungen beliehen und solche Lehn anhero verschrieben worden.
                  Was sonst diese Papiermühle gnädige Herrschaft an jährlichen Abrichtungen schuldig, hiervon ist Nachricht in Erbzinsregister und in des alten Caspar Lenkersdorffers sel. Lehnverschreibung fol. 293 des … Lehnbriefs angefangen Ao. 1597 No.11 zu befinden, dabei es bewendet, Actum den 26. April Ao. 1649


                  Quelle: HStA Dresden 12613 GB Penig Nr. 117 fol. 327b-329b

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                  • bali70
                    Benutzer
                    • 13.10.2013
                    • 54

                    #10
                    1698 Lehnbrief

                    15.07.1698 Lehn Samuel Lenkersdorffer über die PM Penig
                    enthält Kaufbrief vom 14.07.1698

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                    • bali70
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                      • 13.10.2013
                      • 54

                      #11
                      1662 Lehnbrief

                      03.02.1662 Caspar III Lenkersdorffer Lehnbrief über die Papiermühle Penig erwähnt den Kauf am 16.05.1661 und den Tod des Christian 1656 (Bruder des Caspar II)
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                        • 13.10.2013
                        • 54

                        #12
                        1694 Lehnbrief Leubnitz

                        01.10.1694 Lehnbrief Christoph Ernst Lenkersdorffer (PM Leubnitz)
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                          • 13.10.2013
                          • 54

                          #13
                          1708 Lehnbrief Schwarzbach

                          27.11.1708 Lehnbrief über die PM Schwarzbach für Georg Meyer
                          erwähnt dass die PM 1577 von Elias Lenkersdorffer †1607 erbaut wurde
                          erwähnt dass 1607 dessen Sohn Christoph die PM übernommen hat
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