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  #1  
Alt 03.03.2021, 16:39
Benutzerbild von Saraesa
Saraesa Saraesa ist offline weiblich
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Registriert seit: 26.11.2019
Beiträge: 1.011
Standard Recherche bei vermissten Vorfahren

Zum zuletzt in Kleinschönberg wohnhaften Stuhlbauer Karl Heinrich Schmieder (*02.03.1835 in Cämmerswalde/Sachsen) findet sich in der Aufgebotsverhandlung seiner Tochter aus dem Jahr 1884 der Vermerk, dass er seit 13 Jahren verschollen sei. Nähere Umstände werden dazu nicht genannt. Jetzt ist natürlich meine Neugierde geweckt und ich frage ich mich, wie ich an mehr Informationen kommen könnte.
Wurden im Jahr 1871 bereits Vermisstenakten/Polizeiakten u.Ä. angelegt? Wer könnte in so einem Fall am besten weiterhelfen; das Stadtarchiv oder eine andere Einrichtung? Ganz interessant wäre auch die Frage, ob und wann vermisste Personen damals für tot erklärt wurden.
Solltet ihr ähnlichen Fall in eurer Ahnenreihe haben, dann würde es mich freuen, wenn ihr mehr zu eurer Recherche berichten könntet.

Ich freue mich wie immer über alle Antworten!
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  #2  
Alt 03.03.2021, 21:18
Benutzerbild von Svenja
Svenja Svenja ist offline weiblich
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Registriert seit: 07.01.2007
Ort: Kanton Luzern, Schweiz
Beiträge: 4.311
Standard

Hallo

In solchen Fällen wird man oft in Intelligenz- oder Amtsblättern fündig. Ich weiss jedoch nicht ob welche aus Sachsen online einzusehen sind. Ich kenne vor allem diejenigen aus Bayern und Franken, die bei digipress und google books online einsehbar sind.

Gruss
Svenja
__________________
Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
https://iten-genealogie.jimdofree.com/

Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73
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  #3  
Alt 03.03.2021, 21:31
Philipp Philipp ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 841
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Hallo!

Ganz allgemein:

Die Verschollenheit wird aktuell im Verschollenheitsgesetz geregelt, zuvor (ab 1900) im BGB. Die Regelungen zur Verschollenheit sollen seit dem 16. Jhdt. aus dem Gewohnheitsrecht ausgebildet und Einzug in die jeweiligen Landrechte gehalten haben.

Die frühesten Aufgebote und Todeserklärungen kenne ich aus amtlichen Blättern für Teilnehmer der napoleonischen Krieger und im Rahmen der Auswanderungen im 19. Jhdt.

vgl.

https://books.google.de/books?id=Fv5...201812&f=false


Ob und inwieweit die Verfahren selbst in Archiven erhalten sind, weiß ich leider nicht.

Aktuell haben wir aufgrund Nachfrage nach Kopien des Akteninhaltes von zwei Weltkriegsvermissten lediglich zwei Abschriften von Erbscheinen erhalten.

Auch von anderer Seite hatte ich mal vernommen, dass bei Vermisstenfällen jüngeren Datums, aber nach Ablauf von dreißig Jahren lediglich die Beschlüsse erhalten geblieben sind.

Verschollenheit und Todeserklärung sind nicht gleichbedeutend mit dem Ableben der vermissten Person.
Diese kann bereits vorher verstorben sein, das "offizielle Todesdatum" anderenorts aber auch um Jahre überlebt haben, ohne dass davon Kenntnis genommen wurde.

VG
Philipp
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  #4  
Alt 04.03.2021, 09:26
assi.d assi.d ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2008
Ort: Osthessen, bei Fulda
Beiträge: 2.674
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Hallo,

"verschollen" könnte auch heißen, er ist ausgewandert und hat dann nichts mehr von sich hören lassen. Evt. im Auswandererforum nachfragen oder die Schiffslisten wälzen.

Viel Erfolg
Astrid
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  #5  
Alt 06.03.2021, 17:29
Benutzerbild von Saraesa
Saraesa Saraesa ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 26.11.2019
Beiträge: 1.011
Standard

Vielen für eure Antworten!
@Svenja: Danke für den Tipp zu den Amts- und Intelligenzblättern. Von Sachsen habe ich nur vereinzelt Onlinefunde gemacht, aber da müsste doch sicher noch irgendwo was zu holen sein. Vielleicht Gerichtsbücher?
@Philipp: Danke für rechtlichen Hintergründe. Dann kann ich wohl darauf einstellen, dass ich eher eine magere Auskunft bekommen werde.
@assi.d: Wenn er ohne Familie ausgewandert sein sollte, wird er vielleicht auch seinen Namen geändert haben. Das könnte problematisch werden.
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