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Hallo Marlies,
in meinen Unterlagen (Anfang der 70er des letzten Jahrhundert) musste der Kirchenaustritt in größeren Städten (in diesem Falle Hannover) beim Amtsgericht veranlasst werden. Von dort aus wurde die Kirche informiert. Das Landeskirchenamt hat dann einen Kirchensteuerbefreiungsbescheingung geschickt. Dieses passierte an dem Wohnort, in dem man gerade angemeldet war. Aber da die Bestätigung vom Landeskirchenamt kam, würde ich es dort einmal versuchen.
Meine Schwiegereltern lebten in einem kleineren Ort (Falle Ronnenberg) und haben den Kirchenaustritt Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts beim zuständigen Standesamt veranlasst.
Also denke ich mal, dass die Landeskirchenämter schon die richtigen sein sollten.
Gruß,
Carlton
Original von Udo Wilhelm
beim Einwohnermeldeamt werden alle Kircheneintritte oder Kirchenaustritte festgehalten
Hallo Udo,
auch die aus den 30er Jahren?
Einmal sollte die Kirche darüber Buch führen, zum anderen das Finanzamt. Aber diese Daten werden wohl, genau wie alles (neue) dem Datenschutz unterliegen.
der Kirchenaustritt wird (innerhalb der Kirche, in dem Fall kath.) festgehalten, nur WO ist das für unsereins einsehbar?
Die Mutter eines Bekannten, (die schon vor Jahren aus der Kirche ausgetreten war) starb vor ein paar Tagen, der Sohn wollte sie kirchlich beerdigen lassen, der Pfarrer weigerte sich mit der Begründung, sie sei ja kein Kirchenmitglied mehr gewesen.
der Kirchenaustritt müsste auch in der Einwohnermeldekarte vermerkt sein.
Diese sind allerdings erst seit 1920 geführt worden.
Mein Großvater ist beispielsweise 1943 aus der Römisch-katholischen Kirche ausgetreten, wie ich daraus erkennen konnte. Ist anzunehmen, daß das in diesem Fall politische Gründe hatte.
dankeschön, aber wie genau steht es im Kirchenbuch?
Ich habe ein Datum, (im Kirchenbuch, genauer beim Taufeintrag) nichts dahinter, nichts davor, ein Archivleiter meinte, es könne u.U. das Datum eines Kirchenaustrittes sein.
Wir haben gemeinsam überlegt, wann Nachträge gemacht werden: Heirat, weitere Eheschließungen, Tod, vielleicht Kommunion und/oder Firmung. Evtl. kommt auch ein Kirchenaustritt in Frage.
Was wäre noch ein Grund, um im Taufregister Nachträge zu machen?
Original von Marlies
Wir haben gemeinsam überlegt, wann Nachträge gemacht werden: Heirat, weitere Eheschließungen, Tod, vielleicht Kommunion und/oder Firmung. Evtl. kommt auch ein Kirchenaustritt in Frage.
Was wäre noch ein Grund, um im Taufregister Nachträge zu machen?
Viele Grüsse
Marlies
Hallo Marlies,
wie alt war denn der/die Getaufte zu dem Zeitpunkt, den das Randdatum angibt?
Vielleicht kann man ja etwas anhand des Alters ausfindig machen; vielleicht gibt es aber auch einen weiteren, neuen Eintrag im (neuen?) Kirchenbuch zu dem angegebenen Datum, dann wäre das Datum evtl. sowas wie ein Verweis zu einem Eintrag in einem anderen Register, in dem man nachschlagen soll...?!
(Ich kenne mich mit dem "System" eines Kirchenbuchs nicht aus, daher entschuldige ich mich vorab, falls das Blödsinn ist, was ich gerade schrieb... war nur so ein Gedankengang! ).
Original von Hintiberi
wie alt war denn der/die Getaufte zu dem Zeitpunkt, den das Randdatum angibt?
Hallo Jens,
25 Jahre war mein Vater zum Zeitpunkt des Randvermerks alt, das Kirchenbuch wurde etwa noch 20 Jahre weitergeführt, ich habe den Eintrag (als große Ausnahme, die Pfarrsekretärin konnte die Schrift nicht lesen) selbst in Augenschein nehmen können.
Hallo Marlies, vor über 25 Jahren bin ich aus der Kirche ausgetreten.
Nachdem ich beim Amtsgericht die notwendigen Unterlagen unterschrieben hatte, bekam ich einen Brief meiner Pfarrei wo ich getauft worden bin. Zuerst bekam ich noch eine Bedenkzeit, nachdem diese abgelaufen war, wurde ich aus dem Taufregister gestrichen.
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