Hallo liebe Mitforscher,
ich benötige bitte Eure Einschätzung und Eure Schwarmintelligenz:
Der Großvater meines Mannes ist unbekannt, sein Vater Theo wurde unehelich geboren. Natürlich steht von dem Erzeuger des Kindes nix in der Geburtsurkunde.
Nun habe ich im Nachlass eine Erklärung des Kindsvaters von 1932 gefunden, in der sich ein "Otto Augusto" zur monatlichen Unterhaltszahlung bereit erklärt.
1. Vermutung: Otto Augusto, das scheint der Vater zu sein.
1952 stirbt in HH ein "Otto Theodor Augusto".
2. Vermutung: wieder das Theo(dor) wie auch sein Sohn heißt, das scheint tatsächlich der Vater zu sein.
1885 in Aschersleben geboren ist Otto Theodor Augusto der Sohn des Theodor Augusto und seiner Gattin Auguste Richter.
3. Vermutung: Theo(dor) wird in der Familie als Erst- und Zweitname konstant weitergegeben. Ich habe den Richtigen.
Was meint Ihr? Kann ich ihn guten Gewissens eintragen? Wie könnte ich weitere Beweise bekommen?
Lieben Dank im Voraus sagt
Astrid
ich benötige bitte Eure Einschätzung und Eure Schwarmintelligenz:
Der Großvater meines Mannes ist unbekannt, sein Vater Theo wurde unehelich geboren. Natürlich steht von dem Erzeuger des Kindes nix in der Geburtsurkunde.
Nun habe ich im Nachlass eine Erklärung des Kindsvaters von 1932 gefunden, in der sich ein "Otto Augusto" zur monatlichen Unterhaltszahlung bereit erklärt.
1. Vermutung: Otto Augusto, das scheint der Vater zu sein.
1952 stirbt in HH ein "Otto Theodor Augusto".
2. Vermutung: wieder das Theo(dor) wie auch sein Sohn heißt, das scheint tatsächlich der Vater zu sein.
1885 in Aschersleben geboren ist Otto Theodor Augusto der Sohn des Theodor Augusto und seiner Gattin Auguste Richter.
3. Vermutung: Theo(dor) wird in der Familie als Erst- und Zweitname konstant weitergegeben. Ich habe den Richtigen.
Was meint Ihr? Kann ich ihn guten Gewissens eintragen? Wie könnte ich weitere Beweise bekommen?
Lieben Dank im Voraus sagt
Astrid
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