Allgemeiner Anzeiger der Deutschen
( [...] bedeutet: es gibt mehr an Informationen) Die hier in der Liste angeführten Namen aus dem Allgemeinen Anzeiger ist NICHT vollständig
Allgemeiner Anzeiger der Deutschen
Ausgabe Nr.1 Mittwoch den 2. Januar 1828
Von dem Königlichen Stadtgericht hiesiger Residenz wird auf den Antrag des Premierlieutenant außer Dienst, Samuel Stiller, dessen Bruder Johann Gottlieb Stiller welcher als Fleischergeselle am 1. März 1800 sich von hier auf die Wanderschaft begeben, und seit dieser Zeit nicht mehr zurückgekehrt ist, auch keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte ertheilt hat, hierdurch öffentlich vorgeladen, sich noch vor oder in dem auf den 3. May 1828 vormittags um 10 Uhr angesetzten Termin vor dem ernannten Deputirten Herrn Justizrath Forche entweder persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten oder wenigstens schriftlich zu melden, und von seinem Leben und Aufenthalte überzeugende Nachricht zu geben, bey seinem Ausbleiben aber wird derselbe für todt erklärt und sein im hiesigen Waisen- Amt depositorio befindliches großmütterliches Vermögen den sich gehörig legitimirenden Erben zugesprochen werden.
Breslau den 27. May 1827
Das Königliche Stadtgericht von Blankensee
Richter
( [...] bedeutet: es gibt mehr an Informationen) Die hier in der Liste angeführten Namen aus dem Allgemeinen Anzeiger ist NICHT vollständig
Allgemeiner Anzeiger der Deutschen
Ausgabe Nr.1 Mittwoch den 2. Januar 1828
Von dem Königlichen Stadtgericht hiesiger Residenz wird auf den Antrag des Premierlieutenant außer Dienst, Samuel Stiller, dessen Bruder Johann Gottlieb Stiller welcher als Fleischergeselle am 1. März 1800 sich von hier auf die Wanderschaft begeben, und seit dieser Zeit nicht mehr zurückgekehrt ist, auch keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte ertheilt hat, hierdurch öffentlich vorgeladen, sich noch vor oder in dem auf den 3. May 1828 vormittags um 10 Uhr angesetzten Termin vor dem ernannten Deputirten Herrn Justizrath Forche entweder persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten oder wenigstens schriftlich zu melden, und von seinem Leben und Aufenthalte überzeugende Nachricht zu geben, bey seinem Ausbleiben aber wird derselbe für todt erklärt und sein im hiesigen Waisen- Amt depositorio befindliches großmütterliches Vermögen den sich gehörig legitimirenden Erben zugesprochen werden.
Breslau den 27. May 1827
Das Königliche Stadtgericht von Blankensee
Richter
Kommentar