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  #1  
Alt 18.09.2019, 22:42
Benutzerbild von Ralf-I-vonderMark
Ralf-I-vonderMark Ralf-I-vonderMark ist offline männlich
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Standard Wird der Name des Vaters des Bräutigams in dem Ehekontrakt erwähnt?

Hallo zusammen,

ich habe ein Verständnisproblem zum Ehekontrakt vom 18. Juni / 25. Juni 1781 zwischen Johann Bernhard Bruchhäuser aus Berndorf und der ehr und tugendsamen Christina Elisabeth Grafin von Eppe aus der sogenannten Walmenmühle, eheliche Tochter des Johannes Graff.

Denn bislang sind die Eltern und die Herkunft des Müllers der Walmenmühle zu Eppe Johann Bernhard Bruchhäuser (°°23.07.1781 in Eppe mit Anna Christina Elisabeth Graf) unbekannt.

Doch entgegen der Erwartung wird in dem Ehekontrakt kein Vater des Bräutigams konkret genannt.

Aber gleichwohl gehört der Bräutigam Johann Bernhard Bruchhäuser nicht zu den Unterzeichnern des Kontraktes. Die ersten beiden aufgelisteten Personen sind:

Johann Friederich Bruchhäuser
Johannes Graf als (xxx) Vater

Nachdem beiden (xxx) Verlobten (xxx), als der Braut Vater
und der nahmens des Bräutigams Vaters erschienene Richter Jäger aus Eppe
diese Ehe (beredung) nochmals genehmigt und der
selben ohne alle Einwende nachzukommen angelobet hatten

Der Text in blau ist der für die Bewertung maßgebliche Teil. Die Worte in (rot) kann ich zwar nicht lesen.
Allerdings leitet sich aus der Systematik die Möglichkeit ab, dass der oben an erster Stelle der Unterzeichnenden aufgeführte Johann Friedrich Bruchhäuser der Vater „meines“ Johann Bernhard Bruchhäuser gewesen sein könnte, weil die Formulierung „nahmens des Bräutigams Vaters erschienene“ darauf hindeutet, dass der Vater im Zeitpunkt der Vereinbarung des Ehekontraktes am 25.06.1781 noch lebte und diese Voraussetzung z.B. auf den Müller zu Berndorf Johann Friedrich Bruchhäuser (*13.09.1727 in Twiste; +08.05.1783 in Berndorf) zutrifft.

Das Problem besteht darin, dass Johann Friedrich Bruchhäuser zwar nachweisbar 11 Kinder aus 2 Ehen hatte, dass aber alle 5 Söhne im Kleinkindalter verstorben sind und kein erwachsen gewordener Sohn bekannt ist.

Gleichwohl gibt es außer dem HerkunftshinweisBerndorf" in dem Ehekontrakt diverse Indizien, welche auf eine familiäre Beziehung nach Berndorf hindeuten. Ein entscheidendes Argument könnte sein, dass Johann Friedrich Bruchhäuser am °°27.10.1751 getraut wurde und das 1. bekannte Kind erst am *05.10.1753 in Berndorf geboren wurde. Da das Kirchenbuch von Berndorf erst 1753 beginnt, ist es denkbar, dass ein Kind Ende 1751 oder 1752 geboren worden sein kann, auch wenn ein Hinweis auf ein weiteres Kind bislang nicht bekannt ist.

Die Wahrscheinlichkeit oder gar Richtigkeit der Spekulation hängt letztendlich davon ab, ob der o.g. Text darauf hindeutet, dass der Vater des Johann Bernhard Bruchhäuser tatsächlich Johann Friedrich Bruchhäuser hieß.

Den mich interessierenden Teil habe ich zunächst zur Markierung als snipping-Ausschnitt „Ehekontrakt 1781 Zeugen“ angehängt.
Den bei FamilySearch heruntergeladenen Ehekontrakt Johann Bernhard Bruchhäuser & Christina Elisabeth Graf vom 25.06.1781 kann ich aufgrund der Größe der Datei nicht als Anhang beifügen, sondern nur den Link der beiden Digitalisate Nr. 349 und Nr. 350 mitteilen.
vgl. https://www.familysearch.org/search/...3Q9M-CSGV-835F
und https://www.familysearch.org/search/...3Q9M-CSGV-83PK

Nun würden mich Eure Meinungen interessieren.

Viele Grüße
Ralf
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Ehekontrakt 1781 Zeugen.JPG (56,4 KB, 21x aufgerufen)
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  #2  
Alt 19.09.2019, 07:09
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Hallo Ralf,

für mich ergibt sich aus den Eintragungen recht eindeutig, dass der erstgenannte Zeuge Johann Friedrich Bruchhäuser der Vater des Bräutigams ist.

Hier noch einige Ergänzungen zu Deiner blau-roten Textpassage:

Johann Friederich Bruchhäuser
Johannes Graf als Schwieger Vater

„Nachdem beiderseits Verlobte so wohl, als der Braut Vater
und der nahmens des Bräutigams Vaters erschienene Richter Jäger aus Eppe
diese Ehebindung nochmals genehmigt und der
selben ohne alle Einwende nachzukommen angelobet hatten“

Gruß
Reiner

Geändert von ReReBe (19.09.2019 um 07:10 Uhr)
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  #3  
Alt 19.09.2019, 07:41
Benutzerbild von Ralf-I-vonderMark
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Hallo Reiner,

vielen Dank für Deine Einschätzung und die Ergänzung der für mich nicht lesbaren Worte.

Johannes Graf als Schwieger Vater habe ich auch deshalb nicht lesen können, weil er ja definitiv der Brautvater ist und ich dann das Wort aus dem Sinnzusammenhang nicht erraten konnte.

Aber wenn der Brautvater an 2. Stelle als Schwiegervater des Bräutigams und künftigen Nachfolgers als Müller der Walmenmühle zu Eppe aufgeführt wird, dann ist es systematisch logisch, dass es sich bei der an 1. Stelle aufgeführten Person um den Vater des Bräutigams handelt.

Dies entspricht auch der Systematik in den anderen Ehekontrakten, auch wenn später in den von mir ausgewerteten Ehekontrakten aus dem Jahr 1810 stets an 1. Stelle links der Bräutigam und erst an 2. Stelle darunter der Vater des Bräutigams und rechts an 1. Stelle die Braut und darunter an 2. Stelle der Vater der Braut oder alternativ bei einem schon verstorbenen Vater der Vormund der Braut aufgeführt wurde.

Ja, die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Müller Johann Friedrich Bruchhäuser aus Berndorf der Vater des Johann Bernhard Bruchhäusers zu Eppe ist, weshalb ich mich über Deine bestätigende Einschätzung freue und grundlegend auch auf eine solche gehofft habe.

Denn immerhin ist der Walmenmüller zu Eppe Johann Bernhard Bruchhäuser mein Alturgroßvater und ich könnte einen toten Punkt überwinden mit weiteren familiären Anknüpfungen. Denn der Müller zu Berndorf Johann Friedrich Bruchhäuser war der jüngste Sohn der Müllers der Ober- bzw. Junkermühle zu Twiste Johann Heinrich Bruchhäuser (1688 – 1745), welcher dieselbe 1715 in Erbpacht übernommen hatte.

Weitere Meinungsäußerungen sind gerne willkommen.

Viele Grüße
Ralf
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  #4  
Alt 19.09.2019, 09:36
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Hallo Ralf,


ich lese alles so wie Reiner es schon geschrieben hat und teile auch seine Einschätzung zum Vater. Da die Unterschriften nicht eigenhändig gemacht wurden und der Richter Jäger dabei auch nicht vorkommt, denke ich, dass der Vertrag unter seiner Aufsicht und damit aus Sicht des Bräutigams (deshalb Schwiegervater) aufgesetzt wurde. Damit steht auch der Name des Vaters, den er vertritt, an erster Stelle.


Gruß aus Dortmund,
Ramanujan
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  #5  
Alt 19.09.2019, 15:32
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Hallo Ramanujan,

schönen Dank für Deine weitere Meinung, welche die Wahrscheinlichkeit verdichtet, dass der Müller Johann Bernhard Bruchhäusers zu Eppe ein Sohn des Müllers Johann Friedrich Bruchhäuser zu Berndorf (*13.09.1727 in Twiste; +08.05.1783 in Berndorf) ist.

Dann könnte Johann Bernhard Bruchhäuser vermutlich in der Zeit zwischen Ende 1751 bis Mitte 1752 geboren worden sein, da die Eltern am °°27.10.1751 in Twiste heirateten und die älteste bekannte Tochter Maria Elisabeth Bruchhäuser am *05.10.1753 in Berndorf geboren wurde.
Leider sind von Berndorf keine Kommunikationen für die Zeit von 1760 – 1770 überliefert.

Ein verbindlicher Beleg könnte jedoch dann gelingen, wenn der Müller der Walmenmühle zu Eppe Johann Bernhard Bruchhäusers in einem der noch zu findenden Ehekontrakte der drei mutmaßlichen Schwestern Caroline Sophia Bruchhäuser (*17.07.1763 in Berndorf; +15.02.1806 in Berndorf; °°13.02.1784 in Berndorf mit dem Müller der Trummelmühle zu Berndorf Johannes Schultze (1758 – 1834); Maria Christine Bruchhäuser (*03.02.1766 in Berndorf; +05.10.1816 in Mühlhausen; °°(I)23.11.1791 in Berndorf) mit dem Müller des Mühlhäuser Hammers Johannes Ulrich (1764 – 1809) oder Anna Elisabeth Bruchhäuser (*29.08.1770 in Berndorf; +03.08.1836 in Berndorf; °°30.11.1792 in Berndorf mit dem Schneidermeister Georg Ernst Stremme (1772 – 1829) als Bruder der Braut aufgeführt wäre.

Aber der Weg zur familiären Verknüpfung ist schon ganz gut und viel versprechend.

Viele Grüße
Ralf
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