Hochzeit 1862 Proklamation und Dispensation

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  • schulkindel
    Erfahrener Benutzer
    • 28.02.2018
    • 871

    [gelöst] Hochzeit 1862 Proklamation und Dispensation

    Heiratseintrag ("Copulirte") 1862
    Kirchenbuch Ribnitz, Mecklenburg
    Maria Caroline Magdalene Heidenreich


    Hallo

    was bedeutet das?
    Proklamation ist klar, Aufgebote.
    Was bedeutet Dispensation?
    Und was bedeuten die beiden untersten Zeilen
    ....
    11. November 1864?
    1864 wurde ein Sohn geboren, allerdings im Februar, getauft ebenfalls im Februar.
    Die Braut beschäftigt mich ganz schön, ich schrieb es schon unter „Geburtseintrag 1861“

    Viele Grüße
    Renate
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19711

    #2
    Guten Tag,
    ich lese:
    21.11.

    Sonntag 22. post Trin.
    Dispens. vom II. und III. Aufgebot
    durch d.
    R.si.
    des hohen Oberkirchenrats Schwerin
    vom 4 (oder 11.).11.1864
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Zitat von schulkindel Beitrag anzeigen
      Was bedeutet Dispensation?
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • schulkindel
        Erfahrener Benutzer
        • 28.02.2018
        • 871

        #4
        Heiratseintrag ("Copulirte&quot 1862 Kirchenbuch Ribnitz, Mecklenburg

        Henrywilh,

        danke.
        Klüger bin ich dadurch nicht geworden.
        Die Braut war evangelisch und der Bräutigam auch.

        Gruß
        Renate
        Zuletzt ge?ndert von schulkindel; 16.01.2019, 16:20.

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          Das hat nix mit evangelisch zu tun.
          Kirchenrechtlich musste vor der Eheschl. eine 3 malige Verkündigung (Proklamation // Aufgebot) erfolgen.
          In Ausnahmefällen (Krankheit, Schwangerschaft oder sonstige Triftigkeiten) konnte davon befreit werden (=Dispens) (wie hier von der 2. und 3. Verkündigung)
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

          Kommentar

          • schulkindel
            Erfahrener Benutzer
            • 28.02.2018
            • 871

            #6
            Hallo Huber Benedikt,

            danke.
            Das mit dem dreimaligen Aufgebot ist schon klar.
            Aber soweit ich das mitbekommen habe, war die Verkündigung wohl in der Regel an den 3 Sonntage, bevor die Trauung stattfand.
            Trinitatis ist der Sonntag nach Pfingsten.
            Ich muss dann wohl so interpretieren, dass am 22. Sonntag nach Trinitatis
            der hohe Oberkirchenrats Schwerin die Dispensation vom II. und III. Aufgebot erlassen hat.
            Und das am 11. November 1864, dem Tag der Geburt des in der Ehe geborenen gemeinsamen Sohnes?

            Gruß
            Renate

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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              Der Dispens ist vom 4. Nov (nicht 11.)
              Die 1. Verk fand am So den 16. 11. /= 22. So nach Trinitatis 1862 statt.
              Aufgrund des Disp brauchte es keiner weiteren Verkündigung so dass die Vermählung schon am 21. 11 stattfinden konnte .
              Ist das soweit nachvollziehbar??

              Und das am 11. November 1864, dem Tag der Geburt des in der Ehe geborenen gemeinsamen Sohnes?

              Den Satz versteh wiederum ich überhaupt nicht. Wir befinden uns im Jahre 1862.
              lt. deiner Eingangsmitteilung:

              Heiratseintrag ("Copulirte") 1862
              Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 16.01.2019, 19:14.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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              • schulkindel
                Erfahrener Benutzer
                • 28.02.2018
                • 871

                #8
                Hallo Huber Benedikt,

                danke für Deinen Beitrag.
                Es stimmt wirklich, dass das aus dem Kirchenbuch "Copulirte 1862" stammt.
                Und auch das Jahr 1864 ist deutlich zu lesen, auch das ist kein Irrtum von mir, dass 1864 ein Sohn des Paares geboren wurde.

                Ich hatte mir den Eintrag mal per snipping Tool in eine Wortdatei gebracht.
                Leider hatte ich mich mit der Quellenangabe vertan.
                Ich habe nun bei Ancestry und Familysearch gesucht und gesucht, leider nichts gefunden. Mein Internetanschluss "bockte" zudem, so dass ich im Suchen eingeschränkt war und mich auch erst heute melde.
                Ich werde das Thema als gelöst abschließen und danke allen, die mir hier geholfen haben.

                Renate

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                • Huber Benedikt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.03.2016
                  • 4650

                  #9
                  ..das Jahr 1864 ist deutlich zu lesen

                  Aber nicht in diesem Eintrag.
                  Das Datum am Schluss (=Datum des Dispenses) lautet
                  4. Nov. 1862
                  Die letzte Ziffer ähnelt zwar einer 4 ist aber eine 2 (vgl. die 2 in 21)
                  Ursus magnus oritur
                  Rursus agnus moritur

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                  • schulkindel
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.02.2018
                    • 871

                    #10
                    Huber Benedikt

                    danke.
                    Ich hatte soeben den Traueintrag gefunden.
                    Er steht bei Ancestry unter Deutschland, ausgewählte evangelische Kirchenbücher 1500-1971, Mecklenburg Ribnitz Taufen, Heiraten, Tote und Konfirmationen 1843-1863.
                    Da die Braut vor dieser Ehe schon Kinder bekommen hatte, habe ich an diesem Eintrag herumgerätselt.
                    Als sie dann starb, hat der verwitwete Mann wieder geheiratet - verständlich - und mit einer neuen Frau wieder Kinder bekommen.
                    Ahnenforschung zwingt einen immer, sich mit den Zeitverhältnissen auseinander zu setzen.
                    Nur schade, dass in der Familie nichts überliefert wurde.

                    Gruß
                    Renate

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                    • Huber Benedikt
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.03.2016
                      • 4650

                      #11
                      Schön dass du den Eintrag gefunden hast

                      Da die Braut vor dieser Ehe schon Kinder bekommen hatte.....
                      war sicher auch der Grund für den Dispens...da brauchte man nicht mehr viel Aufgebots.....
                      d`Hauotsach dass schnell d Órdnung hergestellt wird....
                      Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 18.01.2019, 17:05.
                      Ursus magnus oritur
                      Rursus agnus moritur

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                      • schulkindel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.02.2018
                        • 871

                        #12
                        Hallo Huber Benedikt,

                        ja, meine Denkweise ging auch in die Richtung.
                        Danke

                        Gruß
                        Renate

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