Sterbeort ermitteln, 1. WK, IR 95

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  • augomart2011
    Erfahrener Benutzer
    • 16.05.2011
    • 503

    Sterbeort ermitteln, 1. WK, IR 95

    Hallo zusammen,

    ein Bruder eines Vorfahrens von mir ist im 1. Weltkrieg gefallen. Sein Name war Georg Reichardt und ist laut Sterbeurkunde am 15.04.1917 im Westen (Ort: unbekannt) gefallen. Kann mir jemand sagen, ob man heute noch den Ort ermitteln kann, wo er gefallen ist? Das würde mich sehr interessieren.
    Laut Sterbeurkunde war er Vizefeldwebel beim IR 95.

    besten Dank und
    viele Grüße

    augomart2011
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2418

    #2
    Kampf um Boursies

    Hallo augomart2011,

    schau mal hier: http://digital.wlb-stuttgart.de/samm...%5Bpage%5D=263

    Der Vizefeldwebel Reichardt wird im zweiten Satz erwähnt.

    Grüße
    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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    • augomart2011
      Erfahrener Benutzer
      • 16.05.2011
      • 503

      #3
      Super, Danke!

      Kommentar

      • Delilah
        Erfahrener Benutzer
        • 15.02.2011
        • 312

        #4
        Hallo augmart2011,

        falls Du es nicht weißt, er ruht in Coburt, siehe:



        LG Delilah

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        • DeDeWa
          Benutzer
          • 09.02.2022
          • 72

          #5
          Hallo, wenn er in Coburg liegt, kann er in einem Lazarett verstorben sein. Oder war es eine Heimatüberführung während des Krieges? Die waren eigentlich verboten. Wenn alle Personalien vorhanden sind (Geb.-Datum ist wichtig), dann im BuArch, Abt. PA, anfragen. Möglicherweise gibt es Aufzeichnungen in Lazarettbüchern.
          Gruß
          DeDeWa

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          • Delilah
            Erfahrener Benutzer
            • 15.02.2011
            • 312

            #6
            Hallo DeDeWa,

            wieso waren die verboten? Ich weiß nur, dass es nicht üblich war, da die Angehörigen dies selber bezahlen mussten. Daher haben sich das nur die etwas "betuchteren" Familien leisten können. Dies geschah während und nach des Krieges.

            LG Delilah

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            • DeDeWa
              Benutzer
              • 09.02.2022
              • 72

              #7
              Heimatüberführungen

              Hallo,



              Heimatüberführungen waren je nach Möglichkeit gestattet und verboten.

              Ab dem 15.9.1918 war "..die Rückführung von Leichen vom westlichen Kriegsschauplatz in die Heimat, soweit es die Betriebslage und die Kampfverhältnisse zulassen, widerruflich gestattet.
              Rückführungen aus den vorderen Kampfabschnitten werden im allgemeinen nicht möglich sein.

              Für den Osten wird ebenfalls vom 15.9., für den Balkan vom 1.10. ab die Leichenrückführung, soweit es die Betriebslage zuläßt, widerruflich gestattet; für Italien verbleibt es bis auf weiteres bei dem Verbot der Rückführung."
              (Besondere Anordnungen der 2. Armee Abt. Qu 15.9.18 Nr. 37)


              Gruß
              DeDeWa

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              • Delilah
                Erfahrener Benutzer
                • 15.02.2011
                • 312

                #8
                Danke für die Info :-)

                Kommentar

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