Hallo,
der Großvater meines Neffen ist 1925 in Jena unehelich geboren. Uns liegt jetzt eine Änderung der Geburtsurkunde vor, auf der es heißt:
Der Ehemann der Kindesmutter, ...., wohnhaft in Erfurt, hat durch Erklärung vom 20. April 1948 dem obengenannten Kinde seinen Familiennamen "..." erteilt.
Was bedeutet in solch einem Fall "Erklärung". Eine Adoption wird es wohl nicht gewesen sein, oder? Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bereits 23 Jahre alt.
Wo könnte die dazugehörige Verwaltungsakte liegen? Am Geburtsort oder am Wohnort?
Freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße
Brigitte
der Großvater meines Neffen ist 1925 in Jena unehelich geboren. Uns liegt jetzt eine Änderung der Geburtsurkunde vor, auf der es heißt:
Der Ehemann der Kindesmutter, ...., wohnhaft in Erfurt, hat durch Erklärung vom 20. April 1948 dem obengenannten Kinde seinen Familiennamen "..." erteilt.
Was bedeutet in solch einem Fall "Erklärung". Eine Adoption wird es wohl nicht gewesen sein, oder? Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bereits 23 Jahre alt.
Wo könnte die dazugehörige Verwaltungsakte liegen? Am Geburtsort oder am Wohnort?
Freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße
Brigitte
Kommentar