Darf ein Pfarrer Auskunft verweigern?

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  • viola63
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2010
    • 869

    Darf ein Pfarrer Auskunft verweigern?

    Hallo Mitforschende,
    ich wollte mal Eure Meinung dazu wissen.
    Habe ein Pfarramt in Thüringen angeschrieben, da ich einen Traueintrag aus dem Jahr 1905 suche, um in meiner Forschung weiter zu kommen.
    Die Antwort des Pfarrers lautete, daß er nicht helfen kann (oder will), da er keine Leute und keine Zeit dafür hätte. Da es sich bei mir um "echte" Ahnenforschung handele (ich wußte bisher nicht, daß es auch eine unechte Ahnenforschung gibt), solle ich mich an das Landeskirchenamtsarchiv (wie es schließlich auf seiner Homepage steht) wenden. Eine kurze Mail dorthin und ich bekam umgehend Antwort von einer sehr netten Dame, die mir mitteilte, daß die Bücher von der Kirchengemeinde nur bis 1875 vorhanden sind und sie mir leider nicht helfen kann.
    Daher meine Frage - Darf ein Pfarrer mir die Daten verweigern, welche nur bei ihm liegen? (Ich denke, er ist vielleicht ein Stück näher bei Gott, aber er ist nicht Gott!)
    Viele Grüße
    viola63
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1177

    #2
    Hallo,

    ich fürchte leider, dass er die Auskunft tatsächlich verweigern kann, bin mir da aber nicht sicher...
    Ich vermute, dass Du schon mal versucht hast, über die Standesamts-Akten weiter zu kommen? Die starten grundsätzlich um 1876, sind aber meines Wissens leider in einigen Gebieten der ehemaligen DDR beim Einmarsch der Sowjets vernichtet worden, um den Besatzern die Suche nach möglicherweise belasteten Personen zu erschweren.

    Viele Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Hallo,

      auch ich befürchte, dass das so ist, zumindest habe ich vor einigen Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht. Bei meiner Diskussion mit einer Pastorin kam dann der Begriff "Kirchenrecht" ins Spiel .
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 4919

        #4
        Hallo,

        Auskunft geben muss er eh nicht, maximal muss er die Einsicht in die KB erlauben. Nach 1876 setze ich aber auch da ein Fragezeichen.

        MitbestenGrüßen
        Wolfgang

        Kommentar

        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 3324

          #5
          Hallo allerseits:


          Ich nehme an, die hier angespielte Pfarrei befindet sich im Einzugsgebiet des Landeskirchenarchivs Eisenach.


          Die Kirchenbuchordnung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (https://www.landeskirchenarchiv-eise...uchordnung.pdf) sagt in §22(1) das Berechtigten (zu denen familiengeschichtliche Forscher gehören) Bescheinigungen, Abschriften oder Auskünfte erteilt werden können. Aber in §27(3) ist die Rede von einer Auskunftpflicht (welche entfällt, wenn Verfilmungen der Kirchenbücher im Landeskirchlichen Archiv verwahrt werden).


          Laut §22(3) und §28(1) dieser Kirchenbuchordnung erfolgt die Einsichtnahme und Benutzung der Kirchenbücher nach Maßgabe des kirchlichen Archivrechts. Laut dem hier gültigen Archivgesetz (https://www.landeskirchenarchiv-eise...z-eku-2000.pdf; von der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland übernommen hier: https://www.landeskirchenarchiv-eise...1-2011-neu.pdf) hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse (einschließlich familiengeschichtliche Zwecke) glaubhaft macht, das Recht, kirchliches Archivgut auf Antrag zu benutzen. Laut §8(1)(5) kann die Benutzung eingeschränkt oder versagt werden, falls durch die Benutzung ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde. Gegen diese Einschränkung kann laut §8(2) Beschwerde beim Konsistorium eingereicht werden.


          Ich bin kein Kirchenrechtler, aber aus diesen Paragraphen würde ich zumindestens für diese Landeskirche ein Recht zur Einsicht in (und eventuell Auskunft aus) den Kirchenbüchern (soweit nicht verfilmt und nicht unter Schutzfristen) ableiten, selbst für Einträge nach 1875. Aber angesichts der Verweigerung des gewiß überlasteten Pfarrers wird man wohl das Konsistorium bemühen müssen.


          VG



          --Carl-Henry
          Zuletzt geändert von Gastonian; 04.09.2023, 23:52.
          Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

          Kommentar

          • viola63
            Erfahrener Benutzer
            • 28.07.2010
            • 869

            #6
            Hallo Sbriglione, Scheuck, Wolfgang und Carl Henry,
            ich danke Euch herzlich für Eure Meinungen und Erklärungen dazu. Daraus kann ich aber entnehmen, daß ich sehr geringe Chanchen habe, an die Daten zur Weiterforschung zu kommen.
            Ich werde den Pfarrer nochmals anschreiben und ihn davon in Kenntnis setzen, daß ich in Eisenach dieses Kirchenbuch nicht einsehen kann, weil keine Verfilmung dort vorliegt und er mir doch bitte sagen soll, wie ich an diese Daten komme. Ansonsten ist ein Familienzweig in der Forschung schon 1905 beendet.
            Viele Grüße
            viola63

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            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 19761

              #7
              Zitat von viola63 Beitrag anzeigen
              Ansonsten ist ein Familienzweig in der Forschung schon 1905 beendet.

              Sind die Standesamtsaufzeichnungen (oo1905) vernichtet?
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

              Kommentar

              • viola63
                Erfahrener Benutzer
                • 28.07.2010
                • 869

                #8
                Hallo Horst von Linie 1,
                das kann ich nicht sagen. Die Anfrage beim zuständigen Standesamt läuft schon seit Mai 2023, bisher leider ergebnislos.
                Viele Grüße
                viola63

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28395

                  #9
                  Hallo Viola,

                  der Jahrgang 1905 bei Heiratsregistern sollte doch schon längst beim zuständigen Archiv sein und nicht mehr im Standesamt.

                  PStG
                  Nach Ablauf der Fortführungsfristen (Trauungen 80 Jahre) müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG).

                  Vermutlich bekommst Du desshalb keine Antwort.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • M. Lützeler
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.11.2009
                    • 214

                    #10
                    Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                    Hallo Viola,

                    der Jahrgang 1905 bei Heiratsregistern sollte doch schon längst beim zuständigen Archiv sein und nicht mehr im Standesamt.

                    PStG
                    Nach Ablauf der Fortführungsfristen (Trauungen 80 Jahre) müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG).

                    Vermutlich bekommst Du desshalb keine Antwort.

                    Moin,

                    nur ergänzend: Ich habe einige Standesämter, die auch die Archivierung im eigenen Hause durchführen, also die Bücher NICHT an ein Archiv abgeben.


                    Allerdings sind auch einige Standesämter überlastet bzw. haben Personalprobleme, insofern könnte ein Anfrage schon Monate dauern. Fair wäre halt eine vertröstende Kurznachricht, damit man weiß, daß man wahrgenommen wurde.

                    Grüße

                    Matze

                    Kommentar

                    • Andre_J
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.06.2019
                      • 1911

                      #11
                      Der Pfarrer könnte auch eine Sperrfrist von 120 Jahren geltend machen.
                      Das ist kirchlicherseits nicht immer nachvollziehbar uneinheitlich geregelt.

                      Ansonsten könntest du anbieten, selber anzureisen und (unter Aufsicht) Einsicht in das Kirchenbuch zu nehmen.
                      Gruß,
                      Andre

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                      • viola63
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.07.2010
                        • 869

                        #12
                        Hallo Andre,
                        das Angebot der eigenen Recherche hatte ich gar nicht erst in Erwägung gezogen, da es auf der Homepage des Pfarrers ausdrücklich (fett gedruckt) untersagt ist. Eine eigene Suche wäre mir auch viel lieber gewesen.
                        Tja, leider!!!
                        Viele Grüße
                        viola63

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                        • Cardamom
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.07.2009
                          • 2023

                          #13
                          Hier in Bayern hatten wir schon mal ähnliche Fälle.
                          Gastonian hat ja die Rechtslage wiedergegeben. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
                          1. Ich würde erstmal im landeskirchlichen Archiv die Leitung anrufen und den Fall schildern. Manchmal erinnern die die Pfarrer an ihre Dienstpflicht, was Kirchenbuchauskünfte angeht.
                          Wenn ich Dich verstanden habe, hast Du das Traudatum oder zumindest das Jahr; geschätzt mehr als 20 Trauungen hätte der Pfarrer nicht durchzusehen (außer Großstadtgemeinde) - das ist ein Aufwand von 10 Min., und die Sekretärin schickt dann bestenfalls die Kopie.
                          2. würde ich, wenn von dort keine Hilfe kommt, dem Pfarrer schriftlich (Brief, nicht Mail) diesen geringen Aufwand nochmals schildern und erneut um Auskunft bitten, unter Hinweis auf die oben genannten Paragrafen. Und dann schließen, dass Du kein Problem damit hast, Mehraufwand zu betreiben und bis zum Konsistorium zu gehen, daß das aber dann für ihn wahrscheinlich noch mehr Aufwand und a rechts Gschieß wird.
                          Hat ihn ja inzwischen schon mehr Korrespendonz-Zeit gekostet, als wenn er Deiner Bitte gleich nachgekommen wäre.

                          Ich muss dazusagen, ich verstehe, daß die KollegInnen Pfarrer sich nicht gerne damit beschäftigen wollen und der Arbeitsdruck nochmal zugenommen hat seit Corona und den neuesten Kürzungen. Aber da schlägt mein Ahnenforscherherz einfach deutlich auf der Seite der Suchenden. Und so einen hartnäckigen Fall gibt es zum Glück eher selten.
                          off topic: Und, ganz ehrlich: wenn der Laden nicht mehr läuft, sollen se zusperren!



                          Liebe Grüße


                          Cornelia
                          Zuletzt geändert von Cardamom; 05.09.2023, 19:26.

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                          • Kleeschen
                            Erfahrener Benutzer
                            • 01.03.2014
                            • 1655

                            #14
                            Ich kann die vorherigen Tipps nur wiederholen, möchte aber nochmal betonen, dass es helfen könnte, sich an das zuständige landeskirchliche Archiv zu wenden. Die haben wahrscheinlich auch das bessere Feingefühl bei dem Thema, als irgendwelche "vorgesetzte Stellen", die vielleicht selbst bisher nicht so viel mit der Materie Genealogie zu tun hatten. Die Archive betreiben oftmals die "Archivpflege" bei den Gemeinden und sind fachlich die besseren Ansprechpartner.

                            Hatte selbst einen Fall, bei dem ich an andere Unterlagen einer Kirchengemeinde wollte (Kirchenbücher bereits an das Archiv abgeliefert, historische Kirchenkonventsprotokolle jedoch nicht). Habe am Anfang mit dem Pfarrer gesprochen, der sagte, dass eine Einsichtnahme vor Ort kein Problem sei. Bin dann über zwei Jahre der Pfarramtssekretärin hinterhergelaufen, die mich immer vertröstet, dann an eine unfreundliche Dame im Ort vermittelt hat, die früher Pfarramtssekretärin war und sich besser mit dem "alten Kram" auskenne. Diese wollte mich an das Stadtarchiv der kleinen Kommune verweisen, dieses hat jedoch mit den kirchlichen Unterlagen nichts zu tun - das hat der Archivar ihr auch so mitgeteilt. Irgendwann hieß es dann, man wisse nicht, ob man mir datenschutzrechtlich die Bücher zeigen dürfe (es handelt sich um Protokolle aus dem 18. Jahrhundert!). Dann gab es plötzlich Platzprobleme usw...

                            Ich habe irgendwann vorgeschlagen, dass die ihre offenen Fragen doch mit dem landeskirchlichen Archiv klären können, das im Rahmen der Archivpflege zuständig ist. Habe ihnen die Daten des Ansprechpartners geschickt, dieser hat mir im Vorfeld auch zugesichert, zu helfen. Das Pfarramt hat sich selbst nie mit denen in Verbindung gesetzt.

                            Nach zwei Jahren war es mir zu blöd. Habe dem Zuständigen beim landeskirchlichen Archiv erklärt, wie die Situation ist und dass ich gehörig genervt bin. Er hat sofort gesagt, dass er sich darum kümmert und die Bände wahrscheinlich zur Einsichtnahme ins landeskirchliche Archiv einholt. Gesagt, getan. Konnte nach eineinhalb Monaten die Bücher im Archiv einsehen und musste mich nicht mehr mit dem Pfarramt rumschlagen. Das Archiv hat die Bände sogar vorsorglich digitalisiert, damit man die Bände für eine Einsichtnahme nicht nochmal einholen muss! Übrigens: alles kostenfrei. Die Dame, an die ich im Ort verwiesen wurde, hatte schon im Vorfeld gesagt, dass mich die Sache Geld kosten werde - sie ließe ihren Aufwand "gut bezahlen" (dabei brauchte ich die "Hilfe" von ihr nicht einmal).

                            Hätte sich das Archiv nicht so toll um alles gekümmert, hätte ich mich irgendwann bei der zuständigen Dekanin über das Pfarramt beschwert. Aber ob das geholfen hätte? Ich denke nicht.

                            Liebe Grüße
                            Kleeschen
                            Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                            Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                            Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                            Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                            Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                            Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                            • Altmark-Forscher-2020
                              Benutzer
                              • 26.05.2020
                              • 60

                              #15
                              Das mag alles sehr ärgerlich sein, aber die Situation der Pfarrer in Kirchen der ehemaligen DDR hat sich dreißig Jahre nach der Wende dramatisch verändert. Zu DDR Zeiten durfte ich in vielen, nicht in allen Pfarramt Einsicht in die Kirchenbücher nehmen, meist nur für ein zwei Stunden. Die Aufsicht führte meist jemand aus dem Ehrenamt. Hilfe beim Lesen der Kirchenbücher konnte man nicht erwarten. Bis vielleicht in großen Städten hatte kein Pfarrer ein Gemeindebüro und eine Sekretärin. In zwischen wurden als Strukturanpassung und aus Personalgründen gerade im ländlichen Bereich riesige Großpfarreien gegründet. Woher soll da bitte ein Pfarrer heute die Zeit nehmen für Anfragen zur Familienforschung, wenn das zuständige kirchliche Archiv nicht weiterhelfen kann, muss man warten bis bei Archion die Kirchenbücher aus Thüringen und Sachsen Anhalt alle lesbar sind. Diese Möglichkeit nutze ich inzwischen intensiv und konnte so viele Lücken füllen, die vor Ort nicht zu klären waren.

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